701/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 28.09.2005
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Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Steier
und
GenossInnen
betreffend
Vorlage eines Sonderberichts über das ARA-System durch den Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Das
ARA-System wurde von der österreichischen Wirtschaft zur Umsetzung der
Verpackungsverordnung (VVO 1993, BGBl. Nr. 645/1992) gegründet. Das ARA-System
wird von der Altstoff Recycling Austria AG (ARA AG, Alleineigentümer
Altstoffrecycling Austria Verein) und acht wirtschaftlich selbständigen
Branchenrecycling-Gesellschaften (BRG) gebildet, deren interne Zusammenarbeit
vertraglich geregelt ist. Aufgabe des ARA-Systems ist die Koordinierung und
flächendeckende Organisation der Sammlung und Verwertung von
Verpackungsabfällen aus Haushalt, Gewerbe und Industrie in Österreich. Der
Verein Altstoffrecycling Austria hat 240 Mitglieder (Unternehmen und Verbände;
ausgenommen sind Unternehmen der Entsorgungs- und Recyclingbranche)
Quelle:
http://www.ara.at/ara/images/Div_Grafiken/organi002a.gif
Die
ARA und alle dem ARA-System angehörenden Branchenrecyclinggesellschaften
verstehen sich als Non-Profit-Organisationen („alle Gesellschaften des ARA
Systems arbeiten nicht gewinnorientiert“, http://www.ara.at/ara/002/FS.HTM).
Dies ist sowohl in den zwischen ARA AG und BRG’s abgeschlossenen Verträgen, als
auch in den vom BMLFUW erteilten Systemgenehmigungsbescheiden verankert.
ExpertInnen
und Medien bemängeln allerdings seit Jahren zahlreiche Ungereimtheiten in der
Tätigkeit und Gebarung des ARA-Systems.
Besonders hervorzuheben ist dabei
unter anderem
-
die unzureichende Kontrolle des de-facto-Angebots- und Nachfragemonopols des
ARA-Systems durch den BMLFUW,
-
offensichtliche Fehlkalkulationen bei der Festlegung der Tarife und die
Behandlung von Überschüssen durch die ARA sowie der schleppende Abbau von
Überschüssen im ARA-System
-
„Sonderregelungen für die Großen, während die Kleinen (gemeint sind kleinere
und mittlere Unternehmen), vor allem Konsumenten zur Kasse gebeten werden“
(Profil 38/2005)
-
mögliche Quersubventionierungen zwischen den einzelnen Packstoffen einerseits
und zwischen den in Gewerbe/Industrie/Handel und im Haushalt anfallenden
Verpackungen andererseits
-
die Problematik der Trittbrettfahrer im ARA-System, die letztendlich dazu
führt, dass die Kommunen für die Differenz aufkommen müssen.
-
und die mangelnde Datenlage zu den Verpackungsmengen - insbesondere zu den
Indirektimporten von Verpackungen - weil das BMLFUW seit Jahren keine eigenen
Erhebungen mehr durchführt und sich auf die Angaben der ARA verlässt.
Kritisch
hinterfragt wird auch der ökologische Nutzen des ARA-Systems, da das
ursprünglich angepeilte Ziel einer deutlichen Reduktion der Verpackungsabfälle
nicht erreicht werden konnte. Es ist daher mehr als fraglich, ob die Kosten des
ARA-Systems mit dem ökologischen Nutzen korrespondieren.
Einige
dieser offenen Problemstellungen dürften dem Vernehmen nach durch ein (Mitte
2005 fertig gestelltes) Gutachten des Expertengremiums gemäß § 35 AWG für das
Jahr 2003 untersucht worden sein; an eine Publikation dieses Sondergutachtens
ist aber offensichtlich nicht gedacht. Damit kann auch nicht überprüft werden,
ob die vom monopolartigen ARA-System geforderten Grundsätze und Kriterien
eingehalten werden. Es lässt sich außerdem nicht feststellen ob erkanntes
Fehlverhalten in der Folge umgehend beseitigt wurde.
Nun
plant das Lebensministerium bei der Erstellung des
Bundes-Abfallwirtschaftsplans (BAWP) 2006 einen Schwerpunkt in den Bereich
Abfallvermeidung und -verwertung zu legen.
Dazu
ist auf der UBA-Homepage zu lesen: „Seit der Veröffentlichung der
"Leitlinien der Abfallwirtschaft" im Jahr 1988 haben sich die
technischen Möglichkeiten der Abfallvermeidung und Abfallverwertung
weiterentwickelt; die sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen der österreichischen
Volkswirtschaft fundamental verändert. Weiters stehen mit dem
Abfallwirtschaftsgesetz 2002 neue legistische Gestaltungsmöglichkeiten für
ordnungspolitische Maßnahmen zur Verfügung. All dies soll in einer
Abfallvermeidungs- und -verwertungsstrategie Berücksichtigung finden“ (Quelle:
http://www.uba.at/umweltschutz/abfall/vermeidung/strategie/)
Bekanntermaßen
stehen auch verpflichtende Maßnahmen zur Förderung von Mehrwegsystemen zur
Diskussion, die im Konflikt mit den derzeitigen Bestimmungen der
Verpackungsverordnung sowie den an der Förderung von Einwegverpackungen
orientierten Praktiken im ARA-System stehen könnten.
Vorraussetzung
für eine sinnvolle Weiterentwicklung in der Abfallwirtschaft in Richtung
Vermeidung wäre aber eine umfassende Standortbestimmung des Status-Quo und hier
vor allem eine Bestandsaufnahme des ARA-Systems auf dessen wirtschaftliche,
organisatorische aber vor allem auch ökologische Effizienz.
Daher stellen die unterzeichneten
Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
"Der
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird
aufgefordert, dem Nationalrat bis 1. Mai 2006 einen Sonderbericht über das
ARA-System vorzulegen, der vor allem folgende Schwerpunkte beinhalten soll:
-
Umfassende Untersuchung der finanziellen Gebarung der ARA AG und aller
Branchenrecyclinggesellschaften von 1993-2005, vor allem im Hinblick auf die
Angemessenheit von Aufwand und Erlösen im Sinnes des Gebotes der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
-
Untersuchung möglicher Quersubventionierungen zwischen den Packstoffen
einerseits und den haushaltsnahen und gewerblichen Geschäftsfeldern der ARA AG
und aller Branchenrecyclinggesellschaften andererseits; dies von 1993-2005
-
Untersuchung des „Trittbrettfahrer-Problems“; Erhebung von Daten
bezüglich der Anzahl von Nichtlizenzierern bzw. Teil-Lizenzierern am/im
ARA-System sowie der Lizenzierungspraxis der ARA hinsichtlich Gleichbehandlung
der LizenzpartnerInnen von 1993-2005
-
Untersuchung zur Plausibilität der Entwicklung der Plan- und Ist-Mengen
sowie der Überschüsse sowie deren Abbau im ARA-System in den Jahren 1993-2006
-
Untersuchung der Effizienz des ARA-Systems von 1993-2005 im Hinblick auf
die durch das ARA-System erzielten ökologischen Effekte und die dafür
eingesetzten Mittel insbesondere unter Berücksichtigung der Geltung der
Deponieverordnung ab 2004.“
Besonderes
Augenmerk soll bei der Erstellung des Sonderberichts über das ARA-System
1993-2005 auf die Beteiligung unabhängiger ExpertInnen gelegt werden.“
Zuweisungsvorschlag:
Umweltausschuss