761/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 21.12.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Festlegung von wirksamen Klimaschutzzielen in Österreich und auf EU-Ebene

 

 

Auf der Klimakonferenz von Montreal wurden nach zweiwöchigen Verhandlungen zwar ca. 40  Beschlüsse  und Entscheidungen gefasst, das Ergebnis ist aber bei genauer Analyse in den Kernpunkten enttäuschend. Im wesentlich wurde die Umsetzung des Kyoto-Klimaschutz-Protokolls mit dem Ziel einer Reduktion der globalen Treibhausgasemissionen um 5% bis zur Periode 2008 - 2012 völkerrechtlich abgesichert und  für  die Zeit nach 2012 ein unverbindlicher und ergebnisoffener Verhandlungsprozess vereinbart.

 

Konkret soll eine Arbeitsgruppe der Kyoto-Staaten ab Mai 2006 über Reduktionsziele ab 2012, also ein „Kyoto 2“ verhandeln. Die Bereitschaft der USA, an diesen ergebnisoffenen Gesprächen teilzunehmen, ist wohl nicht viel mehr als diplomatischer Usus.  Die USA beharren weiterhin klar auf ihrer ablehnenden Haltung betreffend die Festlegung verbindlicher Reduktionsziele. Dieses matte Ergebnis kann wohl schwer als großer Erfolg bezeichnet werden.

 

Die Europäische Umweltagentur warnt in einem aktuellen Bericht, Europa drohe der „schlimmste Klimawandel“ seit 5.000 Jahren. Die vier heißesten Jahre seit Beginn der Wetteraufzeichnungen waren 1998, 2002, 2003 und 2004. Im Sommer 2003 verschwanden zehn Prozent der alpinen Gletscher. Beim gegenwärtigen Tempo werden drei Viertel der Schweizer Gletscher bis 2050 geschmolzen sein. Dies sind nur zwei von Dutzenden aufrüttelnden Befunden, die von WissenschaftlerInnen in letzter Zeit veröffentlicht wurden. Wenn nicht radikal gegengesteuert wird, drohen die Zunahme verheerender Hurrikans in den USA, gehäufte Hochwasserkatastrophen und Dürren in Europa, Wassermangel in Entwicklungsländern, massive Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, dramatische Einbrüche beim Wintertourismus, Millionen Umweltflüchtlinge, das Kippen des Golfstroms und eine neue Eiszeit in Europa.

 

KlimaexpertInnen fordern eine radikale Reduktion der Treibhausgas-Emissionen in den kommenden Jahrzehnten. Konkret sollen die globalen Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 30% und bis 2050 um 80%  gegenüber den Stand von 1990 gesenkt werden, um den Klimwandel noch „beherrschbar“ zu halten. 

 

Die kommenden Monate werden über die Ernsthaftigkeit der internationalen Bemühungen für einen wirksamen globalen Klimaschutz entscheiden. Österreich kommt während der EU-Präsidentschaft eine Schlüsselrolle zu. Denn die Kyoto-Staaten wurden per Beschluss der Klimakonferenz von Montreal „eingeladen“ bis zum 15. März 2006 ihre Positionen für ein Kyoto 2 (neue  Verpflichtungsphase ab 2012) dem UN-Klimasekretariat bekannt zu geben. Da die EU selbst Vertragspartner unter dem Kyoto-Protokoll ist, braucht es dazu eine gemeinsame EU-Position, mit der sie – unter österreichischer Präsidentschaft – ab Mai 2006 in die Verhandlungen für ein Kyoto 2 geht.

 

Gleichzeitig sollte Österreich auf nationaler Ebene weitreichende Klimaschutzziele gesetzlich verankern, als Signal an die internationale Staatengemeinschaft und um in den Verhandlungen glaubwürdig zu sein. 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird dringend ersucht,

 

 

-         so rasch als möglich einen Gesetzesvorschlag zur Verankerung nationaler Ziele zur Reduktion der österreichischen Treibhausgasemissionen um 30% bis 2030 und um 80% bis 2050 vorzulegen,

-         bei der derzeit laufenden Überarbeitung der österreichischen Klimastrategie durch Festschreibung klarer Reduktionspfade und Maßnahmenpläne sicherzustellen, dass diese Ziele auch erreicht werden können,

-         auf EU-Ebene für die Festlegung von Reduktionszielen von  Minus 30% bis 2030 und Minus 80% bis 2050 als EU-Position für die kommenden internationalen Klimaschutzverhandlungen einzutreten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.