716/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 19.10.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Sichern der Erhaltung der österreichischen Eisenbahn-Infrastruktur durch raschestmögliche Wiedervereinigung von ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG und ÖBB-Infrastruktur Bau AG

 

 

Im Zuge der ÖBB-Reform (Bundesbahnstrukturgesetz 2003) erfolgte bei der Aufspaltung der ÖBB u.a. auch eine Trennung von Infrastruktur-Bau und Infrastruktur-Betrieb und die Errichtung zweier getrennter Aktiengesellschaften im Rahmen der neuen ÖBB-Holdingstruktur.

 

Mit der auch aus europarechtlicher Perspektive keineswegs erforderlichen Trennung von Bau und Betrieb/Erhaltung der Infrastruktur sind nicht nur ernste vergaberechtliche Komplikationen verbunden. Zusammen mit anderen im Rahmen der ÖBB-Zerschlagung getroffenen Festlegungen hatte dies vor allem zur Folge, dass bei der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG fixen Ausgaben – insbesondere einer betraglich fixierten, an die ÖBB Infrastruktur Bau AG zu entrichtende Pacht für die Nutzung der Infrastruktur – unzureichende Einnahmen gegenüberstehen. Die gewählte Konstruktion wurde wegen ihrer absehbaren finanziell nachteiligen Folgen für den Erhalt des Schienennetzes bereits im Gesetzgebungsprozeß im Herbst 2003 massiv kritisiert: „Die realen Spielräume u.a. für Infrastrukturerhaltungsinvestitionen werden daher schrumpfen ....“ (Zitat aus der Abweichenden Stellungnahme der Grünen zur Beschlussfassung über die ÖBB-Reform).

 

Die aufgrund der fehlenden (bzw. eigentlich falsch, nämlich bei verkehrs- und unternehmenspolitischen Prestigeprojekten, verorteten) Mittel verspätet, unzureichend oder einstweilen gar nicht durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen sind an einer zunehmenden Zahl von Langsamfahrstellen im Netz auch für die BahnnutzerInnen längst erkennbar. Sie sind überdies auch schon an signifikanten Verschlechterungen der Pünktlichkeitsrate selbst auf den wichtigsten Hauptstrecken ablesbar.

 

Um die Erhaltung des Schienennetzes im nötigen Ausmaß zu gewährleisten und damit der Bahn die Grundlage für die regierungsseitig immer wieder beschworene Verlagerung zusätzlicher Personen- und Güterverkehre auf die ökologisch und sicherheitsmäßig vorteilhafte Schiene zu erhalten, ist es dringend erforderlich, diese Fehlentscheidung im Rahmen der ÖBB-Reform zu korrigieren und Bau und Betrieb der Infrastruktur wieder zusammenzuführen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, der bedrohlichen Verschlechterung des Erhaltungszustandes des Schienennetzes der ÖBB umgehend entgegenzuwirken.

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie werden in diesem Sinn insbesondere dringend zur Sanierung der ÖBB-Reform durch gesellschaftsrechtliche Wiedervereinigung von ÖBB-Infrastruktur Bau AG und ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG aufgefordert, da die ursächlich für mangelnde Erhaltungsmaßnahmen an vielen Strecken des Schienennetzes verantwortlichen finanziellen „Lücken“ bei der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG erst durch die Trennung von ÖBB-Infrastruktur Bau AG und ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG im Zuge der ÖBB-Reform verursacht wurden.

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie werden daher aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 31.12.2005 eine entsprechende Regierungsvorlage für eine Änderung der betreffenden Passagen des Bundesbahngesetzes 1992 in der Fassung des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003 zuzuleiten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.