699/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 28.09.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Dr. Cap, Dr. Kräuter, Gaal

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Offenlegung der Verträge betreffend der Beschaffung von Kampfflugzeugen

 

 

 

Ein öffentlich bekannt gewordener sogenannter „Sachstandsbericht Eurofighter“ des deutschen BMVg beinhaltet eine Passage über Schwierigkeiten beim Export des Kampfflugzeuges Eurofighter Typhoon in das bisher einzige Exportland:

Als erster Exportkunde konnte Österreich 2003 gewonnen werden. Erste Luftfahrzeuglieferungen im Tranche 2 Standard sollten 2007 erfolgen. Da zu diesem Termin noch keine Lfz der Tranche 2 verfügbar sein werden, hat Eurofighter Jagdflugzeug die Partnernationen gebeten, insgesamt sechs Lfz aus der Tranche 1 für Österreich zur Verfügung zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass Österreich ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht ausübt.

Der zuständige Bundesminister Platter denkt nicht daran, das vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht auszuüben, obwohl Platter mehrmals klar davon ausging, ein Flugzeug aus der zweiten Tranche zu erwerben:

 

Am 6. Oktober 2004 erklärt Platter im Rechnungshofausschuss, dass sich die Regierung bewusst für die zweite Tranche entschieden habe: „Darüber hinaus habe sich die Regierung bewusst für Flugzeuge aus der zweiten – weiterentwickelten - Tranche entschieden.“ (OTS 238)

 

Am 20. Mai 2003 erklärt Platter im Budgetausschuss: „Die für Österreich 2007 angelieferten Flugzeuge stellen dann bereits eine zweite Tranche mit weiteren technischen Verbesserungen dar.“ (OTS 245)

 

Am 9. September 2003 erklärte Platter (APA 170), dass Österreich vom deutschen Rechnungshofbericht über die Mängel beim Eurofighter „nicht betroffen“ sei, denn dieser habe die erste Tranche der Jets bewertet, „Österreich werde aber Maschinen der zweiten Tranche bekommen“.

 

Am 1. Juli 2004 (APA 671) betonte Platter, er habe „in Richtung  zweiter Tranche der Eurofighter nie Angst gehabt, dass die Beschaffung – die 18 österreichischen Maschinen sollen ab 2007 geliefert werden – nicht gesichert sein könnte“.

 

Der österreichische Rechnungshof hat in seinem Wahrnehmungsbericht hinsichtlich der Luftraumüberwachungsflugzeuge (Kaufverträge, Finan-zierung, Gegengeschäftsvertrag) festgestellt, dass

 

·        enorme Mängel bei der Vertragsgestaltung vorhanden sind, darunter auch ein sogenannter „Einredeverzicht“, der bei Leistungsmängeln keine Einstellung der Ratenzahlung ermöglicht, und

 

·        die Anzahl der militärischen Anforderungen, wie etwa Ziele in der Nacht erkennen zu können oder Selbstschutz-Systeme, jährliche Flugstunden, Pilotenausrüstungen und Betriebsstandorte, erheblich reduziert wurde und Träger für Aufklärungseinrichtungen sowie Zusatztanks im Gegensatz zur Angebotseinholung im Kaufvertrag nicht mehr vorgesehen waren.

 

Nicht zuletzt angesichts der wesentlichen Abänderungen im kommerziellen Bereich erachtet der Rechnungshof die Vorgangsweise des BMLV als mit hohen Risiko behaftet.

 

Erhebliche Zweifel bestehen an der Einhaltung des Liefertermins sowie der grundsätzlichen Einsatzfähigkeit des ausgewählten Flugzeugtyps. Dem gegenüber stehen exorbitant hohe Lebenszykluskosten.

 

Aus der Rechnungshofkritik ergibt sich klar, dass die Regierung trotz Kenntnis eines wesentlich höheren Preises am 2. Juli 2002 und am 1. Juli 2003 Ministerratsentscheidungen auf Basis von falschen bzw. geschönten Preiskalkulationen herbeigeführt hat. Ebenso haben sich die Ankündigungen von Bundeskanzler Schüssel hinsichtlich der Finanzierung der Abfangjäger über eine Wirtschaftsplattform als nicht haltbar herausgestellt.

 

Nunmehr nimmt die österreichische Bundesregierung das vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht zu Lasten des österreichischen Steuerzahlers nicht wahr.

 

Oppositionskritik an der Vorgangsweise der Bundesregierung hinsichtlich des Beschaffungsvorganges wird regelmäßig von Regierungsmitgliedern mit Stellungnahmen zu den abgeschlossenen Verträgen beantwortet, diese Verträge wurden jedoch noch nie gegenüber dem österreichischen Parlament – auch nur teilweise – offen gelegt, obwohl es sich bei dieser Transaktion um die teuerste Beschaffung der II. Republik handelt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich, längstens jedoch bis zum 15. Oktober 2005, Abschriften sämtlicher zwischen der Republik Österreich und der Eurofighter Jagdflugzeuge GmbH bzw. Vertretern des EADS-Konzerns und der Republik Österreich abgeschlossener Vereinbarungen betreffend den Ankauf von Kampfflugzeugen der Type Eurofighter Typhoon sowie bezughabender Kompensationen zuzuleiten“.