696/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 21.09.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend Österreichische Position zu den WTO-Verhandlungen im Bereich des Agrarhandels
Die Landwirtschaft ist aufgrund der Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit, die natürlichen Ressourcen und Landschaften einer der sensibelsten Bereiche des Welthandels. Sie ist weiterhin Haupteinkommens- und Beschäftigungsquelle in den meisten Entwicklungsländern, wo durchschnittlich die Existenz von 50% der Menschen von der Landwirtschaft abhängt (in manchen Ländern sind es 80%). Die Menschen in den ländlichen Räumen sind von der Armut besonders betroffen. 900 Millionen der insgesamt 1,2 Milliarden Menschen, die weltweit weniger als einen Dollar pro Tag zur Verfügung haben, leben in ländlichen Gebieten. Frauen leiden besonders an Hunger und Mangelernährung, obwohl sie einen erheblichen Anteil der Welternährung produzieren. Die Agrarhandelsregeln spielen daher eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Hunger und Armut. Das Versprechen aller Regierungen der Welt, Hunger und Armut bis 2015 um die Hälfte zu reduzieren, muss auch im Rahmen der WTO-Agrarverhandlungen eingelöst werden.
Die bestehenden Regeln und Liberalisierungsziele der Welthandelsorganisation WTO gefährden kleinstrukturierte Landwirtschaften, besonders in den Entwicklungsländern. Die Agrarabkommen erlauben weiterhin hohe Subventionen im Norden, beschränken aber die Möglichkeiten der Entwicklungsländer, sich effektiv vor verbilligten Importen bzw. Dumping zu schützen.
Die erste Priorität der Agrarverhandlungen muss daher darin bestehen, Handelsregeln zu vereinbaren, welche die landwirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung sowie die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern fördern, ohne die grundlegenden Ziele der multifunktionalen Landwirtschaft in der Europäischen Union zu gefährden. Die weitere Herausforderung besteht darin, festzulegen, wie nicht handelsbezogene Abkommen (multilaterale Umweltabkommen MEA) vollständig umgesetzt und mit den WTO-Verträgen in Einklang gebracht werden können.
Ebenso müssen die oft kritisierten, grundlegenden Demokratiedefizite der WTO beseitigt werden. Öffentlichkeit, Parlamente, Nichtregierungs- und KonsumentInnenschutz-Organisationen müssen wesentlich mehr als bisher an den Diskussions- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, bei den WTO-Agrarverhandlungen darauf hinzuwirken,
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung
an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft
vorgeschlagen.