713/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 29.09.2005
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Entschliessungsantrag

 

 

der Abgeordneten Broukal

und GenossInnen

betreffend offener Zugang zu den Universitäten und Abschaffung der Studiengebühren

 

 

Seit der Beschlussfassung durch die Regierungskoalition über Zugangsbeschränkungen an den Universitäten aufgrund des EuGH-Urteils sind die StudienanfängerInnen mit unzumutbaren Zuständen im Rahmen der Inskription konfrontiert.

Ursache für die chaotische Entwicklung ist die Weigerung des Bildungsministeriums, sich und die Universitäten auf die vorhersehbare Verurteilung durch den EuGH vorzubereiten.

 

Die Universitäten sind in der Durchführung allein gelassen worden, es gibt keine klaren Anweisungen, keine Koordination, unzumutbare Härten für die StudienanfängerInnen – die Chancengleichheit wird ad absurdum geführt. Aus den aktuellsten Anmeldedaten vom 28.9.2005 geht hervor, dass sich der Andrang auf die Studienrichtungen Betriebswirtschaft, Psychologie, Pharmazie, Publizistik und Biologie in Grenzen hält – bisher stehen 380 Studierende vor einem Auswahlverfahren. Die Zugangsbeschränkungen in diesen Fächern sind nicht zu rechtfertigen.

Ganz besonders an den Medizin-Universitäten wird beliebig sortiert, so ist z.B. entweder die Qualität von „Bewerbungsschreiben“, das Datum des Poststempels, die Kontoverbindung zu einer bestimmten Bank zur Überweisung der Studiengebühren, die Mitarbeit beim Roten Kreuz oder die zynische Ablehnung aus formalen Gründen ohne Frist zur Nachbesserung bestimmend für einen Studienplatz. Für die Studienrichtungen Medizin und Veterinärmedizin, in denen Zugangsbeschränkungen vorläufig unumgänglich sind, müssen bundeseinheitliche Zulassungskriterien geschaffen werden. Die Zulassungsbestimmungen müssen objektivierbaren Leistungskriterien entsprechen.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

                                    Entschließungsantrag:

 

 

 „Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, rasch folgende Maßnahmen zu setzen:

1.                         Abschaffung der Zugangsbeschränkungen für die Studienrichtungen Betriebswirtschaft, Psychologie, Pharmazie, Publizistik und Biologie.

2.       Für die Studienrichtungen Medizin und Veterinärmedizin muss das Bildungsministerium eine bundesweite Koordinationsfunktion ausüben und einheitliche Kriterien festsetzen; diese müssen objektivierbar und nachvollziehbar sein.

3.  Zusätzliches Geld an die Universitäten, um zusätzliche Studierende in guter Qualität ausbilden zu können.

4.       Im Jahr vor der Matura und im Matura-Jahr sollen an den Allgemein Bildenden Höheren Schulen Freifächer angeboten werden, die auf das Medizinstudium vorbereiten. Der Besuch dieser Freifächer soll zusätzliche Kenntnisse in Biologie, Physik und Chemie bringen, die über dem Matura-Niveau liegen. Die Inhalte dieser zusätzlichen naturwissenschaftlichen Fächergruppe sollen in Zusammenarbeit mit den Universitäten entwickelt werden. Der erfolgreiche Besuch dieser Freifächer soll ohne weiteres als Voraussetzung für die Aufnahme zum Studium von Medizin und Tiermedizin anerkannt werden. Für alle StudienbewerberInnen, die dieses erhöhte Qualifikationsniveau nicht nachweisen können, soll ein objektives Aufnahmeverfahren eingerichtet werden.

5.  Abschaffung der Studiengebühren.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag:          Ausschuss für Wissenschaft und Forschung