697/A(E) XXII. GP
Eingebracht am
21.09.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend Importverbot für die gentechnisch veränderte Rapssorte GT73
Die Europäische
Kommission hat Ende August die Einfuhr und Verarbeitung des gentechnisch
veränderten Ölrapses GT73 des US-Agrarkonzerns Monsanto zur Verwendung in
Futtermitteln gegen den Willen der Mehrheit der EU-Mitgliedsländer zugelassen.
GT73 ist nach den gentechnisch veränderten Maissorten Bt11, NK603 und MON 863
das vierte gentechnisch veränderte Produkt, das nach dem Ende des inoffiziellen
EU-Gentechnik-Moratoriums im vergangenen Jahr zugelassen wurde.
Die bei GT73
durchgeführte Risikobewertung ist unzulänglich, da den Ergebnissen einer Studie
im Auftrag von Monsanto trotz bedenklicher Befunde nicht weiter nachgegangen
worden war. Ein 28 Tage dauernder Fütterungsversuch ergab, dass Ratten, die mit
dem Gentech-Raps gefüttert wurden, eine um 15 Prozent vergrößerte Leber hatten.
Auch konnte nicht geklärt werden, wie unbeabsichtigte Freisetzungen und
Auskreuzungen, z.B. nach Transportverlusten, verhindert werden können.
Bestätigt wird diese Kritik auch vom als eher gentechfreundlich geltenden
britischen Wissenschaftsausschuss ACRE (Advisory Committee on Release to the
Environment). Für ACRE sind die von Monsanto erbrachten Belege nicht
ausreichend, um die mit Import und Verarbeitung von GT73 verbundenen
Gesundheits- und Umweltrisiken als gleichwertig zu denen konventioneller
Rapssorten zu bewerten.
Rapspollen können
mehrere Kilometer weit fliegen und auf wild lebende Pflanzen auskreuzen. Der
Anbau von Gentech-Raps in Kanada hat dazu geführt, dass aufgrund hoher
Verunreinigungen praktisch kein biologischer Raps mehr gepflanzt werden kann.
Der Import von Gentech-Raps könnte durch Verladung und Transport zu
unbeabsichtigten Freisetzungen führen und eine unkontrollierte Ausbreitung nach
sich ziehen. Das wäre das Ende des gentechnik-freien Rapsanbaus in Österreich.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Die zuständige
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, unter Zugrundelegung
des Vorsorgeprinzips und auf Basis des Gentechnikgesetzes (§ 60 Abs. 1)
umgehend ein Importverbot für den gentechnisch veränderten Raps GT73 per
Verordnung zu erlassen.
In formeller
Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss
vorgeschlagen.