720/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 19.10.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Kopf, Wittauer, Sieber, Dr.Bösch, Franz

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend die weitere Vorgangsweise Österreichs zum Entsorgungsnachweis hinsichtlich der Endlagerung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in der Schweiz

 

Selbst im Falle eines sofortigen und vollständigen Verzichts auf die Nutzung der Kernenergie muss das Problem der Entsorgung und Endlagerung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle bestmöglich gelöst werden. Weltweit werden diesbezüglich seit Jahren große Anstrengungen unternommen, die jedoch noch zu keinem einzigen betriebsbereiten Endlager für hochradioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente geführt haben. Auch in der Schweiz sind seit Beginn der 1980er Jahre diesbezügliche Bemühungen im Gange.

Die Realisierung eines Lagers für abgebrannte Brennelemente, hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle ist derzeit noch nicht aktuell. Vorerst geht es um das Erbringen des vom schweizerischen Bundesrat geforderten Entsorgungsnachweises, das heißt des Nachweises, dass die dauernde und sichere Beseitigung dieser Abfälle in der Schweiz möglich ist.

Zu diesem Zweck untersuchte die schweizerische NAGRA (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) die zwei potentiellen Wirtgesteine Kristallin und Opalinus­ton, wobei sich die Arbeiten auf den Opalinuston konzentrierten. Insbesondere wurden im Zürcher Weinland - in der Umgebung von Schaffhausen - umfangreiche, auch geologische und seismische Untersuchungen durchgeführt. Diese Resultate wurden im Hinblick auf das Projekt Entsorgungsnachweis ausgewertet. Darüber hinaus wurde ein so genannter Optionenbericht, der auch andere Standorte in die Betrachtung mit einschließt, erstellt.

Die österreichische Bundesregierung steht diesbezüglich mit dem schweizerischen Bundesrat seit Jahren in Konsultationen. Mit dem bilateralen „Nuklearinformationsabkommen“ wird auch der möglicherweise betroffenen und interessierten österreichischen Bevölkerung eine Mitwirkungsmöglichkeit eröffnet.

In der Zeit vom 13. September bis 12. Dezember 2005 findet nunmehr ein Bürgerbeteili­gungsverfahren zum Entsorgungsnachweis in der Schweiz statt. In dieser Zeit kann auch die österreichische Öffentlichkeit zum Entsorgungsnachweis für ein schweizerisches Endlager Stellung nehmen.

Erst nach Abschluss des Bürgerbeteiligungsverfahrens wird der Schweizerische Bundesrat über die Anerkennung dieses grundsätzlichen Entsorgungsnachweises entscheiden.

Mit einer endgültigen Standortentscheidung ist nicht vor dem Jahre 2010, mit einer Inbetriebnahme des Endlagers nicht vor 2040 zu rechnen.

 

Auch wenn es sich erst um einen grundsätzlichen Entsorgungsnachweis handelt, ist es erforderlich, dass sich die Bundesregierung klar positioniert und alle zum Schutz der österreichischen Bevölkerung und Umwelt erforderlichen Schritte setzt.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

 
Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Nationalrat begrüßt

 

und ersucht die Bundesregierung,

·         sich auch weiterhin - insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Land Vorarlberg - in vollem Umfang und aktiv in den Prozess des Entsorgungsnachweises und der Standortsuche in der Schweiz einzubringen,

·         auf Basis des Expertengutachtens alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um allfällige Gefahren für Österreich abzuwenden,

·         weiterhin mit Nachdruck alle zu Gebote stehenden Mittel einzusetzen, um die österreichischen Interessen zum Schutz der Umwelt und der Bevölkerung zu vertreten und

·         bei einem Genehmigungsverfahren sicherzustellen, dass der Republik Österreich und dem Land Vorarlberg Parteistellung und der Vorarlberger Bevölkerung eine vollumfängliche Beteiligung am UVP-Verfahren gewährt wird.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.