739/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 16.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, DDr. Niederwieser, Mag. Elisabeth Grossmann,

Mag. Andrea Kuntzl

und GenossInnen

betreffend Schulsponsoring: Schülerinnen im Visier von Unternehmen und der Werbung

„Schulsponsoring" gibt es in den meisten europäischen Staaten, so auch in Österreich. Seit
dem 1.Februar 1997 ist das grundsätzliche Werbeverbot an österreichischen Schulen im
Schulunterrichtsgesetz aufgehoben. Schulen können somit mit Unternehmen Werbeverträge
abschließen, damit Geld einnehmen und nach Ansicht des Bundesministeriums ihren
Gestaltungsspielraum erweitern. Im § 46 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz wird lediglich
verwiesen, dass nur geworben werden darf, wenn die Erfüllung der Aufgaben der
österreichischen Schule hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

Genaue Richtlinien für das Schulsponsoring beinhalten diese Bestimmungen nicht, es
gibt auch keine diesbezüglichen Erlässe bzw. Richtlinien des zuständigen
Bundesministeriums.

Begünstigt wurde Schulsponsoring durch den schleichenden finanziellen Rückzug der
öffentlichen Hand aus dem schulischen Bereich. Private Sponsoren d.h. Unternehmen sollten
die finanziellen Einsparungen des Staates durch sog. „Bildungssponsoring" zumindest
ausgleichen.

Eltern beobachten aber nun mit Sorge, dass dabei zunehmend kommerzielle Werbung für
Produkte und Dienstleistungen an Schulen Einzug hält. Die Schulverantwortlichen wiederum
sehen „Schulsponsoring" als eine Einnahmequelle im Rahmen der Schulautonomie (§ 46 Abs
3 SchUG).

In Österreichs Schulen findet Sponsoring und Werbung mitunter sogar mit besonderer
ministerialer Unterstützung statt. In Deutschland gehen hingegen die Verbraucherzentralen
konkret gegen Produktwerbung an Schulen mit Wettbewerbsklagen vor und fordern ein
Werbeverbot an Schulen. Es geht dabei insbesondere um den Schutz der Kinder und
Jugendlichen vor unlauterer Werbung!

 


Der VKI hat zwar für Österreich zwar bereits 1998 eine Informationsunterlage erarbeitet
(Werbung und Sponsoring an Schulen), die allerdings in den letzten Jahren bei den so
genannten Sponsorentscheidungen der Schulen nicht mehr in jedem Fall berücksichtigt
worden sein dürfte. Eine Unterscheidung von Bildungssponsoring und (Produkt-)Werbung
findet kaum statt.

Der österreichischen Bildungsministerin Elisabeth Gehrer selbst fehlt nach eigenen
Worten derzeit jeder Überblick über Art und Umfang von Sponsoring und Werbung an
Österreichs Schulen. Auch entsprechende Richtlinien dafür wurden durch das
Bildungsministerium noch nie erlassen!

In einer Zeit mit knappen öffentlichen Mittel drängen sich daher aus unterschiedlichsten
Gründen immer mehr Unternehmen in die Schulen bzw. in die Klassenzimmer und sind für
die Schulerhalter und Schulleiter willkommene Geldgeber. Neben Imageverbesserungen (z.B.
Firmennamen) verfolgen nicht wenige ein ausschließlich kommerzielles Interesse und sehen
in den Schülerinnen potentielle Konsumentinnen (Heute Schüler - morgen Kunde!).
Kundenbindungsprogramme erfordern eine frühe aber auch emotionale Hinführung zu
Produkten und Produktnamen. Nach der „KidsVerbraucherAnalyse 2005" des Egmont Ehapa
Verlages steht den 6 - 13 Jährigen, das sind 5,9 Mio. Kinder eine jährliche „Finanzpower" und
Kaufkraft von 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Dazu kommt noch das
Markenbewusstsein. Diese Unternehmen wollen die Kinder an sich binden, da gerade Kinder
ein großes Markenbewusstsein haben.

Etwa 2,5 Millionen Kinder werden in Deutschlands Kindergärten betreut, dazu gibt es rund
12,4 Millionen Schüler. Bedenklich ist, dass auch immer mehr in Kindergärten geworben
wird. Ihre Kaufkraft wird von Experten auf insgesamt mehr als 20 Milliarden Euro
geschätzt, für Österreich sind leider keine Vergleichszahlen bekannt.

Es gibt daher bereits professionelle Agenturen, die sich um das Schulmarketing kümmern
(Deutschland). Der damit verbundene (indirekte) Einfluss der Wirtschaft auf Lehrerinnen und
Schülerinnen aber auch auf Schulinhalte darf jetzt bereits nicht unterschätzt werden, Schulen
geraten in Abhängigkeiten. Zu befürchten ist damit langfristig auch eine direkte
Einflussnahme in Schulinhalte. Darüber hinaus ist die Chancengleichheit nicht mehr gegeben.
Dies gilt natürlich auch für Österreich: AHS werden gegenüber HS und VS eindeutig


bevorzugt. Auch zwischen den AHS gibt es die Unterschiede, es gibt reiche und arme
Schulen.

Für Österreich liegen öffentlich keine Informationen vor, ob sich diese
Sponsormöglichkeiten in den letzten Jahren bewährt haben und damit die finanzielle
Autonomie von Schulen erhöht wurde. Höhe der Einnahmen und Verwendung
derselben sind ebenfalls unbekannt. Nicht bekannt ist auch die Anzahl an
Sponsorvereinbarungen, der Inhalt dieser, sowie welche Schulen überhaupt derartige
Sponsorverträge abgeschlossen haben und welche nicht. Erst in Kenntnis dieser
Informationen könnte beurteilt werden, wann es sich um klassisches Bildungssponsoring
oder um direkte kommerzielle Produktwerbung handelte.

Ausschließungskriterien für Sponsoring ergeben sich aus der im § 2 SchOG formulierten
Aufgabe der österreichischen Schule Somit ist darauf zu achten, dass eine die
Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler beeinträchtigende Beeinflussung
z.B. durch nicht altersadäquate Werbung ausgeschlossen wird. Die vom BMBWK
herausgegebenen und allen österreichischen Schulen zur Verfügung gestellten
"Informationsblätter zum Schulrecht" führen im Teil 4 „Schulautonomie" dazu aus, dass
Werbung z.B. für solche Produkte die eine Sucht oder suchtähnliches Verhalten zur Folge
haben könnten (Tabakwaren, Alkohol, nicht altersgemäße Computerspiele) als
persönlichkeitsbeeinträchtigend anzusehen ist. In Anbetracht der neuen Sponsor- und
Marketingmöglichkeiten sowie der vorliegenden internationalen Erfahrungen mit
Sponsoring und Werbung sollten diese Informationsblätter so rasch als möglich
überarbeitet werden.

In der aktuelle Studie des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) „Werbung und
Sponsoring an deutschen Schulen" heißt es, Unternehmen und Agenturen, die
Produktwerbung in der Schule betreiben wollen, hätten „kein originäres Interesse an Schule
und ihrer Entwicklung", sondern sähen in den Schülern nur künftige Käufer ihrer Produkte.
Als Ergebnis wurde daher von den Verfassern festgehalten, dass Werbung an
Deutschlands Schulen mit dem Bildungsauftrag nicht vereinbar ist!

In Deutschland hat sich die Zahl von Schulsponsoren in den letzten 3 Jahren verdoppelt. In
Nordrhein-Westfalen hat jede 3. Schule eine Partnerschaft mit einem Unternehmen. Neben


global agierenden Unternehmen (Coca Cola, Microsoft etc.) und Finanzdienstleistungs-
unternehmen sind es vor allem Genuss- und Lebensmittelunternehmen, die die SchülerInnen
mit oft aggressiven Werbestrategien in den Schulen bewerben. Es geht einerseits um Geld-
und Sachspenden (zB Computer, Büromaterial), Werbetafeln oder Anzeigen in schuleigenen
Publikationen, sowie andererseits um - teils umstrittene - Projekte und Aktionen, die allerdings
in keinem pädagogischen Zusammenhang mit dem Bildungsauftrag stehen. In einigen
deutschen Bundesländern ist sogar die Produktwerbung ausdrücklich erlaubt (z.B. Berlin).
Besonders scharf kritisierte daher der vzbv, dass in Berlin und anderen Bundesländern sogar
Produktwerbung an Schulen erlaubt sei („Wenn ein Unternehmen sich am Bau einer neuen
Mensa beteiligt, darf es nicht sein, dass sie dann mit dessen Schriftzug gepflastert wird").

Die Kritik - nicht nur von Eltern - hat daher in Deutschland zu enormen: Die
Verbraucherschutzzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat beispielsweise den
Kekshersteller Bahlsen geklagt und das Verfahren beim OLG-Celle auch gewonnen: Die
Werbeaktion von Bahlsen übt eine „Sammelt für unsere Klassenfahrt" ist
wettbewerbswidrig und muss eingestellt werden, sonst droht ein Bußgeld von 250.000
Euro (123 U 13/05).

Die deutschen Verbraucherschützer kritisierten beispielsweise, dass Bahlsen auf seinen
Produkten Schüler und ihre Familien aufforderten, aufgedruckte Punkte zu sammeln.
Kommen genügend Punkte zusammen, spendiert Bahlsen der Klasse eine Städtereise.
Dadurch ergebe sich eine Art Gruppenzwang, zudem habe „Kekswerbung nichts mit dem
Bildungsauftrag an Schulen zu tun". Die Marktexperten bei Bahlsen dürften aber nicht damit
gerechnet haben, dass ihre Idee 2005 das Oberlandesgericht in Celle beschäftigten würde.

OLG Celle: Aktion übt unzulässigen Kaufzwang auf Schüler und Eltern aus.
Bahlsen darf zukünftig keine an Schüler gerichtete Werbeaktion starten, durch die unter
Schülern ein Gruppenzwang zum Kauf der Produkte des Herstellers ausgelöst wird. So lässt
sich das Urteil des OLG Celle zusammenfassen, das in zweiter Instanz einer Klage des
Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen den Gebäckhersteller stattgegeben hat.
"Das Urteil bestärkt uns in unserer Forderung, Produktwerbung aus der Schule zu
verbannen", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Kekswerbung hat mit dem
Bildungsauftrag der Schulen nichts zu tun."

 


Ein anderes Verfahren der vzbv gegen den Cornflakes-Produzenten Kellogg's („Kellogg's
Frosties für den Schulsport") liegt zur Entscheidung beim Bundesgerichtshof.

Die für Deutschland geschilderte Situation dürfte grundsätzlich auch der in Österreich
entsprechen. Für Österreich gab Frau BM Elisabeth Gehrer allerdings keine Zahlen über
Anzahl und Art (Branchen) der sogenannten Schulsponsoren (Unternehmen) bekannt (siehe
Parlamentarische Antwort zur Anfrage „Europäische Aktionsplattform für Ernährung und
Körperliche Bewegung"):

Die Antworten der österreichischen Bundesministerin sind entlarvend: Wieder einmal ist
die „Schulautonomie" dafür verantwortlich, dass wir keine Antworten über die Anzahl und Art
(Branche) der Schulsponsoren bekommen haben! Die Sponsorentätigkeit bleibt damit weiterhin
im Dunkeln. Besonders interessant wäre die Antwort auf die Frage gewesen, wie viele und
welche Schulsponsoren aus dem Lebensmittel-, Getränke- und Gastronomiebereich stammen.
Es sollte aber außer Streit stehen, dass Produktwerbung dieser Branchen an den Schulen mit
dem öffentlichen Bildungsauftrag nicht vereinbar und daher zu verbieten ist.

Die wichtigsten Fragen und Antworten von Frau BM Elisabeth Gehrer zur Anfrage
2971/J

Fragen 6 bis 9:

6.   Worauf fahren Sie konkret die Zunahme der Fett- bzw. Dickleibigkeit von
SchülerInnen in Österreich zurück?

7.   Welche Maßnahmen müssten deshalb aus Sicht Ihres Ministeriums unternommen
werden?

 

8.   Welche konkreten Informations- und Aufklärungsmaßnahmen werden Sie in Schulen sowie in
der Öffentlichkeit setzen, damit Schülerinnen und Lehrerinnen erfahren, wie sie sich gesund
und richtig ernähren können?

9.                           Welche Zielgruppen werden Sie dabei besonders ansprechen?

 


Die Antwort zu 6. bis 9.:

Die unproportionale Zunahme beim Körpergewicht ist auf ein Missverhältnis zwischen der

Aufnahme von Nahrungsenergie und dem Bedarf an Energie zurückzuführen. Maßnahmen zur
Gesundheitsförderung vonseiten des BMBWK sind ein gesundheitsfördernder Unterricht,
Projekte und Initiativen, die das Bewusstsein für gesunde Ernährung sowie Bewegung und
Sport stärken und entsprechende Beratungsmaßnahmen.

Ziel ist die entsprechende Aufklärung mit Hilfe von Materialien, die sowohl das
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als auch der Fonds Gesundes
Österreich bereitstellen. Wichtig sind sowohl beratende Gespräche und Elternabende als
auch die individuelle Beratung der Schülerinnen und Schüler.

Ein weiterer Beitrag besteht in der gezielten Kooperation zwischen Bewegungserzieher/innen,
Schulärztinnen und -ärzten und Lehrer/innen, deren Unterrichtsgegenstand das Thema
„Ernährung" beinhaltet. Entsprechende Fachinformationen für Schulärztinnen und -ärzte
sind von den Webseiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
(www.schularzt.at) und für Bewegungserzieher/innen abrufbar (www.bewegung.ac.at).

Frage 10:

Welche diesbezüglichen Maßnahmen werden Sie im Rahmen des Unterrichtsprinzips
„ Konsumentenerziehung " vorschlagen ?

Antwort zu Frage 10:

Die Konsumenten- bzw. Verbrauchererziehung umfasst bereits jetzt Fragen wie etwa die
gesunde und ausgewogenen Ernährung oder die Kennzeichnung von Lebensmitteln.
Darüber hinaus werden auch im Rahmen des Unterrichtsprinzips „Gesundheitserziehung"
gesundheitsrelevante Fragen erörtert Insbesondere werden im Rahmen von schulischen
Projekten in diesem Zusammenhang wichtige Impulse gesetzt

Die Fragen 20 bis 28:

20.   Werden Sie innerhalb der Bundesregierung Initiativen des Gesundheitsressorts
unterstützen, damit in Österreich die derzeit freiwilligen Nährwertangaben auf
Lebensmittel zumindest verbessert und verständlicher gemacht werden?


21.                Werden Sie auf europäischer Ebene - wie die internationalen und nationalen
Verbraucherorganisationen - für eine gesetzlich verpflichtende
Nährwertkennzeichnung für alle verpackten Lebensmittel eintreten? Wenn nein,
warum nicht?

22.                Werden Sie innerhalb der Bundesregierung Gesetzesinitiativen, mit denen
gesundheitsbezogene (irreführende) Werbung für „ungesunde " Produkte gesetzlich
verboten werden soll, unterstützen?

23.                Wenn nein, warum nicht?

24.  Werden Sie innerhalb der Bundesregierung Initiativen unterstützen, dass
Lebensmittelhersteller und Gastronomen (inkl. der Kantineuren) Fett, Zucker und Salz
in ihren Produkten reduzieren?

25.                 Werden Sie innerhalb der Bundesregierung dafür eintreten, dass zumindest bei
Lebensmitteln des täglichen Bedarfs (z.B. Brot und Backwaren) jeweils der Fettgehalt
aufgeführt werden muss?

26.                 Wenn nein, warum nicht?

 

27.        Werden Sie innerhalb der Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen unterstützen, dass
Werbung an Kinder - speziell für fette, süße und salzige Produkte - reduziert bzw.
generell verboten wird?

28.        Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu den Fragen 20 bis 28:

Hierzu verweise ich zuständigkeitshalber auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2933/J-

NR/2005 durch die Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen.

Die Fragen 29 und 30:

29.  Welche Unternehmen aus dem Lebensmittel-, Getränke- und Gastronomiebereich


treten an Österreichs Schulen als Schulsponsoren auf (Aufschlüsselung auf
Bundesländer und Schultypen)?

30. Werden Sie durch entsprechende Maßnahmen sicherstellen, dass nur die
Schulsponsoren aus dem Lebensmittel-, Getränke- und Gastronomiebereich akzeptiert
werden, deren Produkte und Angebote den Grundsätzen einer gesunden und
vollwertigen Ernährung (z.B. Anti-Fat-Food) entsprechen?

Antwort:

Ad 29 bis 31: Kooperationen von Schulen mit Wirtschaftsunternehmen fallen grundsätzlich

in den Bereich der Schulautonomie.

In Deutschlands Schulen hat die Werbung und der Sponsoringdschungel Ausmaße erreicht,
die auch laut Philologenverband nicht mehr tolerierbar sind. Besonders bedenklich sei, "dass
gerade auch solche Großunternehmen verstärkt an Schulen engagieren, die Produkte anbieten,
die man nicht unbedingt als gesundheitsfördernd bezeichnen kann". Scharf wurden die für die
Schulen verantwortlichen Landesregierungen kritisiert, weil eine Reihe von Kultusministern
dieser Entwicklung bislang tatenlos zugesehen oder sie sogar in der Hoffnung auf finanzielle
Entlastung der Staatskassen gefördert hat. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen
(vzbv) spricht von einem besorgniserregenden Vordringen von Produktwerbung in Schulen.

Einige konkrete Beispiele des privaten Sponsorings in Deutschland:

                    Die DAK-Versicherung organisiert Ausstellungen zu Themen wie
Ernährungsberatung und gegen das Rauchen in Schulen. Dabei steht den Schülern
auch ein Ansprechpartner aus der Geschäftsstelle - meist telefonisch - zur Verfügung.

                    Die Allianz bietet Bewerbertrainings und Beratungen zur Rentenvorsorge, zu
Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen in Schulen an. „Nach den
Berufsorientierungstests haben Vertreter des Finanzkonzerns die Möglichkeit, den
Schülern Infos über Versicherung- und Bankprodukte zu geben.

                    Der Hamburger Gabelstaplerbauer Still organisiert gemeinsam mit dem Gymnasium
Billstedt Projekte, bei denen die Schüler für die Arbeit von Ingenieuren begeistert
werden. Einige Schüler haben sich daraufhin bei Still beworben und sind auch


angenommen worden.

                    Coca Cola schickt zu Schulfesten Aktionsmobile, die mit Stationen wie
Torwandschießen, Pedalos und Rasenski „Kinder zu mehr Bewegung animieren
sollen". Bei der Aktion „1000 Schulen in Bewegung" lieferte der Konzern kostenlos
Getränke.

                    Wie weitreichend Werbemaßnahmen sein können, zeigt gerade das Beispiel Coca-
Cola: Seit 1996 sendet der Getränkehersteller Aktionsmobile kostenlos zu Schulfesten.
Das Programm nennt sich "1000 Schulen in Bewegung" Dem Unternehmen zufolge
haben daran inzwischen über 1,93 Millionen Jugendliche sowie mehr als 80 000
Lehrkräfte teilgenommen. Das versprochene „Highlight" ist eine 500 Quadratmeter
große aufblasbare Coke-Arena und ein Fitnesscheck. Mancherorts, werden auch
Getränke zu Niedrigpreisen verkauft, deren Erlös in die Kasse der Schule fließt.

                    Der Cornflakes-Riese Kellogs forderte Schüler dazu auf, auf Packungen aufgedruckte
Taler zu sammeln und sie gegen Sportgeräte einzutauschen. Der Bundesverband der
Verbraucherzentralen hat auch gegen diese Schulaktion geklagt. Der Rechtsstreit läuft
noch und ist beim BGH anhängig.

                    Gillette sponsert Abiturfeiern mit einigen 100 Euro, wenn die Schüler dem Konzern
die Möglichkeit geben, dort einen Stand für Bartstyling-Wettbewerbe aufzubauen. Die
jungen Männer können sich dann vor Ort rasieren lassen. Neuerdings werden bei
diesen Gelegenheiten auch Epilierer zum Testen angeboten.

In den USA ist der Alltag in den Schulen ist kommerzialisiert und der Werbemarkt
inzwischen pervertiert.

Hier wirkt die Industrie sogar mit Hilfe von Rundfunkstationen auf die Schüler ein. Man

beschallt einfach die Kinder in den Speiseräumen mit Radiosendungen, die mit Werbung

vollgepfropft sind.

Oder:

In den USA spendiert Pizza-Hut Gutscheine, die Lehrer an besonders fleißige Schüler

verteilen. Softdrink-Konzerne sorgen für die Schulverpflegung und für kuriose Schlagzeilen:


In Georgia flog ein Junge aus der Klasse, weil auf seinem T-Shirt „Pepsi" stand, sein
Schulleiter aber einen Exklusivvertrag mit Coca-Cola unterschrieben hatte.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert,

1.       eine Bestandsanalyse sowie Inhaltsanalyse aller bisher abgeschlossenen und
laufenden Schulsponsorverträge für alle Schularten vorzunehmen;

(Zu analysieren ist insbesondere der Vertragsinhalt, Sponsorleistungen, die
Verwendung der Geldmittel sowie die Branchenbeteiligung.)

2.             eine Studie „Werbung und Sponsoring in Schulen und Kindergärten" gemeinsam
mit den Ländern, Städten und Gemeinden nach dem Vorbild der Studie des
Bundesverbandes der deutschen Verbraucherzentralen in Auftrag zu geben;

3.                           einheitliche Standards für Bildungssponsoring bzw. Werbung in Schulen und
Kindergärten in Absprache mit den Bundesländern, Städten und Gemeinden
vorzulegen;

(Für den Umgang mit Sponsoring und Werbung müssen einheitliche Standards
entwickelt werden. Kommerzielle Produktwerbung ist mit dem öffentlichen
Bildungsauftrag nicht vereinbar und muss in allen Schulen und Kindergarten
ausnahmslos verboten werden. Um Missbrauch zu vermeiden, sollte im
Bundesministerium ein systematisches Controlling aufgebaut und modellhafte Praxis
gefordert werden. Die diesbezügliche Fortbildung der Lehrer muss ebenfalls
intensiviert werden.)

 


4.          Konsumenten- bzw. Gesundheitserziehung an den Schulen auszubauen;

(Fehlendes Ernährungswissen, mangelnde finanzielle Allgemeinbildung belegen die
Bildungsdefizite jenseits von Deutsch und Mathematik. Konsumentenerziehung bzw.
Gesundheitserziehung muss in den Unterricht aller Schulen verstärkt integriert werden.
Dazu gehört auch der Umgang mit Werbung in den Lehrplänen aller Schulen. Schule
muss Werbekompetenz vermitteln. Ziel sind aufgeklärte und verantwortliche handelte
Schülerinnen.)

5.          Unterrichtsprojekte zu „Jugend, Werbung und Konsum" zu initiieren;

(Erstellung von Unterrichtsmaterialen zum Themenbereich Werbung etc.) sowie

6.   Verbindliche Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen und Kindergärten
gemeinsam mit den Bundesländern, Städten und Gemeinden festzulegen.

(Theorie im Unterricht und Praxis am Esstisch müssen wieder viel stärker ineinander
greifen. Politiker auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene müssen für die
Verpflegung in Kindergärten und Schulen verbindliche Qualitätsstandards durchsetzen.
In Deutschland hat der vzbv und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung sowie der
Ökologische Großküchen Service „Rahmenkriterien für eine zeitgemäße
Schulverpflegung"
entwickelt.)