737/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 16.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Brosz, Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen
betreffend demokratische SchülerInnenvertretung

Im Rahmen des zweiten österreichischen Kinderkongresses 2005 in Wien
formulierten die TeilnehmerInnen konkrete Forderungen, die anhand von fünf
Paketen vorgestellt wurden.

Des weiteren brachten sie einen Antrag auf eine demokratische
SchülerInnenvertretung ein. Dieser wird damit begründet, dass derzeit in einigen
Schulstufen und Schularten keine KlassensprecherInnen und SchulsprecherInnen
gewählt werden. Dieser Zustand wird von den TeilnehmerInnen zu Recht als
undemokratisch und nicht gerechtfertigt angesehen. Alle SchülerInnen, unabhängig
ihres Alters haben das Recht auf eine einflussreiche und demokratisch gewählte
Vertretung.

Die TeilnehmerInnen des Kinderkongresses forderten deshalb, dass

1.             in allen Schulstufen KlassensprecherInnen gewählt werden

2.             in allen Schularten ein „Schulparlament" eingeführt wird, in dem die
KlassensprecherInnen stimmberechtigt sind und ein Vetorecht besitzen

3.             in allen Schularten und durch alle SchülerInnen SchulsprecherInnen
gewählt werden

Die Forderungen im Detail:

1) Klassensprecherlnnenwahl in allen Schulstufen

In einigen Schulstufen und Schularten werden keine KlassensprecherInnen
gewählt. Dieser Zustand wird zu Recht für undemokratisch und nicht
gerechtfertigt gehalten.

Jede Schulklasse, unabhängig von der Schulstufe oder der Schulart, muss am
Anfang eines Schuljahres zwei KlassensprecherInnen wählen können.

2) KlassensprecherInnen im Schulparlament

Um jeder Klasse und allen SchülerInnen eine mitgestaltende Vertretung in der
eigenen Schule zu garantieren, muss ein demokratisches Schulparlament
eingeführt werden. Dieses setzt sich aus den KlassensprecherInnen und einer
kleineren Anzahl an Erwachsenen (Eltern & LehrerInnen) zusammen. Das
Schulparlament beschließt wichtige schulinterne Regelungen, beispielsweise die
Hausordnung.

Damit keine Entscheidung ohne hoher Zustimmung bzw. Akzeptanz der
SchülerInnen getroffen wird, können die KlassensprecherInnen einige Male von
einem Vetorecht Gebrauch nehmen.

 


Das Schulparlament ist für jede Schule vorgesehen und ersetzt alle bereits
bestehenden Gremien, etwa den Schulgemeinschaftsausschuss im Gymnasium
oder das Schulforum in der Hauptschule.

3) Wahl von SchulsprecherInnen in allen Schularten und durch alle
SchülerInnen

Alle SchülerInnen haben das Recht auf eine starke schulinterne sowie
bundesweite Vertretung.

Deshalb müssen in allen Schularten und durch alle SchülerInnen am Beginn
eines Schuljahres SchulsprecherInnen gewählt werden. Bei dieser Wahl sind alle
SchülerInnen einer Schule stimm- und kandidaturberechtigt.

Die Konsequenz daraus wäre, dass nicht nur SchülerInnen der neunten bis
zwölften Schulstufe, sondern auch SchülerInnen der Pflichtschule die
LandesschülerInnenvertretung und die BundesschülerInnenvertretung wählen,
leiten und bestimmen würden.

Somit wäre eine bundesweite und einflussreiche Vertretung für alle SchülerInnen,
insbesondere der Pflichtschule, geschaffen.

Mit der Umsetzung dieser Forderungen würden bedeutende Schritte hin zu einer
demokratischen SchülerInnenvertretung gesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, in
einen Dialog mit den TeilnehmerInnen des 2. Kinderkongresses 2005 in Wien und
dem Verein „COOLE SCHULE" zu treten um deren Forderungen umzusetzen. Die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, dem
Nationalrat bis zum 31. März 2006 einen Bericht über die geplanten
Umsetzungsschritte vorzulegen.

In    formeller   Hinsicht    wird   die   Zuweisung   an    den    Unterrichtsausschuss
vorgeschlagen.