784/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 02.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dietmar Hoscher
und GenossInnen
betreffend Insolvenzabsicherung der Reiseveranstalter
Mit dem Ausstieg der beiden Insolvenzversicherer für
Reiseveranstalter ist in
diesem Bereich eine erhebliche Unsicherheit für die betroffenen
Unternehmen -
vornehmlich KMUs -, die Kunden und letztlich im Zuge der Staatshaftung
auch für
die Republik und damit die SteuerzahlerInnen entstanden. Vertreter von
Reiseveranstaltern beziffern die Anzahl der betroffenen Unternehmen mit
mindestens 100. Die Zahl jener Unternehmen, welche aus wirtschaftlichen
Gründen keine Bankgarantien erhalten würde, bezifferte der Wirtschaftsminister
auf Basis einer Evaluierung seines Ressorts mit 30.
Noch in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 25.
November 2005 wurde
auf Anfrage der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion von Wirtschaftsminister
Bartenstein eine rasche Lösung in Aussicht gestellt.
Dem Vernehmen nach sind nun die Gespräche zwischen den
Bundesministerien für
Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen bezüglich der Lösung der anstehenden
Problematik ergebnislos geblieben und scheinen - Branchenvertretern
zufolge -
gescheitert. Wie zu erfahren war, hat das Bundesministerium für Finanzen eine
Fondslösung vorgeschlagen, was vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit
vehement abgelehnt worden sei.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher im
Interesse der Reiseveranstalte
und ihrer Kunden nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht,
in Zusammenarbeit
mit dem Bundesminister für Finanzen umgehend eine entsprechende Regelung
zur
Insolvenzabsicherung für jene Reiseveranstalter zu erarbeiten, für die
aus
wirtschaftlichen Gründen eine Absicherung im Wege einer Bankgarantie
nicht
möglich ist.
Zuweisungsvorschlag: Wirtschaftsausschuss