765/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 25.01.2006
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Dringlicher Antrag

gem. § 74 a iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten Mag. Molterer, Dr. Stummvoll, Jakob Auer, Amon MBA

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Fortsetzung der erfolgreichen Börseneinführungen

 

 

Die ÖIAG hat den Auftrag gemäß ÖIAG-Gesetz 2000 und Privatisierungsauftrag der Bundesregierung vom 1. April 2003 vorrangig Unternehmen oder Anteile an Unternehmen zu 100 % neuen Eigentümern, strategischen Partnern oder an die Börse zu bringen:

 

Die gemäß dem Privatisierungsauftrag der Bundesregierung von der ÖIAG durchzuführenden Privatisierungen sollen zu einer möglichst hohen Wertsteigerung der Unternehmen führen und einen möglichst hohen Erlös für den Eigentümer erbringen. Zusätzlich sind die österreichi­schen Interessen wie folgt zu wahren:

 

·        Schaffung bzw. Erhaltung sicherer Arbeitsplätze in Österreich;

·        nach Möglichkeit Aufrechterhaltung der Entscheidungszentralen der zu privatisierenden Unternehmen in Österreich durch Schaffung österreichischer Kernaktionärsstrukturen durch Syndikate mit industriellen Partnern, Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Vorsorgekassen, Fonds etc.;

·        Erhaltung und Ausbau der bestehenden Forschungs- und Entwicklungskapazitäten;

·        Berücksichtigung des österreichischen Kapitalmarktes.

 

Die ÖIAG ist ermächtigt, die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen und finanziellen Maßnahmen zu treffen, die die Wahrnehmung einer stabilisierenden Rolle im Sinne des Unternehmens, der Mitarbeiter  und des Standortes ermöglicht. Ausdrücklich wird die ÖIAG ermächtigt, bei Kapitalerhöhungen mitzugehen, um die Ziele des Regierungsauftrages zu erfüllen.

 

Ziel ist,

1.      die Beibehaltung der österreichischen Kernaktionärsstruktur des Unternehmens,

2.      die Aufrechterhaltung der Entscheidungszentrale und Arbeitsplätze in Österreich,

3.      die Wahrung der Einheit des Unternehmens, und

4.      die Förderung der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten.

 

Die ÖIAG hat seit 1987 zahlreiche erfolgreiche Privatisierungen und Börsengänge durchgeführt. Der erste Börsengang war die erfolgreiche Abgaben von 15 % an der ÖMV über die Börse. Folgende Privatisierungen waren besonders erfolgreich

 

BÖHLER-UDDEHOLM Aktie – Aktienwert vervierfacht!

März 1995: 39,97 Erstausgabekurs

Jänner 2006: 153,20 €;

 

Flughafen Wien Aktie – Aktienwert mehr als verdoppelt!

Juni 2002: 24,35 € Erstausgabekurs

Jänner 2006: 62,30 €;

 

Voest Alpine Stahl Aktie – Aktienwert fast verdreifacht!

Oktober 2003: 32,50 € Erstausgabekurs

Jänner 2006: 87,00 €;

 

Telekom Austria Aktie – Aktienwert mehr als verdoppelt!

November 2000: 9 € Erstausgabekurs

Jänner 2006: 19,70 €;

 

OMV Aktie – Aktienwert auf das 18-fache gestiegen!

Dezember 1987: 32 € Erstausgabekurs

Juli 2005 Aktiensplitt 1:10

Jänner 2006: 57,00 €.

 

In allen privatisierten ÖIAG-Unternehmungen konnte ein beträchtlicher Mitarbeiterzuwachs verzeichnet werden.

 

Die positiven Auswirkungen der Privatisierungsschritte auf die jeweiligen Unternehmen werden durch deren Wertentwicklung eindrucksvoll bestätigt. Und auch die österreichischen Interessen konnten – entsprechend den Vorgaben aus dem Privatisierungsauftrag – weitgehend gesichert werden.

 

Alleine seit Ende 2000 wurden Privatisierungserlöse in Höhe von rund EUR 5 Mrd. erzielt.

 

Trotz Verkaufs diverser Beteiligungen ist der Wert des ÖIAG-Portfolios von EUR 5,035 Mrd. Ende 2000 auf EUR 8,211 Mrd. zum Jahresende 2005 gestiegen (Privatisierungserlös von EUR 5,387 Mrd.). Einen wesentlichen Beitrag leistet hier auch die aktive und gezielt auf Wertsteigerung ausgerichtete Führung und Kontrolle der Beteiligungsunternehmen. Insgesamt konnte in den letzten fünf Jahren das ÖIAG-Portfolio um 3,176 Mrd. erhöht werden.

 

Gleichzeitig konnte auch die Zielsetzung des Schuldenabbaus - ausgehend von einem Höchststand von über EUR 6 Mrd. Ende 1999 - erfüllt werden. Mit dem im Dezember 2004 erfolgten Privatisierungsschritt in der Telekom Austria wurde ein wesentlicher Schritt in Richtung vollständiger Entschuldung der ÖIAG gesetzt.

 

Wie man sieht, ist ein Börsegang gut für ein Unternehmen – gut für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gut für Kunden und Zulieferer, gut für das Ergebnis, gut für unsere Wirtschaft und damit gut für ganz Österreich. Die Börsegänge dieser ehemaliger Staatsbetriebe beweisen das eindrucksvoll: Die in den vergangenen Jahren entstaatlichten Unternehmen stehen heute wesentlich besser da als vorher. Sie bieten sichere Arbeitsplätze, beleben andere heimische Firmen mit ihren Aufträgen und erbringen weltweit anerkannte Leistungen. Durch internationale Expansion – vor allem in den Wachstumsmärkten Zentral- und Osteuropas – sind sie wirtschaftlich gesichert und langfristig erfolgreich. Im Ausland beneidet man uns um diesen Weg, die Bürgerinnen und Bürger Österreichs können zu Recht stolz darauf sein.

 

Nun wird die Österreichische Post AG diese Erfolgsgeschichte der Börsegänge fortsetzen, denn im Börsegang der Post liegt die Zukunft . 51% der Österreichischen Post AG gehören weiterhin der Republik Österreich. Die Post bleibt also in jedem Fall rot-weiß-rot!

 

Der Börsegang wurde bereits im Jahr 1996 unter Finanzminister Mag. Viktor Klima auch mit den Stimmen der SPÖ im Poststrukturgesetz zum ersten Mal beschlossen: Nach der Ausgliederung und Umwandlung der staatlichen Post und Telegraphenverwaltung in eine Aktiengesellschaft sollte bis zum 31. Dezember 1999 eine Börseneinführung der Gesellschaft erfolgen. Weitere Gesetzesbeschlüsse erfolgten unter Finanzminister Rudolf Edlinger in den Jahren 1997 und 1998, wo mittels Novellen des Poststrukturgesetzes weitere diesbezügliche Konkretisierungen vorgenommen wurden.

 

Die für einen Börsegang erforderliche Vorbereitungszeit ist nun im erforderlichen Ausmaß gegeben. Der Zeitpunkt ist der bestmögliche: Zum einen hat die Post als Unternehmen ihre Börsenreife erlangt, wie das auch ein Gutachten der Investmentbank Goldman Sachs bestätigt. Zum anderen ist das erste Halbjahr 2006 vom Kapitalmarktumfeld als günstig einzustufen.

Aufgrund des konsequenten Restrukturierungskurses hat sich die Österreichische Post AG zu einem national erfolgreichen Unternehmen entwickelt. Vor diesem Hintergrund ist die Suche nach einem strategischen Partner nicht mehr aktuell. Im internationalen Qualitätsvergleich – Stichwort Zustellgeschwindigkeit – liegt das Unternehmen an der Spitze. Durch Fortsetzung des Restrukturierungskurses, ein Vorantreiben der Expansion sowohl im Paket- als auch im Briefbereich in Richtung Zentral- und Osteuropa sowie Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und Produktinnovationen soll die Wettbewerbsfähigkeit der Post weiter gestärkt werden.

 

Der Börsegang sorgt für mehr:

 

·        Wachstum: Investitionen in die Zukunft des Unternehmens 

·        Chancen: Expansion in Richtung Südosteuropa

·        Jobsicherheit: Wachstum wirkt sich positiv auf Beschäftigung aus

·        Geld für Forschung und Entwicklung

 

Ein Börsegang der Österreichischen Post AG kombiniert somit auf ideale Weise Sicherheit und Fortschritt: Der Staat behält die Mehrheit – die Post bleibt rot-weiß-rot. Zugleich kann sich jede Österreicherin und jeder Österreicher an der Post beteiligen.

Die Aktien der Post sollen nämlich breit gestreut werden. Das Ziel ist also nicht, einige wenige Großaktionäre zu gewinnen, sondern im Sinne der Idee einer „Volksaktie“ möglichst viele Österreicherinnen und Österreicher als direkte Eigentümer an der Post zu beteiligen.

Darüber hinaus ist wie schon im Jahr 1999 bei der Telekom Austria auch bei der Post daran gedacht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen von Beteiligungsprogrammen zu Aktionären ihres Unternehmens zu machen. Die entsprechenden Erfahrungen bei der Telekom Austria zeigen, dass eine solche Maßnahme die Motivation und die positive Identifikation mit dem Unternehmen stärkt und den Mitarbeitern auch finanzielle Vorteile bringt. 

Der Kapitalmarkt bringt der Post nicht nur den Zugang zu finanziellen Mitteln, sondern auch die entscheidende Triebkraft: die Ausrichtung auf ertragreiches Wachstum. Das sichert bestehende und schafft neue Arbeitsplätze. Diese Strategie kommt den Kundinnen und Kunden genauso zugute, wie den Mitarbeiterinnen und

Mitarbeitern des Unternehmens, seinen Ergebnissen genauso wie seiner Leistungsqualität, der Arbeitsplatzsicherung, der Versorgungssicherheit und der Stärke im Wettbewerb. Und nur diese Strategie – das beweisen Börsegänge ehemals verstaatlichter Unternehmen in den letzten Jahren – bringt Erfolg, Wachstum und Sicherheit.

 

Vorteile bringt der Börsegang daher für:

 

·        Mitarbeiter: Beschäftigung wird langfristig gesichert,

·        Kunden: Versorgungssicherheit wird gewährleistet,

·        Unternehmen: Kapitalquelle für Expansion wird erschlossen, sowie

·        Anleger: alle Österreicherinnen und Österreichern haben die Möglichkeit, Eigentümer am leistungsfähigen Unternehmen Post zu werden.

 

Ein vorrangiges Ziel ist natürlich auch die Sicherheit und Aufrechterhaltung der Dienstleistungen und Angebote der Österreichischen Post AG, denn nicht nur in den Ballungszentren, sondern auch im ländlichen Raum haben die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf eine kundenorientierte und flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen.

Die Post-Universaldienstverordnung bleibt von einem Börsegang der Österreichischen Post AG völlig unberührt!

Es wird folglich weiterhin eine den Bedürfnissen der Kunden entsprechende, qualitativ hochwertige, flächendeckende und allgemein erschwingliche Versorgung mit den im Rahmen des Universaldienstes zu erbringenden Postdienstleistungen geben.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgenden

Dringlichen Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Nationalrat begrüßt die bisherigen erfolgreichen Börseneinführungen, welche nicht nur zu einer nachhaltigen Wertsteigerung und verbesserten Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen, sondern auch zu einer langfristigen Absicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitplätze am Wirtschaftsstandort Österreich geführt haben. Der Bundesminister für Finanzen wird daher ersucht, nun diese erfolgreiche Politik bei der Österreichischen Post AG fortzusetzen und somit für mehr

·        Wachstum: Investitionen in die Zukunft des Unternehmens,

·        Chancen: Expansion in Richtung Südosteuropa,

·        Jobsicherheit: Wachstum wirkt sich positiv auf Beschäftigung aus und

·        Geld für Forschung und Entwicklung

zu sorgen. Weiters wird der Bundesminister für Finanzen ersucht, bei zukünftigen Kapital­erhöhungen der Post sicherzustellen, dass der Anteil der Republik nicht unter 51 % sinkt.“ 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.