714/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 19.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

Dringlicher Antrag
Gem. § 74 a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR

der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Christine Marek, Dr. Ferdinand Maier

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Wachstum und Beschäftigung für Österreich

Im vergangenen Jahr gelang es der österreichischen Wirtschaft mit einem realen Wachstum
des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,4 % ein mehr als doppelt so hohes Wachstum wie im
Durchschnitt des Zeitraums 2001 bis 2003 zu erreichen. Heuer wird ein Wachstum von etwa
1,9 % erwartet. Diese über dem Euroraum liegende Wachstumsrate weist darauf hin, dass
Österreich von der Dynamik des Beitritts der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten deutlich mehr
profitieren kann als andere Mitgliedstaaten und darüber hinaus die richtige Wirtschaftspolitik
verfolgt, um diese Effekte nutzen zu können.

Die höhere wirtschaftliche Dynamik Österreichs in den vergangenen Jahren hat auch dazu
geführt, dass Österreichs Bruttoinlandsprodukt pro Kopf innerhalb der EU im Jahr 2004
nunmehr auf dem dritten Platz liegt.

Aber auch die Beschäftigungsdaten zeigen, dass Österreich im EU-Vergleich einen
hervorragenden Platz einnimmt. Österreich ist in Bezug auf die Arbeitslosenquote eines der
besten fünf Länder in der EU. Bei der Jugendarbeitslosigkeit liegt Österreich an viertbester
Stelle.

Rekordbeschäftigung in Österreich - enormer Verlust von Arbeitsplätzen in Wien

Während die Beschäftigung zwischen 1999 und 2004 österreichweit um 92.602 (+ 3,0 %) auf
3.200.500 Beschäftigte gestiegen ist, waren im gleichen Zeitraum im Schlusslicht Wien mit
753.666 um 19.631 (- 2,5 %) Menschen weniger beschäftigt. Das in absoluten Zahlen beste
Bundesland - Oberösterreich - schaffte in diesen fünf Jahren eine Steigerung um beachtliche
37.908 (+ 7,2 %) auf 562.252 Beschäftigte. Diese Entwicklung bestätigten leider auch die
aktuellen September-Arbeitslosenquoten. Bei einer österreichweiten Arbeitslosigkeit von 6,3
% liegt Oberösterreich mit 3,9 % nahe an der Vollbeschäftigung, während Wien - trotz einer
Ausweitung der Schulungsmaßnahmen - die rote Laterne in Bezug auf die
Beschäftigungslosigkeit mit 9,2 % trägt.

Aber auch im Wirtschaftswachstum ist Wien jeweils unter den Schlusslichtern zu finden. So
betrug das regionale Wachstum in der Steiermark im Jahre 2004 3,8 %, in Wien jedoch nur
0,6 %. Bei der Sachgüterproduktion war Wien das einzige Bundesland, das im Vorjahr ein
Minus von 4,2 % verbuchen musste, während andere Bundesländer bis zu einem Drittel
zulegten. Diese Zahlen beweisen, dass es der Bundesregierung allein nicht möglich ist, die
wirtschaftlichen Fehlentscheidungen Wiens auszugleichen. Eine gesamtösterreichisch positive
Entwicklung hängt auch von wirtschaftspolitischen Maßnahmen ab, die im einzelnen
Bundesland getroffen werden.

 


Die positive Entwicklung Österreichs darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich
Österreich als kleine offene Volkswirtschaft von dem insgesamt schwachen konjunkturellen
Umfeld Europas nicht abkoppeln kann und deshalb eine gemeinsame Anstrengung aller
Mitgliedsstaaten der EU im Sinne der Ziele von Lissabon notwendig ist.

Des Weiteren zeigt sich, dass das Risiko, arbeitslos zu werden, mit steigender individueller
Qualifikation deutlich abnimmt. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung dem Nationalrat
vor kurzem ein im europäischen Vergleich beispielhaftes Beschäftigungsförderungspaket
vorgelegt, mit dem die AMS-Mittel für Qualifizierung um mehr als 30 % - das sind
285 Mio. € - erhöht werden.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten gemäß § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG NR
folgenden

Dringlichen Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, durch Fortführung der
erfolgreichen Wirtschaftspolitik für Wachstum und Beschäftigung Österreichs hervorragende
Position innerhalb der EU zu festigen und auszubauen.

Darüber hinaus wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ersucht, für eine rasche
und effiziente Umsetzung des von den gesetzgebenden Körperschaften beschlossenen
Beschäftigungsförderungspaketes durch das AMS zu sorgen.

Aus Sorge um den Arbeits- und Wirtschaftsstandort Wien wird der Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit ersucht, mit der Wiener Landesregierung Gespräche über einen
zielgerechten Einsatz der öffentlichen Mittel zu führen.

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne § 74a Abs. 1 iVm. § 93 Abs. 2
GOG zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit
zur mündlichen Begründung zu geben.