755/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 21.12.2005
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Darabos, Mag. Gisela Wurm, Parnigoni

und GenossInnen

betreffend einheitliches Verpflegungsgeld für Zivildiener

 

 

Der Verfassungsgerichtshof stellt im Erkenntnis vom 15.11.2004 fest, dass das Verpflegsgeld von 6,- EUR pro Tag, mit dem die Zivildiener bei allen großen Trägerorganisationen auskommen müssen, zu gering bemessen ist. In der Begründung führt der VfGH aus, dass man sich an den vergleichbaren Regelungen für den Wehrdienst orientieren müsse und nicht an den Regelungen für die Versorgung von Asylwerbern, wie sie vom Innenministerium ins Treffen geführt wurden. Der VfGH kommt daher zum Ergebnis, dass als Bezugsgröße 13,60 € pro Tag angemessen ist, wobei unter gewissen Voraussetzungen Abschläge gerechtfertigt sind.

 

Aus dem Erkenntnis des VfGH lässt sich weiters ableiten, dass zwischen 2001 und 2005 den Zivildienstleistenden Verpflegsgelder in der Höhe von weit über 100 Millionen EUR vorenthalten wurden.

 

Da der Bund in Gesetzgebung und Vollziehung für den Zivildienst zuständig ist, ist das zuständige BMI aufgefordert, umgehend Maßnahmen einzuleiten, um nach Absprache mit sämtlichen Trägerorganisationen, den politischen Parteien sowie der Zivildienervertretung (Plattform für Zivildiener) ein Kostenteilungsmodell einzuführen, das jedem Zivildienstleistenden ein einheitliches Verpflegsgeld von 13,60,- EUR pro Tag garantiert und für die Zivildiensteinrichtungen keinen unzumutbaren Mehraufwand bedeutet.

Überdies müssen sämtliche notwendigen Maßnahmen umgehend in die Wege geleitet werden, deren es bedarf, um den Zivildienstleistenden der Jahre 2001 bis 2005 die vorenthaltenen Verpflegsgelder zu refundieren.

 

In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Zivildiener keine billigen Arbeitskräfte sind. Vielmehr verdienen sie höchste Wertschätzung für ihren wichtigen Beitrag, den sie im Rettungswesen und in der Katastrophenhilfe, in der Sozial- und Behindertenhilfe, in der Alten- und Krankenbetreuung, in der Betreuung von Drogenkranken, Vertriebenen, AsylwerberInnen, Flüchtlingen, Schubhäftlingen und in anderen wichtigen Lebensbereichen leisten. Endlose Diskussionen über die Kostentragung und gegenseitiges Zuschieben der Verantwortung, wie sie unmittelbar nach Veröffentlichung des VfGH-Erkenntnisses eingesetzt haben, können als Nichtachtung des Zivildienstes und der Zivildiener interpretiert werden. Das ist sicherlich kein guter Dienst an jenen, die durch ihre Zivildienstableistung eine große, nicht mehr wegzudenkende Stütze in unserem Sozial- und Gesundheitssystem sind.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Die für den Vollzug des Zivildienstgesetzes zuständige Innenministerin wird aufgefordert, umgehend Maßnahmen einzuleiten, um nach Absprache mit sämtlichen Trägerorganisationen, den politischen Parteien sowie der Zivildienervertretung (Plattform für Zivildiener) ein Kostenteilungsmodell einzuführen, das jedem Zivildienstleistenden ein einheitliches Verpflegsgeld von 13,60,- EUR pro Tag garantiert und für die Zivildiensteinrichtungen keinen unzumutbaren Mehraufwand bedeutet.

Die Innenministerin wird weiters aufgefordert, sämtliche notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um raschest die laut VfGH-Urteil den Zivildienstleistenden der Jahre 2001 bis 2005 vorenthaltenen Verpflegsgelder zu refundieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für innere Angelegenheiten