790/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde    

betreffend Hausbrieffachanlagen

Mit Novellen des Postgesetzes wurde in den letzten Jahren unter anderem eine in
mehrerlei Hinsicht fragwürdige Neuregelung im Bereich von Hausbrieffachanlagen
gesetzlich verankert. Demnach wären bis Mitte 2006 alle (ca 1,8 Mio)
Hausbrieffächer durch neue, „wettbewerbskonforme" Modelle mit großem (und daher
diebstahlsanfälligen) Einwurfschlitz gemäß EN 13724 zu ersetzen seien; die
Strafandrohung bei NichtUmsetzung lautet auf bis zu 30.000 Euro.

Die Regelung sieht vor, dass die Hauseigentümerinnen für die beträchtlichen Kosten
aufzukommen haben, obwohl die Maßnahme ausschließlich zugunsten der von der
Regierung protegierten privaten Mitbewerber der Post AG ist. Zudem ist die
Strafandrohung völlig unverhältnismäßig, sie wäre in der derzeit vorgesehenen Form
zudem mit beträchtlichem Verwaltungsaufwand verbunden, den die Allgemeinheit
und erneut nicht die nutznießenden privaten Post-Mitbewerber zu tragen hätten.

Die Gegenargumente der Regierung zur Rechtfertigung dieser klientelpolitischen
Maßnahme auf Kosten Dritter gehen regelmäßig ins Leere. So sind die empfohlenen
mit zusätzlicher Diebstahlsicherung ausgestatteten Hausbrieffachanlagen noch
teurer und verschärfen daher die ungerechte Kostenanlastung noch weiter. Und am
unangemessen hohen Strafrahmen ändert auch die mögliche Reduktion konkret
verhängter Strafen gemäß einem BMVIT-Erlaß nicht das geringste.

Eine Änderung dieser Regelung ist daher dringend nötig, umso mehr, als es aus
Gründen des Eingriffs ins Eigentum auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die
derzeit vorgesehene Lösung gibt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Vorschlag für
eine verbesserte Neuregelung zur Frage der Hausbrieffachanlagen im Postgesetz
(§14 und korrespondierende Regelungen) vorzulegen, der die Kosten für neue
Hausbrieffachanlagen gerecht den nutznießenden Marktteilnehmern zuordnet,
realistische Umrüstungsfristen vorsieht und den Strafrahmen für diesbezügliche
Verstöße auf eine angemessene Größenordnung reduziert.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen