699/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 28.09.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der
Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Dr. Cap, Dr. Kräuter, Gaal
und
GenossInnen
an
den Bundeskanzler
betreffend
Offenlegung der Verträge betreffend der Beschaffung von Kampfflugzeugen
Ein öffentlich bekannt gewordener
sogenannter „Sachstandsbericht Eurofighter“ des deutschen BMVg beinhaltet eine Passage
über Schwierigkeiten beim Export des Kampfflugzeuges Eurofighter Typhoon in das
bisher einzige Exportland:
Als erster Exportkunde konnte
Österreich 2003 gewonnen werden. Erste Luftfahrzeuglieferungen im Tranche 2
Standard sollten 2007 erfolgen. Da zu diesem Termin noch keine Lfz der Tranche
2 verfügbar sein werden, hat Eurofighter Jagdflugzeug die Partnernationen
gebeten, insgesamt sechs Lfz aus der Tranche 1 für Österreich zur Verfügung zu
stellen. Damit soll verhindert werden, dass Österreich ein vertraglich
vereinbartes Rücktrittsrecht ausübt.
Der zuständige Bundesminister Platter
denkt nicht daran, das vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht auszuüben,
obwohl Platter mehrmals klar davon ausging, ein Flugzeug aus der zweiten
Tranche zu erwerben:
Am 6. Oktober 2004 erklärt Platter im
Rechnungshofausschuss, dass sich die Regierung bewusst für die zweite Tranche
entschieden habe: „Darüber hinaus habe sich die Regierung bewusst für Flugzeuge
aus der zweiten – weiterentwickelten - Tranche entschieden.“ (OTS 238)
Am 20. Mai 2003 erklärt Platter im
Budgetausschuss: „Die für Österreich 2007 angelieferten Flugzeuge stellen dann
bereits eine zweite Tranche mit weiteren technischen Verbesserungen dar.“ (OTS
245)
Am 9. September 2003 erklärte Platter
(APA 170), dass Österreich vom deutschen Rechnungshofbericht über die Mängel
beim Eurofighter „nicht betroffen“ sei, denn dieser habe die erste Tranche der
Jets bewertet, „Österreich werde aber Maschinen der zweiten Tranche bekommen“.
Am 1. Juli 2004 (APA 671) betonte
Platter, er habe „in Richtung
zweiter Tranche der Eurofighter nie Angst gehabt, dass die Beschaffung –
die 18 österreichischen Maschinen sollen ab 2007 geliefert werden – nicht
gesichert sein könnte“.
Der
österreichische Rechnungshof hat in seinem Wahrnehmungsbericht hinsichtlich der
Luftraumüberwachungsflugzeuge (Kaufverträge, Finan-zierung,
Gegengeschäftsvertrag) festgestellt, dass
·
enorme
Mängel bei der Vertragsgestaltung vorhanden sind, darunter auch ein sogenannter
„Einredeverzicht“, der bei Leistungsmängeln keine Einstellung der Ratenzahlung
ermöglicht, und
·
die
Anzahl der militärischen Anforderungen, wie etwa Ziele in der Nacht erkennen zu
können oder Selbstschutz-Systeme, jährliche Flugstunden, Pilotenausrüstungen
und Betriebsstandorte, erheblich reduziert wurde und Träger für
Aufklärungseinrichtungen sowie Zusatztanks im Gegensatz zur Angebotseinholung
im Kaufvertrag nicht mehr vorgesehen waren.
Nicht
zuletzt angesichts der wesentlichen Abänderungen im kommerziellen Bereich
erachtet der Rechnungshof die Vorgangsweise des BMLV als mit hohen Risiko
behaftet.
Erhebliche Zweifel bestehen an der
Einhaltung des Liefertermins sowie der grundsätzlichen Einsatzfähigkeit des
ausgewählten Flugzeugtyps. Dem gegenüber stehen exorbitant hohe Lebenszykluskosten.
Aus der Rechnungshofkritik ergibt sich
klar, dass die Regierung trotz Kenntnis eines wesentlich höheren Preises am 2.
Juli 2002 und am 1. Juli 2003 Ministerratsentscheidungen auf Basis von falschen
bzw. geschönten Preiskalkulationen herbeigeführt hat. Ebenso haben sich die
Ankündigungen von Bundeskanzler Schüssel hinsichtlich der Finanzierung der
Abfangjäger über eine Wirtschaftsplattform als nicht haltbar herausgestellt.
Nunmehr nimmt die österreichische
Bundesregierung das vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht zu Lasten des
österreichischen Steuerzahlers nicht wahr.
Oppositionskritik
an der Vorgangsweise der Bundesregierung hinsichtlich des Beschaffungsvorganges
wird regelmäßig von Regierungsmitgliedern mit Stellungnahmen zu den abgeschlossenen
Verträgen beantwortet, diese Verträge wurden jedoch noch nie gegenüber dem
österreichischen Parlament – auch nur teilweise – offen gelegt, obwohl es sich
bei dieser Transaktion um die teuerste Beschaffung der II. Republik handelt.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Der
Bundeskanzler wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich, längstens jedoch
bis zum 15. Oktober 2005, Abschriften sämtlicher zwischen der Republik Österreich
und der Eurofighter Jagdflugzeuge GmbH bzw. Vertretern des EADS-Konzerns und
der Republik Österreich abgeschlossener Vereinbarungen betreffend den Ankauf
von Kampfflugzeugen der Type Eurofighter Typhoon sowie bezughabender
Kompensationen zuzuleiten“.