790/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Hausbrieffachanlagen
Mit Novellen des Postgesetzes wurde in
den letzten Jahren unter anderem eine in
mehrerlei
Hinsicht fragwürdige Neuregelung im Bereich von Hausbrieffachanlagen
gesetzlich
verankert. Demnach wären bis Mitte 2006 alle (ca 1,8 Mio)
Hausbrieffächer durch neue,
„wettbewerbskonforme" Modelle mit großem (und daher
diebstahlsanfälligen) Einwurfschlitz gemäß EN
13724 zu ersetzen seien; die
Strafandrohung bei NichtUmsetzung lautet auf bis zu 30.000 Euro.
Die Regelung sieht vor, dass die Hauseigentümerinnen für
die beträchtlichen Kosten
aufzukommen haben, obwohl die Maßnahme
ausschließlich zugunsten der von der
Regierung protegierten privaten
Mitbewerber der Post AG ist. Zudem ist die
Strafandrohung völlig unverhältnismäßig, sie wäre in der derzeit
vorgesehenen Form
zudem mit beträchtlichem Verwaltungsaufwand
verbunden, den die Allgemeinheit
und erneut nicht die nutznießenden privaten Post-Mitbewerber zu tragen
hätten.
Die Gegenargumente der Regierung zur Rechtfertigung
dieser klientelpolitischen
Maßnahme auf Kosten Dritter gehen
regelmäßig ins Leere. So sind die empfohlenen
mit zusätzlicher Diebstahlsicherung
ausgestatteten Hausbrieffachanlagen noch
teurer und verschärfen daher die
ungerechte Kostenanlastung noch weiter. Und am
unangemessen hohen Strafrahmen ändert auch die mögliche Reduktion konkret
verhängter Strafen gemäß einem BMVIT-Erlaß nicht das geringste.
Eine Änderung dieser Regelung ist daher
dringend nötig, umso mehr, als es aus
Gründen des Eingriffs ins Eigentum
auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die
derzeit vorgesehene Lösung gibt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere
der Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Vorschlag für
eine
verbesserte Neuregelung zur Frage der Hausbrieffachanlagen im Postgesetz
(§14 und
korrespondierende Regelungen) vorzulegen, der die Kosten für neue
Hausbrieffachanlagen
gerecht den nutznießenden Marktteilnehmern zuordnet,
realistische Umrüstungsfristen vorsieht und den Strafrahmen für diesbezügliche
Verstöße auf eine angemessene
Größenordnung reduziert.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen