789/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Unfallbilanz bei vierrädrigen
Leichtfahrzeugen - Microcars

Microcars sind im Vergleich zu ihrem geringen Anteil an der gesamten Zahl von
Kraftfahrzeugen weit überproportional (Faktor je nach Jahr teilweise weit größer als
10) in das tödliche Unfallgeschehen verwickelt. Im Jahr 2005 war - bei insgesamt
vor allem witterungs- und feiertagsbedingt günstiger Entwicklung der Unfallbilanz -
die Zahl der getöteten Microcar-Insasslnnen gleich um 80% höher als im Jahr 2004.

Diese grob unbefriedigende Situation ist kein Zufall. Microcars sind nicht nur wegen
ihrer Leichtbaucharakteristik bei zugleich aus Gewichts- und Platzgründen weithin
oder gänzlich fehlenden Sicherheitselementen wie Gurtstraffern, Airbags etc. bei
Zusammenstößen meist starken Zerstörungen ausgesetzt. Auch legistische Schritte
bzw. Unterlassungen der schwarz-blauen Parlamentsmehrheit und Regierung haben
die Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit Microcars vergrößert: Weder ist das
Prüfen der gesundheitlichen Eignung vor Erwerb der L2-Lenkerberechtigung
verpflichtend noch besteht für Microcar-Lenkerlnnen über 24 Jahre die
Verpflichtung, die entsprechende Ausbildung mit einer Prüfung abzuschließen.
Besonders letztere Regelung, die im Rahmen der 21. KFG-Novelle 2001 mit
Regierungsmehrheit erfolgte, dem Vernehmen nach auf Betreiben des
Fahrzeughandels, erleichtert den Zugang zur Lenkberechtigung beträchtlich, was
nicht im Sinne der Verkehrssicherheit ist.

Daß die Abregelung von Microcars auf 45 km/h technisch vergleichsweise leicht zu
beheben ist und daher ein beträchtlicher Anteil dieser Fahrzeuge mit wesentlich
höheren Geschwindigkeiten und daher nochmals weit erhöhtem Risiko unterwegs ist
-auch mangels ausreichender Kontrollen -, kommt noch dazu.
Um Mobilitätsproblem im ländlichen Raum zu lösen (auf das Microcars v.a. für Ältere
eine recht beliebte Antwort sind), muß der Öffentliche Verkehr generell verbessert
und Systeme wie Rufbusse ausgebaut werden, nicht unsichere Mobilitätsformen wie
Microcars durch Sonderregelung in Gesetz und Vollzug gefördert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat rasch eine Gesetzesvorlage


zuzuleiten,   die  folgende  Verbesserungen  der  Sicherheit  mit  Microcars  durch
Verbesserungen im Bereich von KFG und FSG sowie im Vollzug sicherstellt:

           Der Microcar-Ausweis muss auch für über 24-jährige nur nach Kurs plus Prüfung
zugänglich sein.

           Das Vorliegen  der gesundheitlichen  Eignung  muss  auch  vor  Erwerb der
Lenkberechtigung für Microcars immer geprüft werden.

           Bei Führerscheinentzug, insbesondere wegen Alkohol am Steuer, muss immer
ein generelles Lenkverbot incl. Microcars ausgesprochen werden.

           Die Kontrollen hinsichtlich motorischer Manipulationen zur Anhebung der
möglichen Fahrgeschwindigkeit mit Microcars sind zu verstärken.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.