778/A XXII. GP

Eingebracht am 25.01.2006
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Antrag

der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Barbara Rosenkranz, Dr. Kurt Grünewald

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur (Medizinscher Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG), BGBl. I Nr. 169/2002, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 141/2004, wird wie folgt geändert:

1. In § 84 Abs. 1 wird die Wortfolge „31. Dezember 2007“ ersetzt durch „31. Dezember 2009“.

2. In § 84 Abs. 2 wird die Wortfolge „31. Dezember 2007“ ersetzt durch „31. Dezember 2009“.

 

Begründung

 

Die derzeit geltenden Übergangsfristen im § 84 MMHmG enden am 31. Dezember 2007. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Verlängerung dieser Übergangsfristen um zwei Jahre erforderlich ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.