737/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 16.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Brosz, Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen
betreffend demokratische
SchülerInnenvertretung
Im Rahmen des zweiten österreichischen
Kinderkongresses 2005 in Wien
formulierten
die TeilnehmerInnen konkrete Forderungen, die anhand von fünf
Paketen
vorgestellt wurden.
Des weiteren brachten sie einen Antrag
auf eine demokratische
SchülerInnenvertretung
ein. Dieser wird damit begründet, dass derzeit in einigen
Schulstufen und Schularten keine KlassensprecherInnen und SchulsprecherInnen
gewählt werden. Dieser Zustand wird von den TeilnehmerInnen zu Recht als
undemokratisch und nicht gerechtfertigt
angesehen. Alle SchülerInnen, unabhängig
ihres Alters haben das Recht auf eine einflussreiche und demokratisch gewählte
Vertretung.
Die TeilnehmerInnen des Kinderkongresses forderten deshalb, dass
1.
in allen
Schulstufen KlassensprecherInnen gewählt werden
2.
in allen
Schularten ein „Schulparlament" eingeführt wird, in dem die
KlassensprecherInnen stimmberechtigt sind
und ein Vetorecht besitzen
3.
in allen Schularten und durch alle SchülerInnen SchulsprecherInnen
gewählt werden
Die Forderungen im Detail:
1) Klassensprecherlnnenwahl in allen Schulstufen
In einigen Schulstufen und Schularten werden keine KlassensprecherInnen
gewählt. Dieser Zustand wird zu
Recht für undemokratisch und nicht
gerechtfertigt gehalten.
Jede Schulklasse, unabhängig von der Schulstufe oder der Schulart, muss
am
Anfang eines Schuljahres zwei
KlassensprecherInnen wählen können.
2) KlassensprecherInnen im Schulparlament
Um jeder Klasse
und allen SchülerInnen eine mitgestaltende Vertretung in der
eigenen Schule zu garantieren, muss ein demokratisches Schulparlament
eingeführt werden. Dieses setzt sich aus den
KlassensprecherInnen und einer
kleineren Anzahl an Erwachsenen (Eltern & LehrerInnen) zusammen. Das
Schulparlament beschließt wichtige
schulinterne Regelungen, beispielsweise die
Hausordnung.
Damit keine
Entscheidung ohne hoher Zustimmung bzw. Akzeptanz der
SchülerInnen getroffen wird, können die KlassensprecherInnen einige Male von
einem Vetorecht Gebrauch nehmen.
Das
Schulparlament ist für jede Schule vorgesehen und ersetzt alle bereits
bestehenden Gremien, etwa den
Schulgemeinschaftsausschuss im Gymnasium
oder das Schulforum in der Hauptschule.
3) Wahl von SchulsprecherInnen in
allen Schularten und durch alle
SchülerInnen
Alle SchülerInnen haben das Recht auf eine starke schulinterne sowie
bundesweite Vertretung.
Deshalb müssen
in allen Schularten und durch alle SchülerInnen am Beginn
eines Schuljahres SchulsprecherInnen
gewählt werden. Bei dieser Wahl sind alle
SchülerInnen einer Schule stimm- und kandidaturberechtigt.
Die Konsequenz
daraus wäre, dass nicht nur SchülerInnen der neunten bis
zwölften Schulstufe, sondern auch SchülerInnen der Pflichtschule die
LandesschülerInnenvertretung und die
BundesschülerInnenvertretung wählen,
leiten und bestimmen würden.
Somit wäre eine bundesweite und einflussreiche Vertretung für alle
SchülerInnen,
insbesondere der Pflichtschule,
geschaffen.
Mit der Umsetzung dieser Forderungen würden bedeutende Schritte hin zu
einer
demokratischen SchülerInnenvertretung
gesetzt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, in
einen Dialog
mit den TeilnehmerInnen des 2. Kinderkongresses 2005 in Wien und
dem Verein
„COOLE SCHULE" zu treten um deren Forderungen umzusetzen. Die
Bundesministerin
für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, dem
Nationalrat bis
zum 31. März 2006 einen Bericht über die geplanten
Umsetzungsschritte
vorzulegen.
In
formeller
Hinsicht
wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss
vorgeschlagen.