785/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 02.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Gerhard Reheis, Mag. Johann Maier, Heinz

Gradwohl

und GenossInnen

betreffend Bundesbeschaffung und Änderung der „Verordnung: Bestimmung jener
Güter und Dienstleistungen, die nach dem Bundesgesetz über die Errichtung einer
Bundesbeschaffungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) zu
beschaffen sind“ (BGBl. II Nr. 208/2001 idF. BGBl. II Nr. 312/2002 und BGBl. II Nr.

213/2005)

Die Bundesbeschaffungs-Gesellschaft m.b.H. - kurz: BBG - erledigt seit 2001 den zentralen
Einkauf für alle Bundesdienststellen. Durch die gebündelten Großeinkäufe werden kleine
lokale Firmen, die vorher liefern konnten, aus dem Markt gedrängt. Die regionale Wirtschaft
und der Arbeitsmarkt werden geschädigt.

NR Kaipel konnte inzwischen nachweisen, dass die von der Regierung behaupteten Einspar-
ungen für das Bundesbudget durch die zentrale Beschaffung nicht nachrechenbar sind, da es
keine veröffentlichte Vergleichsbasis aus den Jahren vor dem Wirken der BBG gibt. Tatsache
ist, dass der Bund früher tausende regionale Lieferanten hatte (die genaue Zahl wird von der
Regierung nach wie vor verschwiegen) und heute nur mehr rund 300. In vielen Fällen ist es
durch die BBG sogar zu Verteuerungen und Qualitätseinbußen gekommen.

Die Regierung und Finanzminister Grasser haben stets diese Probleme für die regionale
Wirtschaft abgestritten. Nun wurde die Kritik von NR Kaipel jedoch durch die im Auftrag der
Wirtschaftskammer Niederösterreich von der „KMU Forschung Austria“ durchgeführte
wissenschaftliche Studie: „Abschätzung der Auswirkungen des zentralen Beschaffungs-
wesens auf österreichische KMU.
Endbericht“ (Wien 2005) eindrucksvoll bestätigt und die
beschönigenden Aussagen des Finanzministers und seiner BBG-Geschäftsführung widerlegt.

Die wichtigsten Aussagen der KMU-Studie

 

Die „KMU Forschung Austria“, die 1952 gegründet wurde, ist ein unabhängiger, privater, gemeinnütziger Verein mit dem
Ziel der Erarbeitung und Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen, Daten und Informationen für Unternehmen und ihre
Berater, Institutionen der Wirtschaftspolitik und -förderung sowie Universitäten, Fachhochschulen und andere Forschungs-
einrichtungen. Die „KMU Forschung Austria“ ist mit rd. 35 Mitarbeitern das größte österreichische Forschungsinstitut, das
sich schwerpunktmäßig mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beschäftigt und kann dabei auf mehr als 50 Jahre
Erfahrung und Kontinuität aufbauen.

„Obwohl KMU rd. 72 % der Geschäftspartner der Republik darstellen, sind diese im
Vergleich zu deren Anteil an der gesamten österreichischen Unternehmenspopulation
von rund 99,6 % doch deutlich unterrepräsentiert. Wünschenswert wäre somit eine
,Korrektur' der aktuellen Lieferantenstruktur der BBG in Richtung der vorherrschen-
den Wirtschaftsstruktur.“ (S. 1)

2001, also im letzten Jahr des Nicht-zentralen Einkaufs, stellten „rd. 84 % der österreichisch-
en Unternehmen, die eine öffentliche Ausschreibung gewonnen haben, KMU dar.“ (S. 3)


Die Kleinst- und Kleinunternehmen sind als Auftragnehmer bzw. „Partner“ der BBG
dramatisch unterrepräsentiert: 97,9 % aller marktorientierten Unternehmen sind Kleinst- und
Kleinunternehmen (S. 40).

Ca. 87 % aller Unternehmen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern.
Jedoch nicht einmal 15 Prozent aller BBG-,,Partner“ sind Kleinstunternehmen.
(S. 32).
Warum das so ist, ist nun wissenschaftlich begründet und belegt:

„Durch die Bündelung der öffentlichen Ausschreibungen durch eine zentrale Stelle erleben
die heimischen KMU eine Einschränkung ihres Zugangs zu Aufträgen der öffentlichen
Hand.“
(S. 47)

„Als unmittelbare Auswirkung der Bündelung der öffentlichen Aufträge durch eine zentrale
Beschaffungsstelle verzeichnen die KMU einen Umsatzrückgang (...)“ (S. 47)

„Durch höhere Auftragssummen drängen ausländische Mitbewerber auf den Markt, die den
Preiskampf noch verschärfen. Regionale Kundenbindungen gehen auf Grund der größeren
Teilnehmeranzahl bei großen Ausschreibungen verloren.“ (S. 48)

„Die Anzahl der Ausschreibungen ist durch die gestiegenen Auftragssummen geringer gewor-
den. Dadurch sinkt die Chance, die früheren Umsatzanteile zu halten, da weniger Zuschläge
erhalten werden.“ (S. 48)

Verlorene öffentliche Auftraggeber als Kunden sind für kleine Firmen kaum wiederzugewinn-
en, „da in Folge massiver Personalreduktion nicht mehr um große Auftragssummen mit
geboten werden kann.“
(S. 48)

Die KMU Forschung Austria schildert Fälle von kleinen Unternehmen, die seit Bestehen
der BBG und aufgrund der BBG bis zu 75 Mitarbeiter nicht mehr halten konnten oder
eine Personalreduktion von 50 % vornehmen mussten
(S. 49 u. 50).

Viele Groß-Ausschreibungen der BBG „kann ein regionaler Händler nicht gewährleist-
en. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass lediglich 1-2 große Unternehmen den
Markt dominieren.“
(S. 49)

„Europaweit hat sich gezeigt, dass der Zugang von KMU zu den öffentlichen Ausschreibung-
en weitgehend in Zusammenhang mit der durchschnittlichen Auftragsgröße bzw. der Art der
vergebenden Stelle steht. Aufträge der lokalen öffentlichen Hand umfassen im Allgemeinen
ein kleineres Auftragsvolumen und sind somit für kleine und mittlere Unternehmen, die über
geringere Ressourcen/Kapazitäten verfügen als Großunternehmen, attraktiver als (gebündelte
Groß-) Aufträge, die von zentraler Stelle vergeben werden.“ (S. 3 u. 4)

Die Bündelung des öffentlichen Beschaffungswesens durch eine zentrale Stelle führen zu
einer „Verschlechterung der Situation der KMU“: „Wie die empirischen Daten gezeigt
haben, sind kleine und mittlere Unternehmen weniger fähig bzw. bereit, zentrale (Groß-
)Aufträge zu bedienen und werden in diesem Zusammenhang überdies von internation-
alen Mitbewerbern konkurriert.“
(S. 4)

Es kommt zu einer Verschiebung des Auftragsvolumens von kleinen und mittleren Unter-
nehmen zu Großunternehmen.
Die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen
(...) könnten (...) zumindest in gewissen Bereichen/Branchen (z.B. Software) bedenkliche
Folgen annehmen (bis zur weitgehenden - und über ,normale' Struktureffekte hinausgehend-
en - Verdrängung der kleineren Unternehmen vom Markt, wodurch eine oligopolistische
Stellung der größeren Betriebe (welche jedoch z.B. in den seltensten Fällen zusätzliches Per-
sonal zur Bearbeitung der öffentlichen Aufträge benötigen) entsteht).“ (S. 59)


„Zu bedenken ist außerdem, dass die öffentliche Hand eine gewisse wirtschaftspolitische Auf-
gabe in Hinblick auf die Förderung von KMU zu erfüllen hat, und ein Ausschreibungsverhalt-
en, wie es aktuell vielfach anzutreffen ist, diese konterkariert.“ (S. 59)

Es „haben vor allem kleine regionale Lebensmittelhändler mit Frischwaren Schwierigkeiten

bei Ausschreibungen mit großen Auftragssummen mit bieten zu können.

Ausschreibungen, die zum Ziel haben, nur einen Lieferanten für ganz Österreich bzw. eine

sehr große Region zu erhalten, sind auch eine große logistische Herausforderung. Das Service

und die Lieferkosten sind im Preiskampf oft nicht unterzubringen.

Die Schwierigkeit der genauen Qualitätsspezifikation bei Lebensmitteln kann dazu führen,

dass schlechtere Qualität durch den Preisvorteil zum Zug kommt.“ (S. 50)

„Durch die große Teilnehmerzahl bei den (Lebensmittel-, Anm.) Ausschreibungen
erhält ein Kleinstunternehmer nicht mehr die Aufträge der regionalen Kunden, sondern
muss oft Kunden in weiterer Entfernung beliefern, während seine früheren Kunden von
anderen Unternehmen bedient werden, die nun ebenfalls weite Strecken zurücklegen.“

(S.51)

Im Bereich Wäscherei, Miettextilien „sind als öffentliche Auftraggeber neben den Be-
schaffungstätigkeiten der BBG noch lokale und regionale Stellen wie Krankenhäuser
(tlw. über Krankenanstaltenverbund) oder Seniorenheime von großer Bedeutung. Hier
besteht die Befürchtung, dass eine Vergabe über die BBG zum Verlust der regionalen
Kunden führen könnte.“
(S. 51)

„Die Ausschreibungstätigkeit wird tendenziell mehr, es ist aber für kleine Unternehmen nicht
wirtschaftlich, sich für weit entfernte Aufträge zu bewerben.“ (S. 51)

Nachteile für öffentliche Dienststellen:

„Als negativ wird (...) (von den öffentlichen Dienststellen, die die Leistungen der BBG in
Anspruch nehmen, Anm.) vielfach eine niedrigere Qualität bzw. ein eingeschränkteres Leist-
ungsspektrum erlebt.“ (S. 2)

„Von einigen Dienststellen wird (...) angemerkt, dass keine Einsparungen verzeichnet wur-
den, da bereits früher sehr gute Preise bei öffentlichen Ausschreibungen erzielt wurden. Hinzu
kommt, dass sich bei Rahmenverträgen mit Fixpreisen durch Preissenkungen während der
Laufzeit bei den tatsächlichen Abrufen höhere Preise ergeben als es dem aktuellen Marktnive-
au entspricht (insbesondere z.B. im EDV-Bereich).

Des weiteren herrscht auch eine gewisse Skepsis darüber, ob die Preise tatsächlich unmittel-
bar vergleichbar sind und nicht zumindest teilweise auf Grund einer niedrigeren Qualität
oder eines eingeschränkten Leistungsspektrums weniger bezahlt werden muss (...). Diese
Qualitätsmängel führen teilweise so weit, dass komplette Lieferungen retourniert werden
müssen, weil die Produkte defekt sind. Dies verursacht einen zusätzlichen administrativen
Aufwand in den Dienststellen.

Des Weiteren wird kritisch hinterfragt, ob unter Einbeziehung des an die BBG abzugeltenden
Serviceentgelt für die Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen in besonderem Auftrag
der ,Endpreis' für einzelne Produkte nicht dem ,normalen' Marktpreis entspricht.“ (S. 57)

Die öffentlichen Stellen „neigen dazu, neben den eigentlich ausgeschriebenen Produkten ein
erweitertes Produktsortiment von jenem Unternehmen zu beziehen, das den Zuschlag der
BBG-Ausschreibung erhielt. Bei diesen weitergehenden Waren zeigt sich jedoch zumindest
teilweise ein deutlich höheres Preisniveau im Vergleich zu anderen Anbietern.“ (S. 57)


„Als Nachteil (insbesondere im IT-Bereich) führen die öffentlichen Stellen überdies an, dass
es durch die Bündelung zur Standardisierung der ausgeschriebenen Produkte kommt, und im
Allgemeinen keine individuellen Anpassungen mehr möglich sind. Auch der Verlust von
Serviceleistungen
etc., die früher von den Lieferanten aus Kulanz durchgeführt wurden (eine
derartige Leistung ist jedoch auf Grund der niedrigen Preise der BBG-Ausschreibungen nicht
mehr tragbar) wird negativ bewertet. Müssen derartige Leistungen nun gesondert beauftragt
(und bezahlt) werden, ergeben sich in Summe höhere Kosten als ursprünglich erwartet.“ (S.
58)

Für den zentralen Einkauf ungeeignete Produktgruppen

Die „KMU Forschung Austria“ bestätigt in ihrer wissenschaftlichen Studie auch die
Forderung von NR Kaipel, bestimmte Produktgruppen,
und zwar hauptsächlich Waren
des „täglichen Gebrauchs“, aus der zentralen Beschaffung wieder herauszunehmen.

Energiebeschaffungen („z.B. Erdgas und Wärme“) oder reine Transportaufträge (vorwiegend
werden Bahnfahrten ausgeschrieben) können von KMU ohnedies so gut wie nicht ausgeführt
werden. Der zentrale Einkauf dieser Produktgruppen schädigt daher die kleinsten, kleinen und
mittleren Unternehmen nicht, so die „KMU Forschung Austria“ (S.l). Nur hier ist die Sinn-
haftigkeit und der volkswirtschaftliche Nutzen einer zentralen Beschaffung auch für NR
Kaipel gegeben.

Für andere Produktgruppen jedoch untermauern die Experten der KMU Forschung Austria die
Forderungen von NR Kaipel, da bei diesen Produktgruppen, die für eine zentrale
Beschafung ungeeignet sind, „der ,wirtschaftliche Schaden', den die UnternehmerInnen
verzeichnen, die Einsparungen im Bundesbudget übersteigen“
(S. 4):

Die KMU Forschung Austria listet für diesen Bereich folgende Produktgruppen auf (S. 1):

         Reinigungsdienstleistungen für Gebäude

         Güter und Dienstleistungen der Informationstechnologie

         Büro- und EDV-Verbrauchsmaterial

         Lebensmittel für Großabnehmer

         Betriebsverpflegung, Essensbons

         Wäscherei, Miettextilien

         Metallprodukte, Maschinen, Werkzeug, Werkstattausrüstung

         Elektrogeräte und -komponenten, Elektronikgeräte und -komponenten sowie deren
Instandhaltung

Die KMU in diesen Bereichen erleben seit der Bündelung der öffentlichen Ausschreibungen
einen Umsatzrückgang, der auf den (teilweisen) Verlust der öffentlichen Aufträge bzw. die
aufoktroyierten niedrigeren Preise zurückzuführen ist. In zahlreichen Fällen musste auf Grund
dessen Personal freigesetzt werden. Vielfach findet eine Verschiebung des Auftragsvolumens
zu Gunsten der größeren Betriebe statt.
Werden vier ausgewählte Beschaffungsgruppen
(Reinigungsdienstleistungen für Gebäude, Güter und Dienstleistungen der Informationstech-
nologie, Lebensmittel für Großabnehmer, Wäscherei, Miettextilien) betrachtet, zeigt sich ein
Potenzial von bis zu € 33 Mio (dies entspricht rd. 41 % des Abrufvolumens in diesen
Produktbereichen)
an öffentlichen Aufträgen, das aktuell von Großunternehmen lukriert
wird, aber unter gewissen Voraussetzungen den KMU zu Gute kommen könnte. (fette
Hervorhebung von KMU Forschung Austria)“ (S. 1 u. 2)

In diesen Bereichen ist „davon auszugehen, dass die KMU überproportional negative
Auswirkungen durch die Zentralbeschaffung erleiden.“
(S. 2)


„Eine Möglichkeit, diese Situation für KMU zu verbessern, (...) wäre, bestimmte
Produktbereiche aus der verpflichtenden Zentralbeschaffung auszugliedern.“ (S. 2)

Bundesfinanzminister Grasser selbst bestätigt in seinen schriftlichen Beantwortungen der
parlamentarischen Anfragen von Abg. Kaipel und Genossen, dass durch die zentralistische
Bundesbeschaffung die kleinen und kleinsten Firmen in den ländlichen Bezirken bei Bundes-
aufträgen kaum mehr zum Zug kommen und dadurch Wertschöpfung und Arbeitsplätze im
ländlichen Raum verloren gehen.

Bundesfinanzminister Grasser geht unter Missachtung der auf Initiative der SPÖ zustande
gekommenen 4-Parteien-Entschließung vom 26.1.2005, wonach er nicht nur auf Mittel-
sondern auch auf Klein- und Kleinstbetriebe und deren Beschäftigte Bedacht zu nehmen hat,
auf diese „KKUs“ trotz präziser Fragen in seinen Beantwortungen nicht ein. Er teilt trotz
klarer Fragen nicht mit, wie viele Klein- und wie viele Kleinstfirmen Aufträge von der BBG
bekommen haben und wie die bezirksmäßige Zuordnung der Lieferfirmen aussieht. Darüber
würden, so der Finanzminister, die Daten nicht vorliegen. Auch die Vergleichsdaten für die
Zeit vor dem Arbeitsbeginn der BBG werden von der Bundesregierung zurückgehalten.

Das erhärtet den Verdacht, dass es im Gegensatz zu früher heute kaum mehr kleine „Bundes-
Lieferanten“ in den ländlichen Bezirken gibt. Bewiesen ist damit, dass sich der Finanzminist-
er und „seine“ BBG-Geschäftsführer für die Kleinst- und Kleinunternehmen (KKUs) und die
Wertschöpfung und die Arbeitsplätze in den ländlichen Bezirken nicht ausreichend inter-
essieren.

Durch die nicht vorliegende notwendige und umfassende statistische Auswertung der BBG-
Aufträge ist die Überprüfung des Finanzministers, ob er den gesetzgeberischen Auftrag auch
tatsächlich umsetzt, unmöglich. Damit diese Überprüfung der tatsächlichen Bedachtnahme auf
regionale Versorgungsstrukturen, Arbeitsplätze und Kleinst- und Kleinbetriebe durchgeführt
werden kann, müssen die entsprechenden statistischen Daten rasch erhoben werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

1) Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die Ziffern 4. Reinigungsdienstleist-
ungen für Gebäude, 8. Güter und Dienstleistungen der Informationstechnologie, 9. Büro-
und EDV-Verbrauchsmaterial, 10. Büromaschinen sowie deren Instandhaltung, 11.
Papier, 12. Standardmöbel, Raumausstattung und -einrichtung, 14. Laborverbrauchsmater-
ial, Laborausstattung, 15. Pharma, medizintechnische Standardausrüstung und -geräte,
medizinische Behelfe, 17. Drucksachen, 18. Gebäudebewachung, 19. Lebensmittel für
Großabnehmer, 20. Betriebsverpflegung, Essensbons, 21. Bekleidung, Flachwäsche, 22.
Wäscherei, Miettextilien, 23. Chemische Mittel, Reinigungsmittel und -material, Lacke,
Schmiermittel, 25. Facility Management, Instandhaltung von Förderanlagen und Maschin-
en, 26. Metallprodukte, Maschinen, Werkzeug, Werkstattausrüstung und 27. Elektrogeräte


und -komponenten, Elektronikgeräte und -komponenten sowie deren Instandhaltung aus
§ 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 208/2001 idF. BGBl. II Nr. 312/2002 und BGBl. II Nr.
213/2005 (Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Bestimmung jener Güter
und Dienstleistungen, die nach dem Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbe-
schaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) zu beschaffen sind)
umgehend ersatzlos zu streichen.

2)      Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die Bundesbeschaffungs-Gesellschaft
m.b.H. (BBG) umgehend zu veranlassen, dass diese für die Statistik ab so fort in Bezug
auf ihre Vertragspartner nicht nur erhebt, ob es sich um ein KMU oder um ein Großunter-
nehmen handelt, sondern dass auch dokumentiert wird, ob es sich bei den BBG-Lieferant-
en um Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großunternehmen handelt.

3)             Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die BBG umgehend zu veranlassen,
dass diese ab so fort für die Statistik erhebt, in welchem Bezirk die Lieferfirmen ihren Sitz
haben, dass also eine bezirksweise Aufschlüsselung der Auftragsvergaben durchgeführt
wird.

4)      Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit dem Wirt-
schaftsminister und der Sozialministerin die volkswirtschaftlichen, arbeitsmarkt- und
sozialversicherungsrelevanten   Auswirkungen  der  zentralistischen   Bundesbeschaffung
endlich umgehend untersuchen zu lassen.

5)             Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die BBG zu beauftragen, nicht mehr
aktiv und von sich aus ihre Dienstleistungen den Ländern, Gemeinden und anderen öffent-
lichen Auftraggebern anzubieten.

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss