767/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 25.01.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verankerung der Palliativmedizin an den Universitäten

 

Palliativmedizin ist die umfassende Betreuung von schwerkranken Patienten in einem extrem weit fortgeschrittenen Stadium ihrer Erkrankung, in dem eine Heilung nicht mehr erreicht werden kann. Palliativmedizinische Maßnahmen sind primär auf die Linderung des Leidens hin ausgerichtet.

Die Aufgabe der Palliativmedizin ist es, den Patienten beim Übergang vom Leben zum Tod  zu stützen und medizinisch, psychisch, sozial und spirituell zu begleiten und zu behandeln.

Die universitäre Verankerung der Palliativmedizin würde die notwendige Bewusstseinsbildung für palliativmedizinische Probleme unter den zukünftigen ÄrtztInnen verbessern.

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt wäre die Etablierung von Qualitätsstandards in der Palliativmedizin. So sind auch die vielfältigen post-promotionellen  ärztlichen Ausbildungsprogramme in Palliativmedizin zu koordinieren und zu bündeln.

Die universitäre Verankerung von Palliativmedizin würde außerdem bewirken, dass mehr qualifiziertes Personal ausgebildet werden kann, welches dringend benötigt wird, um den Palliativplan flächendeckend umzusetzen.

Derzeit gibt es allerdings nur an der medizinischen Universität Wien eine derartige Professur, die vorerst für 2 Jahre aus privaten Geldern gesponsert wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, in Kooperation mit dem Wissenschaftsressort Anreizsysteme zu schaffen, die es den medizinischen Universitäten erleichtern,  Professuren für Palliativmedizin einzurichten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.