749/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 06.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Gerhard Reheis

und GenossInnen

betreffend Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen bei Katastrophen und Ausgleich für

DienstgeberInnen von freiwilligen KatastrophenhelferInnen

Freiwillige und ehrenamtliche HelferInnen, wie Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, von
Rettungsorganisationen, der Bergwacht, der Bergrettung, u.s.w. - leisten in
Katastrophenfällen wertvolle Dienste für die Menschen. Ohne sie könnte in vielen Fällen
nicht so rasch Hilfe geleistet werden und die Auswirkungen von Katastrophen
(Schadensereignissen) wären noch viel schlimmer.

Die Bedeutung der Freiwilligen und ehrenamtlichen KatastrophenhelferInnen findet im
Arbeits- und Dienstrecht allerdings keine Entsprechung. Weder im öffentlichen Dienst noch
im Bereich der privatrechtlichen Dienstverhältnisse gibt es einen expliziten Rechtsanspruch
auf Dienstfreistellung. Das heißt, es liegt zum größten Teil im Ermessen der
ArbeitgeberInnen, ob MitarbeiterInnen im Katastrophenfall freiwillig mithelfen können.

Es ist aber auch nicht einsehbar, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für den Entfall
die ihnen durch das Fernbleiben der MitarbeiterInnen entsteht, aufkommen müssen.

Es ist daher dringend notwendig klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, um den
freiwilligen und ehrenamtlichen HelferInnen in Katastrophenfällen für die Dauer ihres
Einsatzes inklusive einer angemessenen Ruhezeit Dienstfreistellung unter Entgeltfortzahlung
zu gewähren. Gleichzeitig soll den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen ein
finanzieller Ausgleich für das Fernbleiben ihrer Mitarbeiter in einem Einsatzfall gewährt
werden.

Die Notwendigkeit der Mithilfe von Freiwilligen und ehrenamtlichen HelferInnen wird von
keiner politischen oder gesellschaftlich Gruppe bestritten. Dieser breite Konsens soll in der
beantragten Änderung des Arbeitsrechts und des Dienstrechtes auf Bundes- und Landesebene
seinen Niederschlag finden und damit die Wertschätzung und Anerkennung für die geleistete
Arbeit auch zum Ausdruck gebracht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

 

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine
Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der alle arbeits- und sozialrechtlichen Nachteile für
freiwillige und ehrenamtliche HelferInnen von Rettungs- und Hilfsorganisationen beseitigt
werden. Insbesondere soll ein genereller Anspruch auf Dienst- bzw. Arbeitsfreistellung mit
Entgeltfortzahlungsanspruch für die Dauer des Einsatzes inklusive einer angemessenen
Ruhezeit geschaffen werden.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert rasch mit den Ländern Verhandlungen mit
dem Ziel aufzunehmen, dass in den entsprechenden Landesgesetzen adäquate Regelungen in
Bezug auf das Dienst- und Besoldungsrecht umgesetzt werden. Dem Nationalrat ist über das
Ergebnis zu berichten.

Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert dem Nationalrat eine Vorlage zu
übermitteln, die sicherstellt, dass kleinen und mittleren Unternehmen, die von ihnen geleistete
Entgeltfortzahlung für ihre freigestellten ArbeitnehmerInnen und den nachgewiesenen
Einkommensausfall durch die Freistellung der Arbeitskräfte ersetzt wird.

Hinsichtlich der Finanzierung wird die Bundesregierung aufgefordert Mittel des
Katastrophenfonds unter Einbeziehung einer Länder-Kofinanzierung bereit zu stellen und
darüber mit den Finanzausgleichsparteien sowie den Sozialpartnern rasch in Verhandlungen
einzutreten und danach eine Regelung durch Bundesgesetz umzusetzen."

 

Zuweisungsvorschlag: Sozialausschuss