745/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 06.12.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Aufhebung von problematischen Einschränkungen für Hauptschulabschlusskurse für Jugendliche

 

Der Wiener Stadtschulrat sieht theoretisch die Möglichkeit vor, allen Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren das Nachholen des Hauptschulabschlusses in kostenlosen Kursen anzubieten. Dies gilt auch für MigrantInnen, die mit 14 Jahren nach Österreich kommen und den Hauptschulabschluss nachmachen wollen.

 

Allerdings verhindert eine Anordnung des Unterrichtsministeriums, dass die Betroffenen von dieser Möglichkeit auch tatsächlich Gebrauch machen können. In der Verordnung des BMBWK §32 Abs. 2a SCHUG (Rundschreiben Nr. 30/2003, Dr. Götz) wird angeordnet, dass Jugendliche, die keine Schule in Österreich besucht oder die 7. Schulstufe nicht positiv abgeschlossen haben und auch nicht in der Lage sind, sieben positive Schuljahre im Heimatland nachzuweisen, keinen kostenlosen Hauptschulabschlusskurs besuchen dürfen. Diese Anordnung wurde im Schuljahr 2004/2005 erstmals umgesetzt. 200 Jugendlichen wurde dadurch die Teilnahme an den Kursen verwehrt. Diese Jugendlichen sind von vornherein nicht berechtigt, in eine österreichische Pflichtschule aufgenommen zu werden, sie dürfen nicht einmal eine Aufnahmeprüfung versuchen. Nur die Aufnahme in eine Polytechnische Schule ist denkbar.

 

Diese Vorgangsweise stellt eine extreme Verletzung der Chancengerechtigkeit dar. Ausgerechnet jene Jugendlichen, die Förderung und individuelle Begleitung am bittersten nötig hätten, werden von den Schulbehörden im Stich gelassen. In diskriminierender Weise werden von den zuständigen Behörden alle wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Forderungen der EU ignoriert, nach denen lebenslanges Lernen erstens ein Recht ist, und zweitens lernpsychologische Entwicklungen gerade im jugendlichen Alter nicht linear verlaufen. Das heißt, dass unter günstigen Rahmenbedingungen Entwicklungssprünge möglich sind, die nicht prognostiziert werden können. Erfahrungen zeigen etwa, dass es machbar ist, innerhalb eines Jahres Deutsch-Sprachkenntnisse so zu vertiefen, dass alle 13 Prüfungen des Hauptschulabschlusses positiv abgeschlossen werden können.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert die Verordnung gemäß § 32 Abs. 2a SCHUG (Rundschreiben Nr.30/2003) ersatzlos zu streichen, die es Jugendlichen, die die 7. Schulstufe nicht positiv abgeschlossen haben verunmöglicht kostenlose Hauptschulabschlusskurse zu besuchen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß vorgeschlagen.