746/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 06.12.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Integration von Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in sonderpädagogische Zentren

 

Integration muss nicht immer heißen, dass behinderte Kinder in Regelschulen integriert werden. Genauso kann Integration auch umgekehrt erfolgen, nämlich wenn nichtbehinderte Kinder in Sonderschulen integriert und dort gemeinsam mit behinderten Kindern unterrichtet werden. Diese „umgekehrte Integration“ wird an einigen sonderpädagogischen Zentren erfolgreich gelebt wie etwa an der Wiener Sehbehindertenschule in der Zinckgasse oder an der Josef-Rehrl-Schule in Salzburg. In beiden Schulen stoßen die Integrationsklassen auf großes Interesse der Eltern – sowohl von behinderten als auch von nichtbehinderten Kindern. Sie sind zudem von besonderer Bedeutung, da sie Verständnis und Toleranz in der Gesellschaft fördern.

 

Derartigen Integrationsklassen fehlt bislang allerdings die gesetzliche Grundlage. Im Schulgesetz ist Integration nämlich ausschließlich in Regelschulen vorgesehen. Das heißt, dass Integration in Volks- und Hauptschulen sowie in die AHS-Unterstufe gesetzlich möglich ist, die umgekehrte Integration in Sonderschulen jedoch nicht.

 

Dies stellt die betreffenden Schulen vor erhebliche Probleme und gefährdet ihr Weiterbestehen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Möglichkeit der Integration von Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in sonderpädagogische Zentren vorsieht.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß vorgeschlagen.