792/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Maga Christine Lapp
und KollegInnen
betreffend Enthebung von Mag. Herbert Haupt von der Funktion des Behindertenanwaltes
In einem Interview
mit dem neu bestellten Behindertenanwalt Herbert Haupt in der Kleinen
Zeitung vom 5.2. 2006 stand geschrieben, dass dieser im kommenden
Nationalratswahlkampf
für das BZÖ wahlkämpfen will: „Haupt: Ich garantiere, dass das BZÖ im nächsten
Parlament
sein wird und ich werde alles dazu beitragen, dass das gelingen wird."
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz regelt in § 13c die
Aufgaben des
Behindertenanwalts.
Daraus folgt, dass der Behindertenanwalt seine Aufgaben völlig
unabhängig und insbes.
unabhängig von politischen Parteien zu erfüllen hat. Das Interview in der
Kleinen Zeitung
vom 5.2.2006 widerspricht dieser Unabhängigkeit. Es wird in diesem Interview
eindeutig die
Parteipräferenz des
Behindertenanwaltes von diesem selbst öffentlich gemacht. Damit wird
ersichtlich, dass er auch sein Amt als
Behindertenanwalt für die Bewerbung einer politischen
Partei einsetzen wird.
So hat Haupt
gezeigt, dass er nicht in der Lage ist, eine öffentliche Funktion auszuüben,
bei
welcher eine parteipolitische Unabhängigkeit, Basis zur Ausübung dieser
Funktion ist. Denn
es ist nicht hinzunehmen, dass behinderte Menschen, die nicht dem BZÖ nahe
stehen,
schlechter behandelt werden, als behinderte
Menschen, die seiner (Haupt's) Partei nahestehen.
Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz hat daher
den Behindertenanwalt von seiner
Funktion zu entheben, da dieser die Pflichten seiner
Funktion damit verletzt hat. Durch die eigene Aussage, er werde alles dazu
beitragen, das
BZÖ zu unterstützen, ist die Pflichtverletzung von ihm selbst unterstrichen
worden.
Aus all den genannten Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird
aufgefordert, gem. § 13d Abs. 4 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Mag.
Herbert
Haupt aus der Funktion des
Behindertenanwaltes zu entheben.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales