759/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 21.12.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der
Abgeordneten Grillitsch, Wittauer
Kolleginnen
und Kollegen
betreffend
die Erhaltung des GVO (gentechnisch veränderten Organismen)-freien Anbaus in
der österreichischen Landwirtschaft
Österreich
ist hinsichtlich der Gentechnikfreiheit Vorreiter und Vorbild in der
europäischen Union. Trotz des Auslaufens des sog. Moratoriums bei der Zulassung
gentechnisch veränderter Pflanzen durch Neuzulassungen auf europäischer Ebene
hat es Österreich geschafft, bisher im Anbau GVO-frei zu bleiben.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der
Nationalrat wolle beschließen:
"Die
zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,
·
die
Einhaltung der EU-weit festgesetzten klaren Kennzeichnung von allen Produkten
mit gentechnisch veränderten Bestandteilen weiterhin zu kontrollieren, um auch
in Zukunft die Wahlfreiheit der Konsumenten auf höchstem Niveau zu ermöglichen,
·
einen
Informationsschwerpunkt für Konsumentinnen und Konsumenten zu setzen, damit sie
bei der Auswahl ihrer Lebensmittel ihre Verantwortung für die Produktion
gentechnikfreier Lebensmittel wahrnehmen können,
·
die
Gentechnikfreiheit beim Saatgut durch geschlossene Saatgutvermehrungsgebiete
weiterhin abzusichern und damit den biologischen und gentechnikfreien Anbau zu
stärken sowie auf europäischer Ebene für Grenzwerte für Saatgutverunreinigungen
mit GVO an der technisch möglichen Bestimmungsgrenze einzutreten,
·
auf
europäischer Ebene weiterhin für eine gemeinschaftsweite harmonisierte Regelung
der Koexistenz und der Haftung einzutreten, da mögliche Verunreinigungen mit
GVO´s an den Grenzen nicht Halt machen,
·
auf EU-Ebene
weiterhin bei ungeklärten Risiken und der Mangelhaftigkeit der vorgelegten
Risikobewertungen gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen
einzutreten,
·
auf die
Europäische Kommission einzuwirken, dass diese keine Zulassung ausspricht, wenn
im zuständigen Ministerrat die einfache Mehrheit für die Zulassung eines
GVO-Produktes nicht erreicht wird und dass die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) verpflichtet wird, alle vorgebrachten Bedenken
von Mitgliedstaaten zur Sicherheitsbewertung zu berücksichtigen und
allenfalls auch geeignete unabhängige Laboratorien zur Wiederholung von
Toxizitäts- und Fütterungsstudien zu beauftragen und
In
formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Landwirtschaftsausschuss
ersucht.