786/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Dringlicher Antrag

(gem. § 74a in Verbindung mit § 93 Abs. 1 GOG-NR)

 

 

 

der Abgeordneten Verzetnitsch

und GenossInnen

betreffend Rekordarbeitslosigkeit in Österreich

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist bedrückend. Österreich erlebt unter der Regierung
Schüssel jeden Monat neue, nie gekannte Rekordwerte an Arbeitssuchenden. Besonders
schockierend ist die ständig steigende Zahl arbeitsloser Jugendlicher, ob Lehrlinge oder junge
Akademiker und ältere ArbeitnehmerInnen.

Die traurige Bilanz: Wolfgang Schüssel verantwortet nach sechs Jahren schwarz-blau-oranger

Regierung die höchste Arbeitslosigkeit in der Geschichte Österreichs.

Im Jänner 2006 waren in Österreich so viele Menschen arbeitslos wie niemals zuvor in der

Zweiten Republik. Inklusive der SchulungsteilnehmerInnen suchen 380.379 Personen Arbeit

-71.137 davon sind jünger als 25 Jahre. Seit dem Amtsantritt der Regierung Schüssel hat die

Arbeitslosigkeit somit um 75.165 zugenommen, die Jugendarbeitslosigkeit ist um 24.398

gestiegen.

Österreich hat sich - bei für alle EU-Staaten gleichermaßen ungünstigem internationalem
Umfeld - in den für Wachstum und Beschäftigung wesentlichen Bereichen schlechter
entwickelt als die anderen EU-Staaten. Für dieses Abschneiden ist überwiegend die falsche
Wirtschafts- und Finanzpolitik der schwarz-blau-orangen Bundesregierung unter Wolfgang
Schüssel verantwortlich.

Das Wirtschaftswachstum bleibt zurück

Österreich ist beim realen Wirtschaftswachstum deutlich hinter die Werte der späten 90er

Jahre zurückgefallen.

In den letzten fünf Jahren gehörte Österreich in drei von fünf Jahren zu den Ländern mit dem

niedrigsten Wirtschaftswachstum innerhalb der EU.

Vergleichbare Länder - wie die skandinavischen Staaten - weisen ein höheres Wachstum als

Österreich auf. Österreich würde ein durchschnittliches Wirtschaftswachstum von 2,5% bis

3% benötigen, um die Beschäftigungssituation nachhaltig zu verbessern und die

Arbeitslosigkeit zu senken.


Beim „BIP pro Kopf“ zurückgefallen

Während sich die meisten der 25 EU-Mitgliedstaaten seit 2000 beim „BIP pro Kopf“ zum
Teil wesentlich verbessert haben, ist Österreich 2006 zurückgefallen und gehört zu jenen acht
Mitgliedstaaten, in denen sich dieser Wert verschlechtert hat.
Lag Österreich im Jahr 2000 beim „BIP pro Kopf“ noch um fast 15% über dem EU-
Durchschnitt, waren es 2006 nur noch rund 10%. Österreich verlor rund ein Drittel seines
Vorsprungs. Großbritannien, Schweden und Belgien konnten aufschließen und werden uns
demnächst überholen.

Die Entwicklung war beim „BIP pro Kopf" in den Jahren 2000 bis 2006 nur in Italien,
Portugal und Malta schlechter als in Österreich.

Die Reallöhne stagnieren

Auch bei der Entwicklung der Reallöhne ist Österreich zurückgefallen. Als Folge

zunehmender Steuerbelastungen mussten Einbußen bei den Nettolöhnen hingenommen

werden. Diese Belastungen wurden durch die Steuerreform 2005 bei weitem nicht

wettgemacht.

In vergleichbaren Staaten steigen dagegen die Reallöhne deutlich, weshalb dort auch der

private Konsum und dadurch das BIP stärker wachsen.

Das Wachstum des privaten Konsums ist deutlich geringer als 1999

Beim Wachstum des privaten Konsums hinkt Österreich im EU-Vergleich nach.

Das Wachstum des privaten Konsums in Österreich liegt seit dem Jahr 2000 deutlich unter

den Werten der späten 90er Jahre. Das durchschnittliche Wachstum der Konsumausgaben

betrug 1996 bis 2000 2,7%. Im Vergleich dazu liegt der Durchschnittswert von 2000 bis 2005

bei 1,36%.

Das Wachstum des privaten Konsums ist 2005 (1,4%) trotz Steuerreform deutlich geringer als

1999 (2,4%). Die Steuerreform 2005 wirkte sich nicht positiv auf den privaten Konsum aus,

weil Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen davon nicht bzw. kaum profitieren.

Das Wachstum der Unternehmensinvestitionen geht ebenfalls zurück

Die Abschaffung der Investitionsförderungen, die Verlängerung der Dauer der
Abschreibungen, aber auch die Steuerreform haben bei österreichischen Unternehmen zu
einer geringeren Investitionsbereitschaft geführt. Die steuerliche Begünstigung von
Realinvestitionen wurde zu Gunsten von Förderungen für Finanzanlagen reduziert.

 

Die Folge: Österreich fällt beim Beschäftigungswachstum zurück

Beim Beschäftigungswachstum fällt Österreich im europäischen Vergleich zurück.
Seit dem Jahr 2001 ist das Beschäftigungswachstum in Österreich deutlich unter den EU-
Durchschnitt zurückgefallen. Im Jahr 2002 kam es sogar zu einem Beschäftigungsrückgang.


Österreich liegt beim Beschäftigungswachstum in den Jahren 1999 bis 2005 um 60 Prozent
unter dem EU-15-Durchschnitt.

Die weitere Folge: Rekordarbeitslosigkeit in Österreich

In 17 EU-Staaten sinkt die Arbeitslosigkeit, in Österreich steigt sie. Österreich belegte 2005
nur mehr den fünften Platz, 1999 nahm Österreich noch den dritten Platz ein. Nur 8 Länder –
darunter Österreich – weisen eine höhere Arbeitslosenrate als 1999 auf.
Seit 1999 hat sich die Arbeitslosenquote in der EU-25 leicht verbessert; sie sank um 0,4
Prozentpunkte auf 8,7%, in der EU-15 sank sie sogar um 0,8% auf 7,8%, während sie in
Österreich um 1,3 Prozentpunkte auf 5,2% anstieg.

Der neuerliche Anstieg der Arbeitslosigkeit im Jänner 2006 auf einen Rekordwert von
380.379 Arbeit suchenden Menschen (einschließlich SchulungsteilnehmerInnen) ist die Folge
der Untätigkeit der Regierung Schüssel.

Zusätzlich beziehen über 15.000 Personen Pensionsvorschuss oder Übergangsgeld. Wenn
man diese Personen dazuzählt, sind derzeit über 395.000 Menschen arbeitslos.

Die Arbeitslosigkeit ist von Jänner 2000 bis Jänner 2006 um fast 25% gestiegen, während die
von der österreichischen Wirtschaft angebotenen Vollzeitarbeitsplätze in den Jahren 2000 bis
2005 gesunken sind.

Mittlerweile sind ca. 800.000 ArbeitnehmerInnen pro Jahr von Arbeitslosigkeit betroffen. Der
Anstieg der Arbeitslosigkeit hat besonders gering qualifizierte ArbeitnehmerInnen,
Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr, Frauen und ältere ArbeitnehmerInnen betroffen.

Kamen im Jahr 2000 noch 6,3 Arbeitssuchende (inklusive Schulungen) auf eine gemeldete
offene Stelle, so hat sich der Stellenandrang beinahe verdoppelt: 2005 gab es bereits 11,49
Arbeitssuchende pro offene Stelle.

Dramatisch ist die Situation bei den Jugendlichen. Insgesamt waren im Jänner 2006 71.137
Jugendliche ohne Beschäftigung, seit dem Jahr 2000 ist die Jugendarbeitslosigkeit um 52,2%
gestiegen. Diese Entwicklung ist in höchstem Maße besorgniserregend. Es ist unerträglich,
dass die Bundesregierung jungen Menschen jede Hoffnung und Perspektive nimmt.

Angesichts der wirtschaftspolitischen Nicht-Reaktion der Bundesregierung auf die Krise
verwundert der überdurchschnittlich starke Wachstumseinbruch seit 2001 in Österreich nicht.

Zunächst beschloss die Regierung krisenverschärfend wirkende Belastungen (Erhöhung der
überwiegend regressiv wirkenden Massensteuern). 2001 brachen die Investitionen, der


öffentliche und private Konsum ein, nur die Nettoexporte trugen positiv zum Wachstum bei.
Das Wachstum reduzierte sich von 3,4% (2000) um 2,6 Prozentpunkte auf 0,8% (2001). Die
ohnehin durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt sehr eingeschränkten fiskalischen
Spielräume wurden nicht nur nicht genützt, sondern sogar ein Budgetüberschuss von 0,1%
des BIP erzielt. Die Bundesregierung verstärkte damit den Konjunktureinbruch.

Auf Druck der Opposition und der Sozialpartner wurden von der Regierung nur zögerlich und
viel zu spät eine Reihe von Ad-hoc-Maßnahmen gesetzt, die allerdings keine zeitlich und
inhaltlich kohärente Beschäftigungs- und Wachstumsstrategie erkennen lassen und mehr dem
Wahlzyklus folgten als den konjunkturellen Notwendigkeiten.

Hinter den Maßnahmenpaketen verstecken sich Belastungen von ArbeitnehmerInnen und
Entlastungen für Unternehmen. Die aktuelle Wirtschafts- und Beschäftigungskrise wird für
eine Umverteilungspolitik von unten nach oben genutzt.

Bis 2005 sind in Vollzeitäquivalenten gerechnet fast 30.000 Arbeitsplätze verloren gegangen.
Das „Beschäftigungswachstum“ ist unter dieser Regierung in erster Linie deshalb zustande
gekommen, weil es einen dramatischen Zuwachs an atypischen Beschäftigungsverhältnissen -
mittlerweile auf rund eine Million – gegeben hat.

Zwar liegt Österreich beim Indikator für die Beschäftigungsentwicklung – der
„Beschäftigungsquote“ – im vorderen europäischen Mittelfeld. Aber die Einbeziehung der in
Österreich vergleichsweise zahlreichen KindergeldbezieherInnen, sowie der starke Anstieg
der atypischen Arbeitsverhältnisse lässt die Beschäftigungsquote höher erscheinen.

2004 lag die Beschäftigungsquote in Österreich bei 67,8 %. Seit 1999 entspricht dies einem
Rückgang von 0,8 Prozentpunkten.

Im Gegensatz dazu wuchs die Beschäftigungsquote in der EU-15 um 2,1 Prozentpunkte auf
64,8% (EU-25: +1,3 Prozent-Punkte). Die Spitzengruppe Dänemark, Niederlande und
Schweden konnte trotz hohem Niveau ihre Beschäftigungsquote von 73,1 um 0,5 Prozent-
punkte auf 73,6% steigern. Österreich ist eines der wenigen Länder, das in dieser Kategorie
seit 1999 einen Rückgang ausweist.

 

 

1999

2004

Veränderung
in %-Punkten

Österreich

68,6 %

67,8 %

- 0,8 %

EU-15

62,6 %

64,7 %

+ 2,1%

EU-25

62,0 %

63,3%

+ 1,3 %

Top 3 (DK, NL, S)

73,1 %

73,6 %

+ 0,5 %


Bei der Beschäftigungsquote älterer ArbeitnehmerInnen hat Österreich eine der niedrigsten
Quoten innerhalb der EU.

Österreich hat das EU-Ziel zur Frauenbeschäftigung für 2010 von 60% mit einer
Frauenbeschäftigungsquote von 60,7% zwar im Jahr 2004 erfüllt. Die Beschäftigungsquote ist
allerdings aufgrund der Einbeziehung nicht beschäftigter Personen in Karenz deutlich
überhöht und spiegelt daher nicht die Realität wieder. (Ohne diesen Personenkreis liegt die
Frauenbeschäftigungsquote 2004 laut Statistik Austria lediglich bei 57,9%).

Abgesehen davon, dass das Frauenbeschäftigungswachstum zu gering ist, ist auch darauf
hinzuweisen, dass der Beschäftigungszuwachs bei den Frauen in Österreich fast
ausschließlich auf die Steigerung der Teilzeitbeschäftigung zurückzuführen ist. 2004
arbeiteten bereits 40% aller erwerbstätigen Frauen in Teilzeit - aber nur 6% der
erwerbstätigen Männer.

Österreich gehört zu jenen Ländern in Europa, in denen sich Frauen mit Kindern häufig aus
dem Erwerbsleben ganz oder teilweise zurückziehen. Die familienpolitischen Maßnahmen
(Kindergeld, Erhöhung des Alleinverdienerabsetzbetrages) der Bundesregierung haben dafür
eher noch zusätzliche Anreize geschaffen.

Besorgniserregend ist weiters, dass nicht genügend Kinderbetreuungsplätze geschaffen
wurden, um den Bedürfnissen erwerbstätiger Eltern gerecht zu werden. Diese Kritik brachte
auch die EU-Kommission vor kurzem zum Ausdruck.
Der Großteil der Kinderbetreuungseinrichtungen findet sich in Wien, massive
Unterversorgung besteht in anderen Bundesländern.

Die Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen stellt auch wegen ihrer gesellschaftspolitischen
negativen Aspekte das größte Problem am Arbeitsmarkt dar. Der Gesamtstand der Lehrlinge
steigt zwar, aber großteils in Ausbildungsmaßnahmen und nicht im Bereich der betrieblichen
Ausbildung.

49.940 Jugendliche waren Ende Jänner beim AMS als arbeitslos registriert (um 1.100 oder
2,3% mehr als ein Jahr zuvor). Dazu kommen noch 21.197, die in Lehrgängen oder
Schulungen untergebracht sind und ebenfalls Arbeit suchen. Im Jänner 2006 befanden sich
somit 71.137 Jugendliche auf Arbeitssuche.

Die Lehrstellenlücke ist seit 2000 um 6.502 (87,8%) gestiegen. Mit Stichtag 31.12. 2005
fehlten 13.910 Lehrstellen.


Seitdem das Pensionsalter schrittweise hinaufgesetzt wurde, werden weniger Arbeitsplätze für
Junge frei. Die steigende Jugendarbeitslosigkeit ist aber auch eine Folge der Versäumnisse in
der Bildungs- und Ausbildungspolitik.

Laut der Internationalen Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit machen 11,3% der
15- bis 19-Jährigen in Österreich weder eine Ausbildung noch haben sie einen Arbeitsplatz.

Steigende Armut als Resultat der schwarz-blau-orangen Politik

1,044.000 Menschen (13,2% der Bevölkerung) leben in Haushalten, deren Einkommen unter
der Armutsgrenze von 785 € liegt. Von akuter Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen
sind rund 460.000 Personen (5,9%). Aus dem aktuellen österreichischen Sozialbericht 2003-
2004 geht hervor, dass in den letzten fünf Jahren die Armut in Österreich gestiegen ist.
Die Politik der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 ist dafür verantwortlich, dass um 170.000
mehr Menschen akut arm und 114.000 mehr armutsgefährdet sind als noch vor fünf Jahren.
Somit ist jeder achte von Armut betroffen.

Arbeitslosigkeit gilt bereits als Verarmungsrisiko Nummer eins. Die Zahl der von
Arbeitslosigkeit betroffenen Personen ist so stark gestiegen, dass für rund ein Drittel der
Beschäftigten im privaten Sektor Arbeitslosigkeit jährlich zur bitteren Realität wird.
Gleichzeitig zeigen Analysen, dass im Jahr 2004 die durchschnittlichen Geldleistungen bei
Arbeitslosigkeit lediglich bei den über 45-jährigen Männern über dem als Armutsgrenze
angesehenen Ausgleichszulagenrichtsatz der Pensionsversicherung liegen. Wegen fehlender
Valorisierungen müssen Arbeitssuchende ständige Kaufkraftverluste hinnehmen.

Die stark steigende Verarmungsgefahr bei Arbeitslosigkeit ist in den Sozialhilfestatistiken der
Bundesländer erkennbar: So sind rund 35 % der SozialhilfebezieherInnen in Wien
LeistungsbezieherInnen aus der Arbeitslosenversicherung. Unzureichende Existenzsicherung
bei Arbeitslosigkeit hat mittelfristig negative standortpolitische Folgen, denn es beeinflusst
die Weiterbildungsbereitschaft von Arbeitssuchenden negativ.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, angesichts der dramatischen Situation am
Arbeitsmarkt dem Nationalrat unverzüglich Regierungsvorlagen vorzulegen und geeignete
zielführende Maßnahmen zu setzen, die insbesondere Folgendes sicherstellen:

 


1.     Ratspräsidentschaft für gestaltende Politik nutzen:

Wie das WIFO empfiehlt, muss Österreich im Rahmen seiner EU-Präsidentschaft die
Erstellung nationaler Pläne zur Umsetzung der Lissabon-Agenda forcieren, um die
Erfolgschancen einer Wachstumsstrategie zu maximieren. Gerade eine kleine
Volkswirtschaft wie Österreich kann nur dann erfolgreich sein, wenn auch die
Nachbarländer versuchen, das Wachstum zu verstärken, da viele Projekte transnational
geplant oder finanziert werden müssen.

2.  EU-Steuerdumping stoppen:

Der Zeitraum der österreichischen EU-Präsidentschaft muss auch dazu genutzt werden,
wirksame Maßnahmen gegen das ruinöse Steuerdumping durchzusetzen. Gegenwärtig
werden aus den EU-Beiträgen Steuersenkungen für Unternehmensgewinne finanziert;
diese Praxis muss ein Ende haben, bevor der vom Europäischen Parlament abgelehnte
Vorschlag für das EU-Budget weiter diskutiert wird.

3.   EU-Dienstleistungsrichtlinie überarbeiten:

Die Erstellung der EU-Dienstleistungsrichtlinie darf nicht dazu dienen, Arbeits-, Sozial-,
Konsumenten- und Umweltschutz zu schwächen und somit die nationalen Arbeitsmärkte
noch mehr unter Druck zu bringen. Dementsprechend muss das angedachte
Herkunftslandprinzip unbedingt verhindert werden.

Die Kontrollmöglichkeiten der Mitgliedsstaaten im eigenen Hoheitsgebiet über Dienst-
und Arbeitsleistungen müssen in vollem Umfang erhalten bleiben, um eine konsequente
Überwachung des rechtmäßigen Verhaltens von Dienstleistern gewährleisten zu können.
Die tatsächliche Durchsetzung des österreichischen Rechts muss auch dann gesichert sein,
wenn ausländische Dienstleister in Österreich tätig sind. Dazu ist die Schaffung
entsprechender rechtlicher und praktischer Rahmenbedingungen erforderlich, um bei den
Behördenkontrollen festgestellte Verstöße auch in einem anderen Mitgliedstaat effektiv
sanktionieren zu können.

Entsendete Nicht-EU-BürgerInnen müssen im Herkunftsstaat in einem ordnungsgemäßen
und dauerhaften Arbeitsverhältnis zum Dienstleister stehen und im Herkunftsland über
eine Zulassung zum Arbeitsmarkt verfügen und ein Aufenthaltsrecht besitzen, das
unabhängig von der Entsendung besteht. Weiters müssen die Zielstaaten von Nicht-EU-
BürgerInnen ein Visum verlangen dürfen.


4.     Investitionen in die Infrastruktur tätigen:

Straße und Schiene müssen auch in Anbetracht der Verbesserung des österreichischen
Wirtschaftsstandortes vor dem Hintergrund der Osterweiterung der EU rasch ausgebaut
werden. Im Bereich der immateriellen Infrastruktur ist die Breitbandanbindung zu
forcieren. Ein höherer Finanzierungsbeitrag der EU bei zahlreichen TEN-Projekten
könnte die abwartende Haltung vieler Länder - auch Österreichs - reduzieren.

5.     Investitionsprogramme zur thermischen Gebäudesanierung forcieren:

Es muss mehr Investitionen in thermische Gebäudesanierung aus Mitteln der
Wohnbauförderung geben. Dabei geht es um besonders beschäftigungsintensive und vor
allem saisonunabhängige Bereiche. Darüber hinaus sparen sanierte Gebäude Energie und
helfen das Kyoto-Ziel zu erreichen.

6.   Erhöhung der öffentlichen Investitionsquote:

Österreich ist bei den öffentlichen Investitionen EU-Schlusslicht. Betrug die
Investitionsquote 1999 noch 1,7% des BIP und lag somit nur knapp unter dem EU-
Durchschnitt, ist Österreich derzeit mit einer Quote von 1,1% vom EU-Schnitt (2,4%)
weit entfernt. Hier besteht nationaler Spielraum, der unbedingt genutzt werden muss.

7.     Steuerpolitik, die Wachstum und Beschäftigung fördert:

In Österreich wurde in den vergangenen fünf Jahren mit insgesamt 58
Belastungsmaßnahmen insbesondere der Mittelstand belastet. Gleichzeitig wurde für
Großkonzerne im Rahmen der Steuerreform die Möglichkeit geschaffen, Verluste
steuergünstig abzuschreiben. Nun müssen Klein- und MittelverdienerInnen sowie Klein-
und Mittelunternehmen zur Ankurbelung des Konsums, des Wachstums und somit der
Beschäftigung dringend und in spürbarem Ausmaß entlastet werden.

8.   Mehr Geld für Forschung und Entwicklung:

Als Beschäftigungsmotor schlechthin müssen Forschung und Entwicklung gerade bei der
Erhöhung der öffentlichen Investitionen im Vordergrund stehen. Diesem Bereich muss
auch gerade in Zeiten der verstärkten Privatisierung durch eine wirksame Headquarter-
Politik absolute Priorität zukommen.

 


9. Effektive Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Sozialbetrugs:

Es braucht eine Generalunternehmerhaftung für Sozialabgaben. Schwarze Schafe unter
den UnternehmerInnen gefährden durch ihre unsaubere Vorgangsweise die Arbeitsplätze
in den ehrlich arbeitenden Betrieben.

10. Alternatives Arbeitsmarktpaket:

Die derzeitigen Programme der Bundesregierung sind eher auf kurzfristige statistische
Effekte als auf nachhaltige Wirkung ausgerichtet. Eine effektivere Verwendung der zur
Verfügung stehenden Mittel muss die Schwerpunkte deutlich verschieben zu Gunsten der
direkten Beschäftigungsförderung und der Förderung vollständiger Berufsausbildung. Um
ein Budget von 290 Mio. Euro könnte demnach für 20.000 Jugendliche die
Berufsausbildung finanziert und für 30.000 ältere Arbeitslose und WiedereinsteigerInnen
konkrete Beschäftigungsförderung durchgeführt werden; diese Beschäftigungsförderung
sollte einen deutlichen Schwerpunkt in Richtung Kommunen und Nonprofitsektor haben,
um nach dem Vorbild der ehemaligen „Aktion 8.000“ eine hohe zusätzliche
Beschäftigungswirkung entfalten zu können.“

In formeller Hinsicht wird gemäß § 93 Abs. 1 GOG verlangt, diesen Antrag dringlich zu
behandeln.