759/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 21.12.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Grillitsch, Wittauer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Erhaltung des GVO (gentechnisch veränderten Organismen)-freien Anbaus in der österreichischen Landwirtschaft

Österreich ist hinsichtlich der Gentechnikfreiheit Vorreiter und Vorbild in der europäischen Union. Trotz des Auslaufens des sog. Moratoriums bei der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen durch Neuzulassungen auf europäischer Ebene hat es Österreich geschafft, bisher im Anbau GVO-frei zu bleiben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

·        die Einhaltung der EU-weit festgesetzten klaren Kennzeichnung von allen Produkten mit gentechnisch veränderten Bestandteilen weiterhin zu kontrollieren, um auch in Zukunft die Wahlfreiheit der Konsumenten auf höchstem Niveau zu ermöglichen,

·        einen Informationsschwerpunkt für Konsumentinnen und Konsumenten zu setzen, damit sie bei der Auswahl ihrer Lebensmittel ihre Verantwortung für die Produktion gentechnikfreier Lebensmittel wahrnehmen können,

·        die Gentechnikfreiheit beim Saatgut durch geschlossene Saatgutvermehrungsgebiete weiterhin abzusichern und damit den biologischen und gentechnikfreien Anbau zu stärken sowie auf europäischer Ebene für Grenzwerte für Saatgutverunreinigungen mit GVO an der technisch möglichen Bestimmungsgrenze einzutreten,

·        auf europäischer Ebene weiterhin für eine gemeinschaftsweite harmonisierte Regelung der Koexistenz und der Haftung einzutreten, da mögliche Verunreinigungen mit GVO´s an den Grenzen nicht Halt machen,

·        auf EU-Ebene weiterhin bei ungeklärten Risiken und der Mangelhaftigkeit der vorgelegten Risikobewertungen gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen einzutreten,

·        auf die Europäische Kommission einzuwirken, dass diese keine Zulassung ausspricht, wenn im zuständigen Ministerrat die einfache Mehrheit für die Zulassung eines GVO-Produktes nicht erreicht wird und dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) verpflichtet wird, alle vorgebrachten Bedenken von Mitgliedstaaten zur Sicherheitsbewertung  zu berücksichtigen und allenfalls auch geeignete unabhängige Laboratorien zur Wiederholung von Toxizitäts- und Fütterungsstudien zu beauftragen und

 

 

  

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Landwirtschaftsausschuss ersucht.