770/A(E) XXII. GP
Eingebracht am
25.01.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
betreffend Schaffung einer gesetzlichen Berufsvertretung für PsychotherapeutInnen
Vor 15 Jahren wurde die Psychotherapie als eigenständige wissenschaftliche Disziplin und Behandlungsmethode im österreichischen Psychotherapiegesetz verankert und in der entsprechenden ASVG-Novelle der ärztlichen Behandlung gleichgestellt.
Mittlerweile stellen die über 5.000 berufsberechtigte PsychotherapeutInnen und etwa 2.000 PsychotherapeutInnen in Ausbildung die – nach den ÄrtzInnen – zweitstärkste Gruppe der Gesundheitsberufe.
Die Etablierung der Psychotherapie im Gesundheitswesen, die Wahrnehmung der zunehmend komplexeren Vertretungsaufgaben und die aktive Teilnahme an den maßgeblichen gesundheitspolitischen Entscheidungen erfordern die Schaffung einer gesetzlichen Interessensvertretung.
Im Sinne einer Qualitätssicherung würden psychotherapeutisch-fachliche Standards verstärkt normierenden Charakter erlangen und der senslible Bereich der Psychotherapie konsequent und effizient vor berufsethischen Verfehlungen geschützt.
Die ständige Zunahme psychischer Störungen und ihre volkswirtschaftlichen und ökonomischen Folgewirkungen machen die Stärkung der Psychotherapie durch eine gesetzliche Berufsvertretung auch aus gesundheits- und versorgungspolitischer Sicht notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.3. 2006 einen Gesetzesvorschlag über die Schaffung einer Berufsvertretung für PsychotherapeutInnen zuzuleiten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung
an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.