778/A XXII. GP
Eingebracht am 25.01.2006
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Antrag
der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Barbara Rosenkranz, Dr. Kurt Grünewald
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert
wird
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit
dem das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert wird
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Das
Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und
Heilmasseur (Medizinscher Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG), BGBl. I Nr.
169/2002, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 141/2004, wird wie folgt
geändert:
1. In § 84 Abs. 1 wird die Wortfolge „31. Dezember 2007“ ersetzt durch „31. Dezember 2009“.
2. In § 84 Abs. 2 wird die Wortfolge „31. Dezember 2007“ ersetzt durch „31. Dezember 2009“.
Begründung
Die derzeit
geltenden Übergangsfristen im § 84 MMHmG enden am 31. Dezember 2007. Die
Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Verlängerung dieser Übergangsfristen um
zwei Jahre erforderlich ist.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.