702/A XXII. GP

Eingebracht am 28.09.2005
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ANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Niederwieser, Eder

und GenossInnen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960-StVO 1960), geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960-StVO 1960), geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960-StVO 1960, BGBl. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. 99/2005, wird wie folgt geändert:

 

Im § 44c Abs. 1 wird nachstehender Satz angefügt:

 

„Bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten bzw. Richtlinien bei Luft und Lärm sind geeignete Maßnahmen von der Behörde durch Verordnung vorzuschreiben, welche eine Absenkung der Schadstoffemissionen bzw. der Lärmbelastung erwarten lassen“.

 


Erläuterungen

 

Moderne Verkehrsbeeinflussungsanlagen sollen auch dazu genutzt werden, die Immissionsbelastungen bei Luft und Lärm insbesondere bei Überschreitung der Grenzwerte rasch abzusenken.

 

Dies hat insbesondere sofortige Bedeutung für das Bundesland Tirol, sind doch bereits entsprechende Verkehrsbeeinflussungsanlagen sowohl auf der A12 als auch der A13 in Gebieten installiert worden, wo es beständig zu hohen Belastungen für die anrainende Bevölkerung aus dem Verkehr kommt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss

Es wird die Durchführung einer Ersten Lesung gemäß § 69 Abs. 4 GOG binnen 3 Monaten verlangt.