762/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 21.12.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Import- und Handelsverbot von Hunde- und Katzenfellen

 

 

Die Berichte über die unvorstellbar tierquälerischen Bedingungen der Haltung und Tötung von Hunden und Katzen speziell zur Gewinnung von Pelzen und Häuten – vor allem für den europäischen Markt – reißen nicht ab. Jährlich sollen in Asien (China, Korea, Thailand, Philippinen, Taiwan) über 2 Millionen Hunde und Katzen wegen ihres Felles getötet und exportiert werden.

 

Die Produkte werden entweder nicht eindeutig oder gar nicht deklariert. Somit wissen die KäuferInnen in Europa beim Kauf von Produkten wie Kragenbesetzungen, Verbrämungen, Schuhen, Stiefeln, Handschuhen, Gürteln, Autopolsterungen, Ledermöbeln, etc. gar nicht, dass es sich hierbei um verwertete Hunde und Katzen handelt. Mit verschleiernden Bezeichnungen wie „Echtpelz“ oder „Orthopädisches Leder“ werden die KonsumentInnen bewusst in die Irre geführt. Die Verwertung von Hunden und Katzen, zu denen viele Menschen eine enge, emotionelle Bindung pflegen, stellt einen Verstoß gegen die sittliche Kultur in Europa dar.

 

Die dänische Delegation trat am 17. November 2003 im Agrarministerrat dafür ein, die Einfuhr und das Inverkehrbringen der Felle von Haustieren auf Gemeinschaftsebene zu verbieten. Der Vertreter der Kommission betonte, dass er mit der dänischen Delegation grundsätzlich übereinstimme, dass es aber Sache der Mitgliedstaaten sei, in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig zu werden. Kommissar Kyprianou kündigte an, dass die Kommission die Möglichkeit eines EU-weiten Verbotes prüfe. Die Kommission wies darauf hin, dass die Verhängung nationaler Verbote einen großen Schritt auf dem Weg zu einem europaweiten Verbot bedeuten würde. Eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes vom 27. Juli 2005 kommt zu dem Ergebnis, dass es sich beim Verbot der Einfuhr von Hunde- und Katzenfellen um eine Angelegenheit des Tierschutzes handle, zumal nach § 6 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes immerhin die Tötung von Hunden und Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten verboten sei.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

  1. ein Import- und Handelsverbot von Hunde- und Katzenfellen und von Hunde- und Katzenleder sowie von daraus hergestellten Produkten gesetzlich zu implementieren
  2. für ein EU-weites Verbot der Einfuhr und des Inverkehrbringens der Felle und Produkte von Haustieren einzutreten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.