740/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 16.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ellmauer, Mag. Posch, Dipl.Ing. Elke Achleitner, Mag. Ulrike
Lunacek
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Maßnahmen gegen Folter und unmenschliche Behandlung
Folter oder andere Formen grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Be-
handlung oder
Strafe sind in Österreich, aber auch in vielen europäischen und
außereuropäischen Staaten, entsprechend der Europäischen Menschenrechts-
konvention, dem UN-Übereinkommens gegen Folter sowie weiteren Überein-
kommen verboten. Dieses absolute Verbot,
das in Österreich mit der EMRK im
Verfassungsrang steht, gerät allerdings in den verschiedensten Staaten
immer
wieder in Gefahr aufgeweicht oder überhaupt missachtet zu werden. In den
letzten Wochen sind in der internationalen Presse sogar Berichte über sog.
Geheimgefängnisse in Europa aufgetaucht.
Amnesty International Österreich hat an die
Nationalratsabgeordneten appelliert,
Maßnahmen gegen Folter und unmenschliche Behandlung zu unterstützen. Dies
wird unter anderem
wie folgt begründet:
„Das absolute Verbot der Folter und Misshandlung stellt
eine der zentralen men-
schenrechtlichen Errungenschaften dar. Misshandlung ist ein Verbrechen. Folter
ist kein
geeignetes Instrument zur Bekämpfung von Terror, Folter ist Terror.
Geständnisse, die durch Folter oder Misshandlung erzielt werden, dürfen unter
keinen Umständen vor Gericht verwertet werden."
Österreich und die Europäische Union sind wiederholt und
nachdrücklich für die
Aufrechterhaltung
des absoluten Folterverbots eingetreten und haben diese
Haltung zuletzt auch im Rahmen der
Generalversammlung der Vereinten Natio-
nen bekräftigt. Das Folterverbot muss demnach selbstverständlich nicht
nur für
die EU-Mitgliedstaaten und Kandidatenländer sondern weltweit gelten.
Die unterzeichneten Abgeordneten unterstützen diese
Initiativen und stellen da-
her folgenden
Entschliessungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird ersucht, sich auf europäischer und internationaler
Ebene weiterhin konsequent für die
Einhaltung des absoluten Verbots von Folter
und anderer Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behand-
lung oder Strafe einzusetzen und in diesem Zusammenhang
1.
auf Ebene der Europäischen Union und der UNO weiterhin
dafür einzutreten,
dass auch
angesichts der Bedrohung durch internationalen Terrorismus ver-
fahrensrechtliche Garantien und
menschenrechtliche Standards für Verdäch-
tige eingehalten werden und internationalen menschenrechtlichen Überwa-
chungsmechanismen (wie z.B. UN-Menschenrechtskommission, UN-Son-
derberichterstatter) voller Zugang zu allen Anhalteorten ermöglicht wird;
2.
auch
künftig Menschen nicht in Staaten abzuschieben oder auszuliefern,
wenn ihnen dort Folter oder andere Formen
grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe droht;
3.
in Umsetzung der vom Rat der Europäischen Union
angenommenen Leit-
linien die Einhaltung
des absoluten Folterverbots, die Ratifizierung und
Umsetzung einschlägiger internationaler
Abkommen und die Zusammen-
arbeit mit internationalen Überwachungsmechanismen gegenüber Dritt-
staaten aktiv anzusprechen;
4.
Vorschläge
für die innerstaatliche Umsetzung des von Österreich bereits
unterzeichneten optionalen Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention
(OPCAT) so rasch als möglich auszuarbeiten,
dieses Protokoll zu ratifizieren
und sich auf europäischer Ebene weiterhin für eine EU-weite
Ratifizierung
und Umsetzung einzusetzen;
5.
sowie
sich auf europäischer und internationaler Ebene weiterhin für den
Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen,
die von Folter oder Misshand-
lung bedroht werden, einzusetzen.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag
dem Menschenrechts-
ausschuss zuzuweisen.