785/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 02.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Gerhard Reheis, Mag. Johann Maier, Heinz
Gradwohl
und GenossInnen
betreffend Bundesbeschaffung und
Änderung der „Verordnung: Bestimmung jener
Güter und
Dienstleistungen, die nach dem Bundesgesetz über die Errichtung einer
Bundesbeschaffungs-Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) zu
beschaffen sind“ (BGBl. II Nr. 208/2001 idF.
BGBl. II Nr. 312/2002 und BGBl. II Nr.
213/2005)
Die Bundesbeschaffungs-Gesellschaft m.b.H. - kurz: BBG -
erledigt seit 2001 den zentralen
Einkauf für alle Bundesdienststellen. Durch
die gebündelten Großeinkäufe werden kleine
lokale Firmen, die vorher liefern konnten, aus dem Markt gedrängt. Die
regionale Wirtschaft
und der Arbeitsmarkt werden geschädigt.
NR Kaipel konnte inzwischen nachweisen, dass die von der
Regierung behaupteten Einspar-
ungen für das Bundesbudget durch die zentrale Beschaffung nicht nachrechenbar
sind, da es
keine veröffentlichte Vergleichsbasis aus
den Jahren vor dem Wirken der BBG gibt. Tatsache
ist, dass der Bund früher tausende regionale Lieferanten hatte (die
genaue Zahl wird von der
Regierung nach wie vor verschwiegen) und heute nur mehr rund 300. In vielen
Fällen ist es
durch die BBG sogar zu Verteuerungen und Qualitätseinbußen gekommen.
Die Regierung und Finanzminister
Grasser haben stets diese Probleme für die regionale
Wirtschaft
abgestritten. Nun wurde die Kritik von NR Kaipel jedoch durch die im Auftrag
der
Wirtschaftskammer Niederösterreich
von der „KMU Forschung Austria“ durchgeführte
wissenschaftliche Studie: „Abschätzung der Auswirkungen des zentralen
Beschaffungs-
wesens auf österreichische KMU. Endbericht“ (Wien 2005) eindrucksvoll
bestätigt und die
beschönigenden Aussagen des Finanzministers und seiner BBG-Geschäftsführung
widerlegt.
Die wichtigsten Aussagen der
KMU-Studie
Die „KMU Forschung
Austria“, die 1952 gegründet wurde, ist ein unabhängiger, privater,
gemeinnütziger Verein mit dem |
„Obwohl KMU rd. 72 % der Geschäftspartner der Republik
darstellen, sind diese im
Vergleich zu deren Anteil an der gesamten
österreichischen Unternehmenspopulation
von rund 99,6 % doch deutlich
unterrepräsentiert. Wünschenswert wäre somit eine
,Korrektur' der aktuellen Lieferantenstruktur der BBG in Richtung der
vorherrschen-
den Wirtschaftsstruktur.“ (S. 1)
2001, also im letzten Jahr des Nicht-zentralen Einkaufs,
stellten „rd. 84 % der österreichisch-
en Unternehmen, die eine öffentliche Ausschreibung gewonnen haben, KMU dar.“
(S. 3)
Die Kleinst- und Kleinunternehmen sind
als Auftragnehmer bzw. „Partner“ der BBG
dramatisch unterrepräsentiert: 97,9
% aller marktorientierten Unternehmen sind Kleinst- und
Kleinunternehmen (S. 40).
Ca. 87 % aller Unternehmen sind Kleinstunternehmen
mit weniger als 10 Mitarbeitern.
Jedoch nicht einmal 15 Prozent aller
BBG-,,Partner“ sind Kleinstunternehmen. (S. 32).
Warum das so ist, ist nun
wissenschaftlich begründet und belegt:
„Durch die Bündelung der öffentlichen
Ausschreibungen durch eine zentrale Stelle erleben
die heimischen KMU eine Einschränkung
ihres Zugangs zu Aufträgen der öffentlichen
Hand.“ (S. 47)
„Als unmittelbare Auswirkung der Bündelung der öffentlichen
Aufträge durch eine zentrale
Beschaffungsstelle verzeichnen die KMU einen
Umsatzrückgang (...)“ (S. 47)
„Durch höhere Auftragssummen drängen
ausländische Mitbewerber auf den Markt, die den
Preiskampf noch verschärfen.
Regionale Kundenbindungen gehen auf Grund der größeren
Teilnehmeranzahl bei großen Ausschreibungen verloren.“ (S. 48)
„Die Anzahl der Ausschreibungen ist
durch die gestiegenen Auftragssummen geringer gewor-
den. Dadurch sinkt die Chance, die
früheren Umsatzanteile zu halten, da weniger Zuschläge
erhalten werden.“ (S. 48)
Verlorene öffentliche Auftraggeber
als Kunden sind für kleine Firmen kaum wiederzugewinn-
en, „da in Folge massiver
Personalreduktion nicht mehr um große Auftragssummen mit
geboten werden kann.“ (S. 48)
Die KMU Forschung Austria schildert
Fälle von kleinen Unternehmen, die seit Bestehen
der BBG und aufgrund der BBG bis zu
75 Mitarbeiter nicht mehr halten konnten oder
eine Personalreduktion von 50 % vornehmen mussten (S. 49 u. 50).
Viele Groß-Ausschreibungen der BBG „kann ein regionaler
Händler nicht gewährleist-
en. Im Extremfall kann dies dazu führen,
dass lediglich 1-2 große Unternehmen den
Markt dominieren.“ (S.
49)
„Europaweit hat sich gezeigt, dass der Zugang von KMU zu
den öffentlichen Ausschreibung-
en weitgehend in Zusammenhang mit der durchschnittlichen Auftragsgröße bzw. der
Art der
vergebenden Stelle steht. Aufträge der
lokalen öffentlichen Hand umfassen im Allgemeinen
ein kleineres Auftragsvolumen und
sind somit für kleine und mittlere Unternehmen, die über
geringere Ressourcen/Kapazitäten verfügen als Großunternehmen,
attraktiver als (gebündelte
Groß-) Aufträge, die von zentraler Stelle vergeben werden.“ (S. 3 u. 4)
Die Bündelung des öffentlichen Beschaffungswesens durch
eine zentrale Stelle führen zu
einer „Verschlechterung der Situation der KMU“: „Wie die empirischen Daten
gezeigt
haben, sind kleine und mittlere Unternehmen
weniger fähig bzw. bereit, zentrale (Groß-
)Aufträge zu bedienen und werden in diesem Zusammenhang überdies von
internation-
alen Mitbewerbern konkurriert.“ (S.
4)
„Es kommt zu einer Verschiebung des Auftragsvolumens von
kleinen und mittleren Unter-
nehmen zu Großunternehmen. Die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen
Auswirkungen
(...) könnten (...) zumindest in
gewissen Bereichen/Branchen (z.B. Software) bedenkliche
Folgen annehmen (bis zur weitgehenden
- und über ,normale' Struktureffekte hinausgehend-
en - Verdrängung der kleineren
Unternehmen vom Markt, wodurch eine oligopolistische
Stellung der größeren Betriebe (welche jedoch z.B. in den seltensten
Fällen zusätzliches Per-
sonal zur Bearbeitung der öffentlichen Aufträge benötigen) entsteht).“ (S. 59)
„Zu bedenken ist außerdem, dass die
öffentliche Hand eine gewisse wirtschaftspolitische Auf-
gabe in Hinblick auf die Förderung von KMU zu erfüllen hat, und ein
Ausschreibungsverhalt-
en, wie es aktuell vielfach
anzutreffen ist, diese konterkariert.“ (S. 59)
Es „haben vor allem kleine regionale Lebensmittelhändler mit Frischwaren Schwierigkeiten
bei Ausschreibungen mit großen Auftragssummen mit bieten zu können.
Ausschreibungen, die zum Ziel haben, nur einen Lieferanten für ganz Österreich bzw. eine
sehr große Region zu erhalten, sind auch eine große logistische Herausforderung. Das Service
und die Lieferkosten sind im Preiskampf oft nicht unterzubringen.
Die Schwierigkeit der genauen Qualitätsspezifikation bei Lebensmitteln kann dazu führen,
dass schlechtere Qualität durch den Preisvorteil zum Zug kommt.“ (S. 50)
„Durch die große Teilnehmerzahl bei
den (Lebensmittel-, Anm.) Ausschreibungen
erhält ein
Kleinstunternehmer nicht mehr die Aufträge der regionalen Kunden, sondern
muss oft Kunden in weiterer Entfernung beliefern, während seine früheren Kunden
von
anderen
Unternehmen bedient werden, die nun ebenfalls weite Strecken zurücklegen.“
(S.51)
Im Bereich Wäscherei, Miettextilien „sind als öffentliche
Auftraggeber neben den Be-
schaffungstätigkeiten der BBG noch lokale und
regionale Stellen wie Krankenhäuser
(tlw. über Krankenanstaltenverbund) oder Seniorenheime von
großer Bedeutung. Hier
besteht die Befürchtung, dass eine Vergabe über die BBG zum Verlust der
regionalen
Kunden führen könnte.“ (S. 51)
„Die Ausschreibungstätigkeit wird
tendenziell mehr, es ist aber für kleine Unternehmen nicht
wirtschaftlich, sich für weit
entfernte Aufträge zu bewerben.“ (S. 51)
Nachteile für öffentliche Dienststellen:
„Als negativ wird (...) (von den
öffentlichen Dienststellen, die die Leistungen der BBG in
Anspruch nehmen, Anm.) vielfach
eine niedrigere Qualität bzw. ein eingeschränkteres Leist-
ungsspektrum erlebt.“ (S. 2)
„Von einigen Dienststellen wird (...)
angemerkt, dass keine Einsparungen verzeichnet wur-
den, da
bereits früher sehr gute Preise bei öffentlichen Ausschreibungen erzielt
wurden. Hinzu
kommt, dass sich bei
Rahmenverträgen mit Fixpreisen durch Preissenkungen während der
Laufzeit bei den tatsächlichen Abrufen
höhere Preise ergeben als es dem aktuellen Marktnive-
au entspricht (insbesondere z.B. im EDV-Bereich).
Des weiteren herrscht auch eine
gewisse Skepsis darüber, ob die Preise tatsächlich unmittel-
bar
vergleichbar sind und nicht zumindest teilweise auf Grund einer niedrigeren
Qualität
oder eines
eingeschränkten Leistungsspektrums weniger bezahlt werden muss (...).
Diese
Qualitätsmängel
führen teilweise so weit, dass komplette Lieferungen retourniert werden
müssen, weil die Produkte defekt
sind. Dies verursacht einen zusätzlichen administrativen
Aufwand in den Dienststellen.
Des Weiteren wird kritisch hinterfragt,
ob unter Einbeziehung des an die BBG abzugeltenden
Serviceentgelt für die Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen in
besonderem Auftrag
der ,Endpreis'
für einzelne Produkte nicht dem ,normalen' Marktpreis entspricht.“ (S. 57)
Die öffentlichen Stellen „neigen dazu, neben den eigentlich
ausgeschriebenen Produkten ein
erweitertes Produktsortiment von jenem Unternehmen zu beziehen, das den
Zuschlag der
BBG-Ausschreibung erhielt. Bei diesen weitergehenden
Waren zeigt sich jedoch zumindest
teilweise ein deutlich höheres Preisniveau im Vergleich zu
anderen Anbietern.“ (S. 57)
„Als Nachteil (insbesondere im
IT-Bereich) führen die öffentlichen Stellen überdies an, dass
es durch die
Bündelung zur Standardisierung der ausgeschriebenen Produkte kommt, und
im
Allgemeinen keine individuellen
Anpassungen mehr möglich sind. Auch der Verlust von
Serviceleistungen etc., die früher von den Lieferanten aus Kulanz
durchgeführt wurden (eine
derartige Leistung ist jedoch auf Grund der niedrigen Preise der
BBG-Ausschreibungen nicht
mehr tragbar) wird negativ bewertet. Müssen
derartige Leistungen nun gesondert beauftragt
(und bezahlt) werden, ergeben sich in Summe höhere Kosten als ursprünglich
erwartet.“ (S.
58)
Für den zentralen Einkauf ungeeignete Produktgruppen
Die „KMU Forschung Austria“ bestätigt in ihrer
wissenschaftlichen Studie auch die
Forderung von NR Kaipel, bestimmte
Produktgruppen, und zwar hauptsächlich Waren
des „täglichen Gebrauchs“, aus
der zentralen Beschaffung wieder herauszunehmen.
Energiebeschaffungen („z.B. Erdgas und Wärme“) oder reine
Transportaufträge (vorwiegend
werden Bahnfahrten ausgeschrieben) können von KMU ohnedies so gut wie nicht
ausgeführt
werden. Der zentrale Einkauf dieser
Produktgruppen schädigt daher die kleinsten, kleinen und
mittleren Unternehmen nicht, so die
„KMU Forschung Austria“ (S.l). Nur hier ist die Sinn-
haftigkeit und der
volkswirtschaftliche Nutzen einer zentralen Beschaffung auch für NR
Kaipel gegeben.
Für andere Produktgruppen jedoch
untermauern die Experten der KMU Forschung Austria die
Forderungen
von NR Kaipel, da bei diesen Produktgruppen, die für eine zentrale
Beschafung
ungeeignet sind, „der ,wirtschaftliche Schaden', den die UnternehmerInnen
verzeichnen, die Einsparungen im
Bundesbudget übersteigen“ (S. 4):
Die KMU Forschung Austria listet für diesen Bereich folgende Produktgruppen auf (S. 1):
•
Reinigungsdienstleistungen
für Gebäude
•
Güter und
Dienstleistungen der Informationstechnologie
•
Büro- und
EDV-Verbrauchsmaterial
•
Lebensmittel für Großabnehmer
•
Betriebsverpflegung,
Essensbons
•
Wäscherei, Miettextilien
•
Metallprodukte,
Maschinen, Werkzeug, Werkstattausrüstung
•
Elektrogeräte und -komponenten, Elektronikgeräte und -komponenten sowie
deren
Instandhaltung
„Die KMU in diesen Bereichen
erleben seit der Bündelung der öffentlichen Ausschreibungen
einen Umsatzrückgang, der auf den (teilweisen) Verlust der
öffentlichen Aufträge bzw. die
aufoktroyierten niedrigeren Preise
zurückzuführen ist. In zahlreichen Fällen musste auf Grund
dessen Personal freigesetzt werden. Vielfach findet eine
Verschiebung des Auftragsvolumens
zu Gunsten der größeren Betriebe statt. Werden vier ausgewählte
Beschaffungsgruppen
(Reinigungsdienstleistungen für Gebäude, Güter und Dienstleistungen der
Informationstech-
nologie, Lebensmittel für Großabnehmer, Wäscherei, Miettextilien) betrachtet,
zeigt sich ein
Potenzial von bis zu € 33 Mio (dies entspricht rd. 41 % des Abrufvolumens in
diesen
Produktbereichen) an öffentlichen Aufträgen, das aktuell von
Großunternehmen lukriert
wird, aber unter gewissen
Voraussetzungen den KMU zu Gute kommen könnte. (fette
Hervorhebung von KMU Forschung Austria)“ (S. 1 u. 2)
In diesen Bereichen ist „davon auszugehen, dass die KMU
überproportional negative
Auswirkungen durch die Zentralbeschaffung erleiden.“ (S. 2)
„Eine Möglichkeit, diese Situation für
KMU zu verbessern, (...) wäre, bestimmte
Produktbereiche aus der
verpflichtenden Zentralbeschaffung auszugliedern.“ (S. 2)
Bundesfinanzminister Grasser selbst bestätigt in seinen
schriftlichen Beantwortungen der
parlamentarischen Anfragen von Abg. Kaipel und Genossen, dass durch die
zentralistische
Bundesbeschaffung die kleinen und kleinsten Firmen in den ländlichen Bezirken
bei Bundes-
aufträgen kaum mehr zum Zug kommen und
dadurch Wertschöpfung und Arbeitsplätze im
ländlichen Raum verloren gehen.
Bundesfinanzminister Grasser geht unter Missachtung der auf
Initiative der SPÖ zustande
gekommenen 4-Parteien-Entschließung vom
26.1.2005, wonach er nicht nur auf Mittel-
sondern auch auf Klein- und Kleinstbetriebe und deren Beschäftigte
Bedacht zu nehmen hat,
auf diese „KKUs“ trotz präziser Fragen in
seinen Beantwortungen nicht ein. Er teilt trotz
klarer Fragen nicht mit, wie viele Klein- und wie viele Kleinstfirmen
Aufträge von der BBG
bekommen haben und wie die bezirksmäßige Zuordnung der Lieferfirmen aussieht.
Darüber
würden, so der Finanzminister, die Daten
nicht vorliegen. Auch die Vergleichsdaten für die
Zeit vor dem Arbeitsbeginn der BBG werden von der Bundesregierung
zurückgehalten.
Das erhärtet den Verdacht, dass es im Gegensatz zu früher
heute kaum mehr kleine „Bundes-
Lieferanten“ in den ländlichen Bezirken gibt. Bewiesen ist damit, dass sich der
Finanzminist-
er und „seine“ BBG-Geschäftsführer für die Kleinst- und Kleinunternehmen (KKUs)
und die
Wertschöpfung und die Arbeitsplätze in den
ländlichen Bezirken nicht ausreichend inter-
essieren.
Durch die nicht vorliegende notwendige und umfassende
statistische Auswertung der BBG-
Aufträge ist die Überprüfung des Finanzministers, ob er den gesetzgeberischen
Auftrag auch
tatsächlich umsetzt, unmöglich. Damit diese
Überprüfung der tatsächlichen Bedachtnahme auf
regionale Versorgungsstrukturen,
Arbeitsplätze und Kleinst- und Kleinbetriebe durchgeführt
werden kann, müssen die entsprechenden statistischen Daten rasch erhoben
werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
1) Der Bundesminister für Finanzen wird
aufgefordert, die Ziffern 4. Reinigungsdienstleist-
ungen für Gebäude, 8. Güter und Dienstleistungen der Informationstechnologie,
9. Büro-
und EDV-Verbrauchsmaterial, 10.
Büromaschinen sowie deren Instandhaltung, 11.
Papier, 12. Standardmöbel,
Raumausstattung und -einrichtung, 14. Laborverbrauchsmater-
ial, Laborausstattung, 15. Pharma, medizintechnische Standardausrüstung
und -geräte,
medizinische Behelfe, 17. Drucksachen, 18. Gebäudebewachung, 19. Lebensmittel
für
Großabnehmer, 20. Betriebsverpflegung, Essensbons, 21. Bekleidung, Flachwäsche,
22.
Wäscherei, Miettextilien, 23. Chemische
Mittel, Reinigungsmittel und -material, Lacke,
Schmiermittel, 25. Facility Management, Instandhaltung von Förderanlagen und
Maschin-
en, 26. Metallprodukte, Maschinen, Werkzeug, Werkstattausrüstung und 27.
Elektrogeräte
und -komponenten, Elektronikgeräte und
-komponenten sowie deren Instandhaltung aus
§ 1 der Verordnung BGBl. II Nr.
208/2001 idF. BGBl. II Nr. 312/2002 und BGBl. II Nr.
213/2005 (Verordnung des Bundesministers für
Finanzen zur Bestimmung jener Güter
und Dienstleistungen, die nach dem Bundesgesetz über die Errichtung
einer Bundesbe-
schaffung Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (BB-GmbH-Gesetz) zu beschaffen sind)
umgehend ersatzlos zu streichen.
2)
Der Bundesminister
für Finanzen wird aufgefordert, die Bundesbeschaffungs-Gesellschaft
m.b.H. (BBG) umgehend zu veranlassen, dass
diese für die Statistik ab so fort in Bezug
auf ihre Vertragspartner nicht nur erhebt, ob es sich um ein KMU oder um
ein Großunter-
nehmen handelt, sondern dass auch dokumentiert wird, ob es sich bei den
BBG-Lieferant-
en um Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großunternehmen handelt.
3)
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die BBG umgehend zu
veranlassen,
dass diese ab
so fort für die Statistik erhebt, in welchem Bezirk die Lieferfirmen ihren Sitz
haben, dass
also eine bezirksweise Aufschlüsselung der Auftragsvergaben durchgeführt
wird.
4)
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit
dem Wirt-
schaftsminister
und der Sozialministerin die volkswirtschaftlichen, arbeitsmarkt- und
sozialversicherungsrelevanten Auswirkungen der zentralistischen
Bundesbeschaffung
endlich umgehend untersuchen zu lassen.
5)
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die BBG zu
beauftragen, nicht mehr
aktiv und von
sich aus ihre Dienstleistungen den Ländern, Gemeinden und anderen öffent-
lichen Auftraggebern anzubieten.
Zuweisungsvorschlag:
Finanzausschuss