733/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 16.11.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Berufsausbildungsfonds

 

 

Immer mehr Jugendliche erhalten keinen Lehrplatz oder können ihren Wunschberuf nicht erlernen. Die Jugendarbeitslosigkeit ist im stetigem Steigen.

 

Viele Firmen schrecken aus Kosten- oder Zeitgründen vor der Ausbildung Jugendlicher zurück. Außerdem haben viele Unternehmen Angst, dass die Fachkräfte mit abgeschlossener Lehrausbildung von Konkurrenzunternehmen, die selbst keine jungen Menschen ausbilden, mit höheren Löhnen abgeworben werden, und so die Firmen ausnützen, die Zeit und Geld in die Lehrlingsausbildung investieren.

 

Es ist daher wichtig, einen Ausgleich zwischen ausbildenden und nichtausbildenden Betrieben zu schaffen. Alle Betriebe – auch die, die keine Lehrlinge aufnehmen – haben einen fairen finanziellen Beitrag zur Lehrlingsausbildung zu leisten. Ziel ist, dass die  Wirtschaft mehr Lehrstellen zur Verfügung stellt.

Förderungen nach dem Gießkannenprinzip – also ohne Qualitätskriterien (1.000 Euro für jeden zusätzlichen Lehrplatz) bringen aus Erfahrung kaum neue Ausbildungsplätze.

 

Zu Recht fordert die Österreichische Gewerkschaftsjugend im Rahmen des 29. Jugendkongresses im Mai 2005 daher, einen Berufsausbildungsfonds zwischen ausbildenden und nichtausbildenden Betrieben einzurichten. Alle Betriebe sollen einen finanziellen Beitrag zu Gunsten jener Betriebe leisten, die Lehrlinge ausbilden. Eine Förderung solle gezielt und nur bei Erfüllung von Qualitätskriterien erfolgen. Diese Regelungen müssen bundesweit gesetzlich festgelegt sein.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Einrichtung eines österreichweiten Berufsausbildungsfonds vorsieht.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuß vorgeschlagen.