717/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 19.10.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend nationale Maßnahmen zum Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen (GVO)

 

 

 

 

Österreich hat in den Jahren 1997, 1999 und 2000 unter Berufung auf die Schutzklausel der Freisetzungsrichtlinie das Inverkehrbringen der in der EU bereits zugelassenen gentechnisch veränderten Sorten Bt176, MON 810 und T 25 verboten. In der Folge drängte die EU-Kommission auf eine Aufhebung dieser Verbote. Die EU-Umweltminister stimmten bei ihrer Sitzung vom 24. Juni 2005 jedoch mit der nötigen qualifizierten Mehrheit für die Beibehaltung der bestehenden nationalen Einfuhrverbote. Damit dürfen die bestehenden Gentechmais-Importverbote in Österreich zwar aufrecht bleiben, allerdings lässt die EU-Kommission laufend neue gentechnisch veränderte Organismen zu. Gentechnikkonzerne wie Monsanto, Pioneer, Syngenta oder Bayer haben auf Basis der neuen EU-Freisetzungsrichtlinie derzeit insgesamt 30 Anträge auf Zulassung zum Import, zur Verarbeitung, als Lebens- oder Futtermittel oder zum Anbau gestellt.

 

Es gibt im Streit um die Gentechnik in der Landwirtschaft nun erstmals eine qualifizierte Mehrheit der europäischen Umweltminister gegen die EU-Kommission, die seit dem Fall des de-facto-Moratoriums im Jahr 2004 laufend gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zulässt. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in der EU und auch in Österreich lehnt jedoch die Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft und bei Lebensmitteln ab. Dennoch ist die EU-Kommission auf Pro-Gentechnik-Kurs und lässt, auch wenn eine klare Mehrheit der Mitgliedstaaten im Ministerrat eine ablehnende Haltung hat, im Rahmen von rechtlichen Verfahren (Komitologieverfahren) und der darin vorgesehenen Mehrheiten weiterhin neue gentechnisch veränderte Konstrukte zu.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG.

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, im Sinne des Vorsorgprinzips

 

1.      die bestehenden nationalen Importverbote weiterhin aufrecht zu erhalten sowie diesbezügliche Maßnahmen anderer EU-Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zu unterstützen

 

2.      auf EU-Ebene weiterhin aufgrund der ungeklärten Risiken und der Mangelhaftigkeit der vorgelegten Risikobewertungen gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen einzutreten und unter Bezugnahme auf die Artikel 23 und 26a der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG sowie auf Artikel 12 der EU-Verordnung 258/97 nationale Schutzmaßnahmen zu ergreifen bzw. Importverbote zu erlassen

 

3.      auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass die in der Richtlinie 2001/18/EG und EU-VO 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel vorgeschriebenen Zulassungsverfahren dahingehend geändert werden, dass auf Vorschlag der Kommission die einfache Mehrheit im Ministerrat über die Zulassung oder Nicht-Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen entscheiden kann und dem Europäischen Parlament eine Mitentscheidungsmöglichkeit eingeräumt wird

 

4.      alle sonstigen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Gentechnikfreiheit der österreichischen Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung erhalten bleibt.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.