788/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

betreffend Vorsorge gegen unverantwortliches Rasen - "160 muss 160 bleiben!"

In der Debatte über Tempo 160 wurde von Vizekanzler Gorbach und vielen anderen
Befürwortern dieses verantwortungslosen Anschlags auf Verkehrssicherheit, Gesundheit
und Umwelt wiederholt behauptet: „160 muss 160 bleiben". Real kann davon jedoch keine
Rede sein, nach dem von ÖVP und BZÖ betriebenen Beschluß im Jänner 2006 sind
keineswegs ab 160 km/h, sondern erst jenseits von 180 km/h ernsthafte Konsequenzen
vorgesehen.

Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum Tempo 160 - wie vom BMVIT in einer
steuerfinanzierten Inseratenkampagne behauptet - mehr Verkehrssicherheit bringen soll,
zugleich aber - siehe die Begründung des ÖVP-BZÖ-Antrags - Tempo 180 „sinnloses
Rasen" darstellt. Da fast 40 Prozent der Unfalltoten (das sind über 270 Tote!), viele davon
unschuldige Beteiligte, auf das Konto von Schnellfahren gehen, ist ein so unseriöser
Umgang mit dem Thema Rasen völlig fehl am Platz. Die Regierungsparteien setzen mit
dem Thema „Tempo 160" und diesem Antrag aber nur ihre Verharmlosung des
Schnellfahrens fort, die bereits darin zum Ausdruck kam, dass Rasen als das
verhängnisvollste und daher wichtigste Fehlverhalten im Straßenverkehr nicht ins
Vormerksystem aufgenommen wurde.

Sind den Regierungsparteien tatsächlich die Stimmen einiger Bleifüße wichtiger als der
Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Umwelt?

Wenn wenigstens Tempo 160 wirklich 160 bleiben soll, müssen ab 160 km/h wirkungsvolle
Sanktionen greifen. Es ist daher dringend nötig, die Überschreitung von Tempo 160 auf
Autobahnen und Schnellstraßen zum Vormerkdelikt zu machen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Vorschlag für eine
Änderung von §30a des Führerscheingesetzes (Vormerksystem) zuzuleiten, mit der die
Überschreitung von Tempo 160 als zusätzlicher Vormerkdelikt ins Vormerksystem
aufgenommen wird, mit Wirkung spätestens zum Beginn etwaiger Tempo-160-Tests.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen