721/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 19.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Maier, Beate Schasching, Katharina Pfeffer,

Dr. Kräuter

und GenossInnen

betreffend Sicherheitskonzept für die EURO 2008 - Sicherheit bei

Sportveranstaltungen

Das Sicherheitskonzept für die Fußball-Europameisterschaft 2008 wurde
überraschend am 26.9.2005 durch die Bundesministerin für Inneres und den ÖFB-
Präsidenten vorgestellt. Nach Presseberichten sieht dieses Konzept eine
umfassende Überwachung in nachstehenden Bereichen vor:
Kriminalität, Hooliganismus, Personenschutz, organisiertes Verbrechen,
Katastrophenschutz, Terrorismus und Verkehrssicherheit.

Konkret vorgesehen sind dabei u.A. Sicherheitszonen mit Wegweiserecht um die
Stadien (SPG-Novelle), die Erstellung einer zentralen Gefährderdatei (Hooligan-
Datei), Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sowie der Einsatz von
strafrechtlichen Schnellverfahren. Grenzkontrollen könnten gegenüber den
Schengen-Staaten wieder eingeführt werden. Besondere Aufgaben sollen auch
private Sicherheitsdienste übernehmen.

Unbekannt sind aber weiterhin die Kosten für die Umsetzung dieses geplanten
Sicherheitskonzeptes, die Details des Konzeptes sowie deren Kostentragung. Nicht
bekannt ist, in welcher Form und Umfang Videoüberwachung erfolgt, welche
Sicherheitstechnik eingesetzt wird und ob es zu einem Datenabgleich kommt. Nach
Ansicht der Antragsteller besteht die Gefahr, dass gerade durch „überzogene und
unverhältnismäßige Maßnahmen" friedliche Fußballfans pauschal kriminalisiert
werden.

In der Anfragebeantwortung (3183/AB XXII. GP) wurde dem Fragesteller Abg.
Mag. Maier von der Innenministerin am 31.8.2005 dazu noch folgendes
mitgeteilt:

 


„Das von mir in Auftrag gegebene Sicherheitskonzept beinhaltet folgende
Schwerpunkte:

Ordnungspolizeiliche, verkehrspolizeiliche und grenzpolizeiliche Maßnahmen,
Angelegenheiten des Staatsschutzes, der Kriminalpolizei, der Prävention, der
Presse, der Schulung, des Rechtes und der technischen Logistik, Risikobewertungen
und Erstellung von Lagebildern unter Einbindung der Erfahrungen stattgefundener
Sportgroßveranstaltungen wie zum Beispiel die EURO 2004 in Portugal,
Zusammenarbeit mit dem nicht dem BM.I angehörigen Organisationseinheiten
weiterer betroffener Ressorts sowie eine intensive Zusammenarbeit mit der Schweiz
und Deutschland, ebenso mit allen anderen betroffenen Staaten."

Auch das Justizressort ist nach der AB 3142 XXII. GP vom 18.8.2005 in dieses
Sicherheitskonzept eingebunden:

„Die bestehenden Strukturen der justiziellen Zusammenarbeit in strafrechtlichen
Angelegenheiten werden auch der Bekämpfung allf. Rowdytums bei der EM 2008
dienen. Die Koordinierung von Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in den
Mitgliedstaaten sowie die Beschleunigung und Verbesserung der Zusammenarbeit
zwischen den Justizbehörden in den Mitgliedstaaten gehören zu den zentralen
Aufgaben des Europäischen Justiziellen Netzes und von EUROJUST.
Die auf europäischer Ebene in diesem Bereich spezifisch geschaffene
Zusammenarbeit stellt in erster Linie auf eine verstärkte Kooperation und
Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten ab (vgl.
Entschließung des Rates vom 6. Dezember 2001 betreffend ein Handbuch mit
Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen
zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im
Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest
einen Mitgliedstaat treffen, ABI 2002 C 22, 1ff, und Entscheidung des Rates vom 25.
April 2002 betreffend die Sicherheit bei Fußballspielen mit internationaler Dimension,
ABI 2002 L 121, 1ff)."

Für den Bundeskanzler - als zuständigen Sportminister - war scheinbar die
Sicherheit bei Fußballmeisterschaftsspielen in Österreich bislang kein Thema
und damit kein sportpolitisches Anliegen.
(AB 1898 XXII. GP vom 16.8.2004)

...„Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit auf
Sportplätzen ist, soweit sie nicht in der Autonomie der Verbände liegt, das


Bundesministerium für Inneres zuständig."...

..."Was die Frage der Vorbereitung der Euro 2008 betrifft, wurde seitens des
Bundeskanzleramts eine technische Arbeitsgruppe eingerichtet, der auch der vom
Bundesministerium für Inneres nominierte Sicherheitskoordinator angehört"...

Diese allgemeine Nichtantwort ersetzte die Antworten auf insgesamt 22 sportpolitisch
nicht unwesentliche Fragen.

Ähnlich die Antwort des Bundeskanzlers in der aktuellen Anfragebeantwortung
3232/AB vom 6.9.2005:

„Wie ich bereits in der Beantwortung zur parlamentarischen Anfrage Nr. 1902/J
ausgeführt habe, ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und
Sicherheit auf Sportplätzen, soweit sie nicht in der Autonomie der Verbände liegt,
das Bundesministerium für Inneres zuständig.

Ich verweise daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3364/J
des Bundesministers für Inneres."

Presseberichten zufolge wurden durch die Innenministerin bereits bilaterale Verträge
mit der Schweiz abgeschlossen, die dieses Sicherheitskonzept regeln, ohne dass der
Österreichische Nationalrat und der Österreichische Datenschutzrat vorher damit
befasst wurden. Damit sollen vermutlich sowohl für die Mitglieder des Nationalrates
wie auch für die Datenschützer vollendete Tatsachen geschaffen werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung
Der Nationalrat hat beschlossen:


Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung - insbesondere der Bundeskanzler,
die Bundesministerin für Inneres und die Bundesministerin für Justiz - werden
aufgefordert,

1.                          dem Nationalrat bis 5.12.2005 das Sicherheitskonzept für die Fußball-
Europameisterschaft 2008 und die sich daraus ergebenden
Gesetzesänderungen vorzulegen,

2.                          ein Sicherheitsrahmenkonzept für nationale und internationale
Sportveranstaltungen und Sportveranstaltungsreihen (z.B. Meisterschaften),
welches konkrete Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt, Hooliganismus
und Rassismus vorsieht, sowie

3.                          eine wissenschaftliche Studie über Gewalt bei Sportveranstaltungen samt
Analyse der sicherheitsbehördlichen und präventiven Maßnahmen dagegen
(Konfliktvermeidung) und der gerichtlichen und verwaltungsstrafrechtlichen
Erledigungen in Auftrag zu geben und diese in Folge dem Nationalrat als
Bericht vorzulegen.

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss Sportangelegenheiten