749/A(E) XXII. GP
Eingebracht am
06.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Gerhard Reheis
und GenossInnen
betreffend Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen bei Katastrophen und Ausgleich für
DienstgeberInnen von freiwilligen KatastrophenhelferInnen
Freiwillige und ehrenamtliche HelferInnen, wie Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehren, von
Rettungsorganisationen,
der Bergwacht, der Bergrettung, u.s.w. - leisten in
Katastrophenfällen wertvolle
Dienste für die Menschen. Ohne sie könnte in vielen Fällen
nicht so rasch Hilfe geleistet werden und die Auswirkungen von Katastrophen
(Schadensereignissen) wären noch viel schlimmer.
Die Bedeutung
der Freiwilligen und ehrenamtlichen KatastrophenhelferInnen findet im
Arbeits- und Dienstrecht allerdings keine
Entsprechung. Weder im öffentlichen Dienst noch
im Bereich der privatrechtlichen Dienstverhältnisse gibt es einen expliziten
Rechtsanspruch
auf Dienstfreistellung. Das heißt, es liegt zum größten Teil im Ermessen
der
ArbeitgeberInnen, ob MitarbeiterInnen im Katastrophenfall freiwillig mithelfen
können.
Es ist aber auch nicht einsehbar, dass kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) für den Entfall
die ihnen durch das Fernbleiben der
MitarbeiterInnen entsteht, aufkommen müssen.
Es ist daher dringend notwendig klare gesetzliche Regelungen zu
schaffen, um den
freiwilligen und ehrenamtlichen
HelferInnen in Katastrophenfällen für die Dauer ihres
Einsatzes inklusive einer angemessenen
Ruhezeit Dienstfreistellung unter Entgeltfortzahlung
zu gewähren. Gleichzeitig soll den betroffenen kleinen und mittleren
Unternehmen ein
finanzieller Ausgleich für das Fernbleiben ihrer Mitarbeiter in einem
Einsatzfall gewährt
werden.
Die
Notwendigkeit der Mithilfe von Freiwilligen und ehrenamtlichen HelferInnen wird
von
keiner politischen oder gesellschaftlich Gruppe bestritten. Dieser breite
Konsens soll in der
beantragten Änderung des Arbeitsrechts und
des Dienstrechtes auf Bundes- und Landesebene
seinen Niederschlag finden und damit die Wertschätzung und Anerkennung für die
geleistete
Arbeit auch zum Ausdruck gebracht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine
Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der
alle arbeits- und sozialrechtlichen Nachteile für
freiwillige und ehrenamtliche HelferInnen von Rettungs- und Hilfsorganisationen
beseitigt
werden. Insbesondere soll ein genereller Anspruch auf Dienst- bzw.
Arbeitsfreistellung mit
Entgeltfortzahlungsanspruch für die Dauer des Einsatzes inklusive einer
angemessenen
Ruhezeit geschaffen werden.
Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert rasch mit den Ländern
Verhandlungen mit
dem Ziel
aufzunehmen, dass in den entsprechenden Landesgesetzen adäquate Regelungen in
Bezug auf das Dienst- und Besoldungsrecht umgesetzt werden. Dem Nationalrat ist
über das
Ergebnis zu berichten.
Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert dem Nationalrat
eine Vorlage zu
übermitteln,
die sicherstellt, dass kleinen und mittleren Unternehmen, die von ihnen
geleistete
Entgeltfortzahlung für ihre
freigestellten ArbeitnehmerInnen und den nachgewiesenen
Einkommensausfall durch die Freistellung der
Arbeitskräfte ersetzt wird.
Hinsichtlich der
Finanzierung wird die Bundesregierung aufgefordert Mittel des
Katastrophenfonds unter Einbeziehung einer Länder-Kofinanzierung bereit zu
stellen und
darüber mit den Finanzausgleichsparteien sowie den Sozialpartnern rasch in
Verhandlungen
einzutreten und danach eine Regelung durch
Bundesgesetz umzusetzen."
Zuweisungsvorschlag: Sozialausschuss