789/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Maßnahmen zur Verbesserung
der Unfallbilanz bei vierrädrigen
Leichtfahrzeugen - Microcars
Microcars sind im Vergleich zu ihrem
geringen Anteil an der gesamten Zahl von
Kraftfahrzeugen weit
überproportional (Faktor je nach Jahr teilweise weit größer als
10) in das tödliche Unfallgeschehen
verwickelt. Im Jahr 2005 war - bei insgesamt
vor allem witterungs- und
feiertagsbedingt günstiger Entwicklung der Unfallbilanz -
die Zahl der getöteten Microcar-Insasslnnen gleich um 80% höher als im
Jahr 2004.
Diese grob unbefriedigende Situation
ist kein Zufall. Microcars sind nicht nur wegen
ihrer Leichtbaucharakteristik bei zugleich aus Gewichts- und Platzgründen
weithin
oder gänzlich
fehlenden Sicherheitselementen wie Gurtstraffern, Airbags etc. bei
Zusammenstößen meist starken
Zerstörungen ausgesetzt. Auch legistische Schritte
bzw. Unterlassungen der schwarz-blauen Parlamentsmehrheit und Regierung haben
die Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit Microcars vergrößert: Weder ist das
Prüfen der gesundheitlichen Eignung vor
Erwerb der L2-Lenkerberechtigung
verpflichtend noch besteht für
Microcar-Lenkerlnnen über 24 Jahre die
Verpflichtung, die entsprechende
Ausbildung mit einer Prüfung abzuschließen.
Besonders letztere Regelung, die im
Rahmen der 21. KFG-Novelle 2001 mit
Regierungsmehrheit erfolgte, dem
Vernehmen nach auf Betreiben des
Fahrzeughandels, erleichtert den
Zugang zur Lenkberechtigung beträchtlich, was
nicht im Sinne der Verkehrssicherheit ist.
Daß die Abregelung von Microcars auf 45 km/h technisch vergleichsweise
leicht zu
beheben ist und
daher ein beträchtlicher Anteil dieser Fahrzeuge mit wesentlich
höheren Geschwindigkeiten und daher
nochmals weit erhöhtem Risiko unterwegs ist
-auch mangels ausreichender Kontrollen -,
kommt noch dazu.
Um Mobilitätsproblem im ländlichen Raum zu lösen (auf das Microcars v.a.
für Ältere
eine recht beliebte Antwort sind), muß der
Öffentliche Verkehr generell verbessert
und Systeme wie Rufbusse ausgebaut werden, nicht unsichere
Mobilitätsformen wie
Microcars durch Sonderregelung in Gesetz und Vollzug gefördert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für
Verkehr, Innovation
und Technologie wird aufgefordert, dem
Nationalrat rasch eine Gesetzesvorlage
zuzuleiten, die folgende
Verbesserungen der Sicherheit mit
Microcars durch
Verbesserungen im Bereich von KFG
und FSG sowie im Vollzug sicherstellt:
•
Der Microcar-Ausweis muss auch für über 24-jährige nur nach Kurs plus
Prüfung
zugänglich sein.
•
Das Vorliegen der
gesundheitlichen Eignung muss auch vor Erwerb der
Lenkberechtigung für Microcars
immer geprüft werden.
•
Bei Führerscheinentzug, insbesondere wegen Alkohol am Steuer, muss immer
ein generelles Lenkverbot incl.
Microcars ausgesprochen werden.
•
Die Kontrollen
hinsichtlich motorischer Manipulationen zur Anhebung der
möglichen Fahrgeschwindigkeit mit Microcars sind zu verstärken.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.