792/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Maga Christine Lapp

und KollegInnen

betreffend Enthebung von Mag. Herbert Haupt von der Funktion des Behindertenanwaltes

In einem Interview mit dem neu bestellten Behindertenanwalt Herbert Haupt in der Kleinen
Zeitung vom 5.2. 2006 stand geschrieben, dass dieser im kommenden Nationalratswahlkampf
für das BZÖ wahlkämpfen will: „Haupt: Ich garantiere, dass das BZÖ im nächsten Parlament
sein wird und ich werde alles dazu beitragen, dass das gelingen wird."

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz regelt in § 13c die Aufgaben des
Behindertenanwalts.

Daraus folgt, dass der Behindertenanwalt seine Aufgaben völlig unabhängig und insbes.
unabhängig von politischen Parteien zu erfüllen hat.
Das Interview in der Kleinen Zeitung
vom 5.2.2006 widerspricht dieser Unabhängigkeit. Es wird in diesem Interview eindeutig die
Parteipräferenz des Behindertenanwaltes von diesem selbst öffentlich gemacht. Damit wird
ersichtlich, dass er auch sein Amt als Behindertenanwalt für die Bewerbung einer politischen
Partei einsetzen wird.

So hat Haupt gezeigt, dass er nicht in der Lage ist, eine öffentliche Funktion auszuüben, bei
welcher eine parteipolitische Unabhängigkeit, Basis zur Ausübung dieser Funktion ist. Denn
es ist nicht hinzunehmen, dass behinderte Menschen, die nicht dem BZÖ nahe stehen,
schlechter behandelt werden, als behinderte Menschen, die seiner (Haupt's) Partei nahestehen.

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat daher
den Behindertenanwalt von seiner Funktion zu entheben, da dieser die Pflichten seiner
Funktion damit verletzt hat. Durch die eigene Aussage, er werde alles dazu beitragen, das
BZÖ zu unterstützen, ist die Pflichtverletzung von ihm selbst unterstrichen worden.

Aus all den genannten Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag


Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird
aufgefordert, gem. § 13d Abs. 4 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Mag. Herbert
Haupt aus der Funktion des Behindertenanwaltes zu entheben.

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales