720/A(E) XXII. GP
Eingebracht am
19.10.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Kopf, Wittauer, Sieber, Dr.Bösch, Franz
Kolleginnen und Kollegen
betreffend die weitere Vorgangsweise Österreichs zum Entsorgungsnachweis
hinsichtlich der Endlagerung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver
Abfälle in der Schweiz
Selbst im Falle eines
sofortigen und vollständigen Verzichts auf die Nutzung der Kernenergie muss das
Problem der Entsorgung und Endlagerung abgebrannter Brennelemente und
radioaktiver Abfälle bestmöglich gelöst werden. Weltweit werden diesbezüglich
seit Jahren große Anstrengungen unternommen, die jedoch noch zu keinem einzigen
betriebsbereiten Endlager für hochradioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente
geführt haben. Auch in der Schweiz sind seit Beginn der 1980er Jahre
diesbezügliche Bemühungen im Gange.
Die Realisierung eines
Lagers für abgebrannte Brennelemente, hochaktive und langlebige mittelaktive
Abfälle ist derzeit noch nicht aktuell. Vorerst geht es um das Erbringen des
vom schweizerischen Bundesrat geforderten Entsorgungsnachweises, das heißt des
Nachweises, dass die dauernde und sichere Beseitigung dieser Abfälle in der
Schweiz möglich ist.
Zu diesem Zweck
untersuchte die schweizerische NAGRA (Nationale Genossenschaft für die Lagerung
radioaktiver Abfälle) die zwei potentiellen Wirtgesteine Kristallin und
Opalinuston, wobei sich die Arbeiten auf den Opalinuston konzentrierten.
Insbesondere wurden im Zürcher Weinland - in der Umgebung von Schaffhausen -
umfangreiche, auch geologische und seismische Untersuchungen durchgeführt.
Diese Resultate wurden im Hinblick auf das Projekt Entsorgungsnachweis
ausgewertet. Darüber hinaus wurde ein so genannter Optionenbericht, der auch
andere Standorte in die Betrachtung mit einschließt, erstellt.
Die österreichische
Bundesregierung steht diesbezüglich mit dem schweizerischen Bundesrat seit
Jahren in Konsultationen. Mit dem bilateralen „Nuklearinformationsabkommen“
wird auch der möglicherweise betroffenen und interessierten österreichischen
Bevölkerung eine Mitwirkungsmöglichkeit eröffnet.
In der Zeit vom 13.
September bis 12. Dezember 2005 findet nunmehr ein Bürgerbeteiligungsverfahren
zum Entsorgungsnachweis in der Schweiz statt. In dieser Zeit kann auch die
österreichische Öffentlichkeit zum Entsorgungsnachweis für ein schweizerisches
Endlager Stellung nehmen.
Erst nach Abschluss des
Bürgerbeteiligungsverfahrens wird der Schweizerische Bundesrat über die
Anerkennung dieses grundsätzlichen Entsorgungsnachweises entscheiden.
Mit einer endgültigen
Standortentscheidung ist nicht vor dem Jahre 2010, mit einer Inbetriebnahme des
Endlagers nicht vor 2040 zu rechnen.
Auch wenn es sich erst um
einen grundsätzlichen Entsorgungsnachweis handelt, ist es erforderlich, dass
sich die Bundesregierung klar positioniert und alle zum Schutz der
österreichischen Bevölkerung und Umwelt erforderlichen Schritte setzt.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat begrüßt
und ersucht die
Bundesregierung,
· sich auch weiterhin - insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Land Vorarlberg - in vollem Umfang und aktiv in den Prozess des Entsorgungsnachweises und der Standortsuche in der Schweiz einzubringen,
· auf Basis des Expertengutachtens alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um allfällige Gefahren für Österreich abzuwenden,
· weiterhin mit Nachdruck alle zu Gebote stehenden Mittel einzusetzen, um die österreichischen Interessen zum Schutz der Umwelt und der Bevölkerung zu vertreten und
·
bei einem Genehmigungsverfahren
sicherzustellen, dass der Republik Österreich und dem Land Vorarlberg
Parteistellung und der Vorarlberger Bevölkerung eine vollumfängliche
Beteiligung am UVP-Verfahren gewährt wird.
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.