762/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 21.12.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Import- und Handelsverbot von Hunde- und Katzenfellen
Die Berichte über die unvorstellbar tierquälerischen Bedingungen der
Haltung und Tötung von Hunden und Katzen speziell zur Gewinnung von Pelzen und
Häuten – vor allem für den europäischen Markt – reißen nicht ab. Jährlich
sollen in Asien (China, Korea, Thailand, Philippinen, Taiwan) über 2 Millionen
Hunde und Katzen wegen ihres Felles getötet und exportiert werden.
Die Produkte
werden entweder nicht eindeutig oder gar nicht deklariert. Somit wissen die
KäuferInnen in Europa beim Kauf von Produkten wie Kragenbesetzungen,
Verbrämungen, Schuhen, Stiefeln, Handschuhen, Gürteln, Autopolsterungen,
Ledermöbeln, etc. gar nicht, dass es sich hierbei um verwertete Hunde und
Katzen handelt. Mit verschleiernden Bezeichnungen wie „Echtpelz“ oder
„Orthopädisches Leder“ werden die KonsumentInnen bewusst in die Irre geführt.
Die Verwertung von Hunden und Katzen, zu denen viele Menschen eine enge,
emotionelle Bindung pflegen, stellt einen Verstoß gegen die sittliche Kultur in
Europa dar.
Die dänische
Delegation trat am 17. November 2003 im Agrarministerrat dafür ein, die Einfuhr
und das Inverkehrbringen der Felle von Haustieren auf Gemeinschaftsebene zu
verbieten. Der Vertreter der Kommission betonte, dass er mit der dänischen
Delegation grundsätzlich übereinstimme, dass es aber Sache der Mitgliedstaaten
sei, in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig zu werden. Kommissar Kyprianou
kündigte an, dass die Kommission die Möglichkeit eines EU-weiten Verbotes
prüfe. Die Kommission wies darauf hin, dass die Verhängung nationaler Verbote
einen großen Schritt auf dem Weg zu einem europaweiten Verbot bedeuten würde. Eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes
vom 27. Juli 2005 kommt zu dem Ergebnis, dass es sich beim Verbot der Einfuhr
von Hunde- und Katzenfellen um eine Angelegenheit des Tierschutzes handle,
zumal nach § 6 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes immerhin die Tötung von Hunden und
Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten verboten sei.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Die zuständigen
Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung
an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.