701/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 28.09.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Steier

und GenossInnen

betreffend Vorlage eines Sonderberichts über das ARA-System durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Das ARA-System wurde von der österreichischen Wirtschaft zur Umsetzung der Verpackungsverordnung (VVO 1993, BGBl. Nr. 645/1992) gegründet. Das ARA-System wird von der Altstoff Recycling Austria AG (ARA AG, Alleineigentümer Altstoffrecycling Austria Verein) und acht wirtschaftlich selbständigen Branchenrecycling-Gesellschaften (BRG) gebildet, deren interne Zusammenarbeit vertraglich geregelt ist. Aufgabe des ARA-Systems ist die Koordinierung und flächendeckende Organisation der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen aus Haushalt, Gewerbe und Industrie in Österreich. Der Verein Altstoffrecycling Austria hat 240 Mitglieder (Unternehmen und Verbände; ausgenommen sind Unternehmen der Entsorgungs- und Recyclingbranche)

 

 

Quelle: http://www.ara.at/ara/images/Div_Grafiken/organi002a.gif

 

Die ARA und alle dem ARA-System angehörenden Branchenrecyclinggesellschaften verstehen sich als Non-Profit-Organisationen („alle Gesellschaften des ARA Systems arbeiten nicht gewinnorientiert“, http://www.ara.at/ara/002/FS.HTM). Dies ist sowohl in den zwischen ARA AG und BRG’s abgeschlossenen Verträgen, als auch in den vom BMLFUW erteilten Systemgenehmigungsbescheiden verankert.

 

ExpertInnen und Medien bemängeln allerdings seit Jahren zahlreiche Ungereimtheiten in der Tätigkeit und Gebarung des ARA-Systems.

 

Besonders hervorzuheben ist dabei unter anderem

 

- die unzureichende Kontrolle des de-facto-Angebots- und Nachfragemonopols des ARA-Systems durch den BMLFUW,

- offensichtliche Fehlkalkulationen bei der Festlegung der Tarife und die Behandlung von Überschüssen durch die ARA sowie der schleppende Abbau von Überschüssen im ARA-System

- „Sonderregelungen für die Großen, während die Kleinen (gemeint sind kleinere und mittlere Unternehmen), vor allem Konsumenten zur Kasse gebeten werden“ (Profil 38/2005)

- mögliche Quersubventionierungen zwischen den einzelnen Packstoffen einerseits und zwischen den in Gewerbe/Industrie/Handel und im Haushalt anfallenden Verpackungen andererseits

- die Problematik der Trittbrettfahrer im ARA-System, die letztendlich dazu führt, dass die Kommunen für die Differenz aufkommen müssen.

- und die mangelnde Datenlage zu den Verpackungsmengen - insbesondere zu den Indirektimporten von Verpackungen - weil das BMLFUW seit Jahren keine eigenen Erhebungen mehr durchführt und sich auf die Angaben der ARA verlässt.

 

Kritisch hinterfragt wird auch der ökologische Nutzen des ARA-Systems, da das ursprünglich angepeilte Ziel einer deutlichen Reduktion der Verpackungsabfälle nicht erreicht werden konnte. Es ist daher mehr als fraglich, ob die Kosten des ARA-Systems mit dem ökologischen Nutzen korrespondieren.

 

Einige dieser offenen Problemstellungen dürften dem Vernehmen nach durch ein (Mitte 2005 fertig gestelltes) Gutachten des Expertengremiums gemäß § 35 AWG für das Jahr 2003 untersucht worden sein; an eine Publikation dieses Sondergutachtens ist aber offensichtlich nicht gedacht. Damit kann auch nicht überprüft werden, ob die vom monopolartigen ARA-System geforderten Grundsätze und Kriterien eingehalten werden. Es lässt sich außerdem nicht feststellen ob erkanntes Fehlverhalten in der Folge umgehend beseitigt wurde.

 

Nun plant das Lebensministerium bei der Erstellung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans (BAWP) 2006 einen Schwerpunkt in den Bereich Abfallvermeidung und -verwertung zu legen.

Dazu ist auf der UBA-Homepage zu lesen: „Seit der Veröffentlichung der "Leitlinien der Abfallwirtschaft" im Jahr 1988 haben sich die technischen Möglichkeiten der Abfallvermeidung und Abfallverwertung weiterentwickelt; die sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen der österreichischen Volkswirtschaft fundamental verändert. Weiters stehen mit dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 neue legistische Gestaltungsmöglichkeiten für ordnungspolitische Maßnahmen zur Verfügung. All dies soll in einer Abfallvermeidungs- und -verwertungsstrategie Berücksichtigung finden“ (Quelle: http://www.uba.at/umweltschutz/abfall/vermeidung/strategie/)

 

Bekanntermaßen stehen auch verpflichtende Maßnahmen zur Förderung von Mehrwegsystemen zur Diskussion, die im Konflikt mit den derzeitigen Bestimmungen der Verpackungsverordnung sowie den an der Förderung von Einwegverpackungen orientierten Praktiken im ARA-System stehen könnten.

 

Vorraussetzung für eine sinnvolle Weiterentwicklung in der Abfallwirtschaft in Richtung Vermeidung wäre aber eine umfassende Standortbestimmung des Status-Quo und hier vor allem eine Bestandsaufnahme des ARA-Systems auf dessen wirtschaftliche, organisatorische aber vor allem auch ökologische Effizienz.

 

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

"Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 1. Mai 2006 einen Sonderbericht über das ARA-System vorzulegen, der vor allem folgende Schwerpunkte beinhalten soll:

 

-         Umfassende Untersuchung der finanziellen Gebarung der ARA AG und aller Branchenrecyclinggesellschaften von 1993-2005, vor allem im Hinblick auf die Angemessenheit von Aufwand und Erlösen im Sinnes des Gebotes der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit

-         Untersuchung möglicher Quersubventionierungen zwischen den Packstoffen einerseits und den haushaltsnahen und gewerblichen Geschäftsfeldern der ARA AG und aller Branchenrecyclinggesellschaften andererseits; dies von 1993-2005

-         Untersuchung des „Trittbrettfahrer-Problems“; Erhebung von Daten bezüglich der Anzahl von Nichtlizenzierern bzw. Teil-Lizenzierern am/im ARA-System sowie der Lizenzierungspraxis der ARA hinsichtlich Gleichbehandlung der LizenzpartnerInnen von 1993-2005

-         Untersuchung zur Plausibilität der Entwicklung der Plan- und Ist-Mengen sowie der Überschüsse sowie deren Abbau im ARA-System in den Jahren 1993-2006

-         Untersuchung der Effizienz des ARA-Systems von 1993-2005 im Hinblick auf die durch das ARA-System erzielten ökologischen Effekte und die dafür eingesetzten Mittel insbesondere unter Berücksichtigung der Geltung der Deponieverordnung ab 2004.“

 

Besonderes Augenmerk soll bei der Erstellung des Sonderberichts über das ARA-System 1993-2005 auf die Beteiligung unabhängiger ExpertInnen gelegt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss