722/A XXII. GP
Eingebracht am 19.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Eder
und GenossInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird.
Der Nationalrat wolle beschließen
Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Kraftfahrgesetz 1967 BGBL. 267, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I
XXX/2005,
wird wie folgt geändert:
Im § 106 Abs. 1 entfällt der letzte Satz.
Erläuterungen
Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die geltende Zählregel für den
Gelegenheitsverkehr
bzw.
Schulverkehr in Omnibussen nicht zu verantworten. Entsprechend der geltenden
Gesetzeslage
gibt es immer noch keine Zählregel von 1:1 sondern dürfen 3 Kinder unter 14
Jahren als zwei Personen gezählt werden und zählen Kinder unter 6 Jahren
überhaupt nicht.
Obwohl mehrere Länder - allen voran
die OÖ Landesregierung - dringend ersucht haben, das
Kraftfahrgesetz zu ändern, wurde diese Gelegenheit im Rahmen der 26.KFG-Novelle
für eine
1:1
Zählregelung wiederum nicht genützt.
Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss
Es wird die Durchführung einer Ersten Lesung gemäß §
69 Abs. 4 GOG binnen drei Monaten
verlangt.