776/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 25.01.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Amon, Walch, Ridi Steibl, Marialuise Mittermüller

und Kollegen

betreffend gesellschaftliche Anerkennung der Tätigkeit von Freiwilligen im allgemeinen gesellschaftlichen Interesse

 

Die Tätigkeit von Freiwilligen in Österreich im Rahmen der Bürgergesellschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Lebensqualität in Österreich. Feuerwehren, Rotes Kreuz, Bergrettung, Wasserrettung, etc. sind immer wieder in Katastrophenfällen oder im Bereich des Zivilschutzes umfassend unentgeltlich tätig.

 

Aus diesem Grund ist die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung von freiwilligen Helfern wichtig, obwohl es bisher in diesem Bereich kaum zu nennenswerten Problemen gekommen ist. Angesichts der großen Hochwasserkatastrophe im Jahr 2002 wurde im Nationalrat einen Entschließungsantrag eingebracht, der u.a. vorsah unter Einbeziehung der Sozialpartner und der Bundesländer zu prüfen, inwieweit Personen, die als freiwillige Helfer in Katastrophenfällen zum Einsatz gelangen, auch immaterielle oder materielle Weise, wie z. B.durch arbeitsrechtliche Maßnahmen und sozialrechtliche Absicherungen oder durch Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen und Infrastrukturmaßnahmen unterstützt werden können.

 

In der Folge wurde sodann unter dem Vorsitz von Sozialminister Mag. Haupt der „Österreichische Rat für Freiwilligenarbeit“ eingerichtet. Dieser Rat, welchem neben zahlreichen Freiwilligenorganisationen auch Vertreter der Sozialpartner und der Bundesländer angehören, hat im Oktober 2004 ein umfassendes Aktionsprogramm zur„Freiwilligenarbeit“ vorgelegt, das auch für die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung der Freiwilligen im Katastropheneinsatz Vorschläge enthielt.

Darauf aufbauend haben die Ausschüsse des Freiwilligenrates in ihrer Sitzung Anfang November 2005 Vorschläge zur Absicherung und Attraktivierung der Freiwilligenarbeit erarbeitet. Ein konkretes Ergebnis ist bereits der vorliegende Bericht „Nachweis zur Freiwilligenarbeit“ bzw. der „Freiwilligenpass“.

 

Unbeschadet der Tatsache, dass auch die Überschwemmungskatastrophen des letzten Sommers und andere Großeinsätze der letzten Monate gezeigt haben, dass der Freiwilligeneinsatz in Österreich hervorragend funktioniert - wofür allen Beteiligten Dank und Anerkennung auszusprechen ist - und keine bedeutenden Probleme arbeits- und sozialrechtlicher Natur in diesem Zusammenhang aufgetreten sind, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit werden ersucht, auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeit des „Österreichischen Rats für Freiwilligenarbeit“ allenfalls – in ihren jeweiligen Bereichen - notwendige arbeits- und sozialrechtliche Verbesserungen zur Absicherung von freiwilligen Helfern unter Einbeziehung der Sozialpartner und der Bundesländer zu erarbeiten und dem Nationalrat als diesbezügliche Vorschläge zu übermitteln.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.