764/A XXII. GP
Eingebracht am 21.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Van der Bellen, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Novellierung des Zivildienstgesetzes (ZDG-Novelle 2005)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das Zivildienstgesetz 1986, (BGBl 679/1986) zuletzt geändert durch die
ZDG-
Novelle 2005 (BGBl 106/2005), wird
wie folgt geändert:
1. §28 Abs. 1 lautet:
„(1) Der Bund hat auf dem Wege der
Zivildienstserviceagentur für die Auszahlung
der
Pauschalvergütung gemäß § 25a und für das Verpflegungsentgelt des
Zivildienstleistenden in der Höhe von 13,60 Euro pro Tag Sorge zu tragen. Die
Einrichtungen
haben für die Leistung der für den Zivildienst erforderlichen
Ausbildung,
für die Bekleidung samt deren Reinigung und die Beiträge für die
Kranken- und
Unfallversicherung - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955 vorgesehenen
Leistungen, aufzukommen."
2. § 28 Abs. 2 lautet:
„(2) Die Rechtsträger der Einrichtungen haben dem Bund eine
monatliche Vergütung
in Höhe von 350 Euro je Zivildienstleistenden zu bezahlen."
3. § 28 Abs. 3 und 4 entfallen.
Begründung:
Gegenwärtig müssen Zivildiener im
Durchschnitt von 380 Euro leben. Je nach
Zivildienststelle,
die die Summe für die „angemessene Verpflegung" (§ 28 (1) ZDG)
festlegen, erhalten sie 350 bis 450
Euro.
Der
Verfassungsgerichtshof hat bereits in einigen Erkenntnissen die Festlegung der
Höhe eines angemessenen Verpflegungsgeldes
empfohlen. Mit dem zuletzt
ergangenen Erkenntnis des VfGH vom 15.Oktober 2005 werden klare Vorgaben
gemacht. Das Verpflegungsgeld hat sich am Satz aus dem
Heeresgebührengesetz
idH von 13,60 Euro zu orientieren und es
handelt sich bei der Bedeckung um eine
Verpflichtung des Staates. Daher wird die vorgeschlagene Gesetzesänderung
notwendig. Gleichzeitig wird eine Gleichbehandlung der
Trägerorganisationen
eingeführt, die die Entlastung von der Bezahlung des Verpflegungsentgeltes
berücksichtigt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere
Angelegenheiten
vorgeschlagen
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