772/A(E) XXII. GP
Eingebracht am
25.01.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Brosz, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Recht auf Bildung für behinderte Menschen
Mit 1. Jänner 2006 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Die Themen Bildung und gleichberechtigter Zugang zur Bildung für Menschen mit Behinderungen finden in diesem keine Berücksichtigung. Zu Recht fordert Integration:Österreich daher, diesen Anspruch im neuen Gesetz zu verankern.
Alle Menschen mit Behinderungen müssen das Recht haben, gleichberechtigt am Bildungssystem teilzuhaben. Dieses Recht auf Integration ist mit entsprechenden Maßnahmen zu gewährleisten. Schulen, aber auch Lehr- und Lernprozesse sind so zu gestalten, dass alle Kinder bestmöglich gefördert werden. Bildungseinrichtungen müssen barrierefrei zugänglich und ausgestattet sein. Über Schulart und Schulstandort muss frei entschieden werden können - auch nach der 9. Schulstufe müssen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu allen weiterführenden Schulen haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den gleichberechtigten Bildungszugang für Menschen mit Behinderungen beinhaltet. Darin muss das Recht auf Integration in einen gemeinsamen Unterricht auch nach der 9. Schulstufe festgeschrieben sein. Das Gesetz muss Rahmenbedingungen für gemeinsamen Unterricht aller Kinder und Jugendliche festlegen, sodass alle SchülerInnen individuell gefördert werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung
an den Unterrichtsausschuß vorgeschlagen.