794/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 01.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten DDr. Niederwieser
und GenossInnen
betreffend Ausweitung des BezieherInnenkreises und Erhöhung der Schülerbeihilfen
Die letzte
Ausweitung des BezieherInnenkreises und eine Erhöhung der Schülerbeihilfe
erfolgte im Schuljahr 1999/2000. Durch diese Verbesserungen hat die Zahl der
Schülerbeihilfen-Bezieherlnnen stark zugenommen. Dadurch konnten die damals
budgetierten 40,7 Mio. Euro im Jahr 2000
erstmals ausgeschöpft werden. Seither hat die Zahl
der Beihilfenbezieherlnnen um fast 4.000 abgenommen. Die durchschnittliche
Beihilfenhöhe
sinkt wegen der fehlenden Anpassung kontinuierlich ab. Seit der letzten
Reform ist die
Beihilfe um 6 % (das sind € 63) gesunken.
Aufgrund der Einkommensentwicklung sowie des
derzeitigen Verbraucherpreisindex müsste die Beihilfe um 13,2 % angehoben
werden, damit
der reale Wert des Jahres 1999 wieder erreicht werden kann.
Die im Budget
2004 vorgesehenen 33,869 Mio. Euro wurden ausgeschöpft. Für 2006 sind
genauso wie für 2005 nur 35 Mio. Euro
vorgesehen. Dieser Ansatz reicht nicht aus, um eine
Anpassung und eine Erweiterung des BezieherInnenkreises vorzunehmen.
Diese
rückschrittliche Transferpolitik ist jedenfalls inakzeptabel, da damit
Jugendlichen aus
einkommensschwächeren Familien Bildungschancen verwehrt werden.
Die Vergabe der Beihilfen sollte nur aufgrund von sozialer
Bedürftigkeit erfolgen und nicht
wie derzeit auch vom günstigen
Schulerfolg abhängig sein. Außerdem muss der
BezieherInnenkreis auf die SchülerInnen der
9. Schulstufe (1. Klasse BMHS bzw. 5. Klasse
AHS) ausgeweitet werden, da zu diesem Zeitpunkt die Entscheidung über
den weiteren
Ausbildungsweg erfolgt. Hinzu kommt, dass
gerade in diesem Ausbildungsjahr hohe Kosten
für die Eltern anfallen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird
ersucht, dem Nationalrat
eine Gesetzesvorlage vorzulegen,
die eine Erhöhung der Schülerbeihilfen und eine
Ausweitung des BezieherInnenkreise durch
•
Anpassung der Bemessungsgrundlage, da im Zeitraum von 1999 bis 2005 der
Tariflohnindex um 14,4 % gestiegen
ist;
•
Anpassung der Schülerbeihilfen, da im Zeitraum von 1999 bis 2005 der
Verbraucherpreisindex um 13,2 %
gestiegen ist;
•
Abschaffung des
Notendurchschnitts;
•
Ausweitung auf die
9. Schulstufe
vorsieht."
Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss