697/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 21.09.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Importverbot für die gentechnisch veränderte Rapssorte GT73

 

 

Die Europäische Kommission hat Ende August die Einfuhr und Verarbeitung des gentechnisch veränderten Ölrapses GT73 des US-Agrarkonzerns Monsanto zur Verwendung in Futtermitteln gegen den Willen der Mehrheit der EU-Mitgliedsländer zugelassen. GT73 ist nach den gentechnisch veränderten Maissorten Bt11, NK603 und MON 863 das vierte gentechnisch veränderte Produkt, das nach dem Ende des inoffiziellen EU-Gentechnik-Moratoriums im vergangenen Jahr zugelassen wurde.

 

Die bei GT73 durchgeführte Risikobewertung ist unzulänglich, da den Ergebnissen einer Studie im Auftrag von Monsanto trotz bedenklicher Befunde nicht weiter nachgegangen worden war. Ein 28 Tage dauernder Fütterungsversuch ergab, dass Ratten, die mit dem Gentech-Raps gefüttert wurden, eine um 15 Prozent vergrößerte Leber hatten. Auch konnte nicht geklärt werden, wie unbeabsichtigte Freisetzungen und Auskreuzungen, z.B. nach Transportverlusten, verhindert werden können. Bestätigt wird diese Kritik auch vom als eher gentechfreundlich geltenden britischen Wissenschaftsausschuss ACRE (Advisory Committee on Release to the Environment). Für ACRE sind die von Monsanto erbrachten Belege nicht ausreichend, um die mit Import und Verarbeitung von GT73 verbundenen Gesundheits- und Umweltrisiken als gleichwertig zu denen konventioneller Rapssorten zu bewerten.

 

Rapspollen können mehrere Kilometer weit fliegen und auf wild lebende Pflanzen auskreuzen. Der Anbau von Gentech-Raps in Kanada hat dazu geführt, dass aufgrund hoher Verunreinigungen praktisch kein biologischer Raps mehr gepflanzt werden kann. Der Import von Gentech-Raps könnte durch Verladung und Transport zu unbeabsichtigten Freisetzungen führen und eine unkontrollierte Ausbreitung nach sich ziehen. Das wäre das Ende des gentechnik-freien Rapsanbaus in Österreich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die zuständige Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, unter Zugrundelegung des Vorsorgeprinzips und auf Basis des Gentechnikgesetzes (§ 60 Abs. 1) umgehend ein Importverbot für den gentechnisch veränderten Raps GT73 per Verordnung zu erlassen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.