784/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 02.02.2006
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Dietmar Hoscher

und GenossInnen

betreffend Insolvenzabsicherung der Reiseveranstalter

Mit dem Ausstieg der beiden Insolvenzversicherer für Reiseveranstalter ist in
diesem Bereich eine erhebliche Unsicherheit für die betroffenen Unternehmen -
vornehmlich KMUs -, die Kunden und letztlich im Zuge der Staatshaftung auch für
die Republik und damit die SteuerzahlerInnen entstanden. Vertreter von
Reiseveranstaltern beziffern die Anzahl der betroffenen Unternehmen mit
mindestens 100. Die Zahl jener Unternehmen, welche aus wirtschaftlichen
Gründen keine Bankgarantien erhalten würde, bezifferte der Wirtschaftsminister
auf Basis einer Evaluierung seines Ressorts mit 30.

Noch in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 25. November 2005 wurde
auf Anfrage der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion von Wirtschaftsminister
Bartenstein eine rasche Lösung in Aussicht gestellt.

Dem Vernehmen nach sind nun die Gespräche zwischen den Bundesministerien für
Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen bezüglich der Lösung der anstehenden
Problematik ergebnislos geblieben und scheinen - Branchenvertretern zufolge -
gescheitert. Wie zu erfahren war, hat das Bundesministerium für Finanzen eine
Fondslösung vorgeschlagen, was vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
vehement abgelehnt worden sei.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher im Interesse der Reiseveranstalte
und ihrer Kunden nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, in Zusammenarbeit
mit dem Bundesminister für Finanzen umgehend eine entsprechende Regelung zur
Insolvenzabsicherung für jene Reiseveranstalter zu erarbeiten, für die aus
wirtschaftlichen Gründen eine Absicherung im Wege einer Bankgarantie nicht
möglich ist.

Zuweisungsvorschlag: Wirtschaftsausschuss