714/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 19.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
Dringlicher Antrag
Gem. § 74 a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR
der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Christine Marek, Dr. Ferdinand Maier
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Wachstum und Beschäftigung für Österreich
Im vergangenen
Jahr gelang es der österreichischen Wirtschaft mit einem realen Wachstum
des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,4 %
ein mehr als doppelt so hohes Wachstum wie im
Durchschnitt des Zeitraums 2001 bis 2003 zu erreichen. Heuer wird ein Wachstum
von etwa
1,9 % erwartet. Diese über dem Euroraum liegende Wachstumsrate weist
darauf hin, dass
Österreich von der Dynamik des Beitritts der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten
deutlich mehr
profitieren kann als andere Mitgliedstaaten
und darüber hinaus die richtige Wirtschaftspolitik
verfolgt, um diese Effekte nutzen zu können.
Die höhere wirtschaftliche Dynamik Österreichs in den vergangenen
Jahren hat auch dazu
geführt, dass Österreichs
Bruttoinlandsprodukt pro Kopf innerhalb der EU im Jahr 2004
nunmehr auf dem dritten Platz liegt.
Aber auch die
Beschäftigungsdaten zeigen, dass Österreich im EU-Vergleich einen
hervorragenden Platz einnimmt. Österreich
ist in Bezug auf die Arbeitslosenquote eines der
besten fünf Länder in der EU. Bei der Jugendarbeitslosigkeit liegt Österreich
an viertbester
Stelle.
Rekordbeschäftigung in Österreich - enormer Verlust von Arbeitsplätzen in Wien
Während die Beschäftigung zwischen 1999 und 2004 österreichweit um
92.602 (+ 3,0 %) auf
3.200.500 Beschäftigte gestiegen
ist, waren im gleichen Zeitraum im Schlusslicht Wien mit
753.666 um 19.631 (- 2,5 %) Menschen weniger beschäftigt. Das in absoluten
Zahlen beste
Bundesland - Oberösterreich - schaffte in diesen fünf Jahren eine Steigerung um
beachtliche
37.908 (+ 7,2 %) auf 562.252 Beschäftigte. Diese Entwicklung bestätigten leider
auch die
aktuellen September-Arbeitslosenquoten. Bei
einer österreichweiten Arbeitslosigkeit von 6,3
% liegt Oberösterreich mit 3,9 % nahe an der Vollbeschäftigung, während
Wien - trotz einer
Ausweitung der Schulungsmaßnahmen - die rote
Laterne in Bezug auf die
Beschäftigungslosigkeit mit 9,2 % trägt.
Aber auch im
Wirtschaftswachstum ist Wien jeweils unter den Schlusslichtern zu finden. So
betrug das regionale Wachstum in der Steiermark im Jahre 2004 3,8 %, in Wien
jedoch nur
0,6 %. Bei der Sachgüterproduktion war Wien das einzige Bundesland, das im
Vorjahr ein
Minus von 4,2 % verbuchen musste, während andere Bundesländer bis zu einem
Drittel
zulegten. Diese Zahlen beweisen, dass es der Bundesregierung allein nicht
möglich ist, die
wirtschaftlichen Fehlentscheidungen Wiens
auszugleichen. Eine gesamtösterreichisch positive
Entwicklung hängt auch von wirtschaftspolitischen Maßnahmen ab, die im
einzelnen
Bundesland getroffen werden.
Die positive
Entwicklung Österreichs darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich
Österreich als kleine offene
Volkswirtschaft von dem insgesamt schwachen konjunkturellen
Umfeld Europas nicht abkoppeln kann und deshalb eine gemeinsame
Anstrengung aller
Mitgliedsstaaten der EU im Sinne der Ziele von Lissabon notwendig ist.
Des Weiteren
zeigt sich, dass das Risiko, arbeitslos zu werden, mit steigender individueller
Qualifikation deutlich abnimmt. Aus diesem
Grund hat die Bundesregierung dem Nationalrat
vor kurzem ein im europäischen Vergleich beispielhaftes
Beschäftigungsförderungspaket
vorgelegt, mit dem die AMS-Mittel für Qualifizierung um mehr als 30 % - das
sind
285 Mio. € - erhöht werden.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten gemäß § 74a Abs. 1 iVm §
93 Abs. 2 GOG NR
folgenden
Dringlichen Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, durch Fortführung der
erfolgreichen Wirtschaftspolitik für
Wachstum und Beschäftigung Österreichs hervorragende
Position innerhalb der EU zu festigen und auszubauen.
Darüber hinaus wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
ersucht, für eine rasche
und effiziente Umsetzung des von
den gesetzgebenden Körperschaften beschlossenen
Beschäftigungsförderungspaketes durch das AMS zu sorgen.
Aus Sorge um den Arbeits- und Wirtschaftsstandort Wien wird der
Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit ersucht, mit
der Wiener Landesregierung Gespräche über einen
zielgerechten Einsatz der öffentlichen Mittel zu führen.
In formeller
Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne § 74a Abs. 1 iVm. § 93 Abs. 2
GOG zum frühest möglichen Zeitpunkt zu
behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit
zur mündlichen Begründung zu geben.