795/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 01.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Maga. Christine Muttonen und GenossInnen
betreffend Änderung des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes

Der österreichische Nationalrat hat am 24.11.2000 das Künstler-
Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) beschlossen, mit dem ein
Pensionszuschusssystem für selbstständig erwerbstätige KünstlerInnen eingerichtet
wurde. Seit einigen Monaten überprüft nun der Fonds, ob im Jahr 2001 die
Einkommensgrenzen für den Erhalt des Zuschusses eingehalten wurden. Laut Angaben
des Fonds ist davon auszugehen, dass 600 KünstlerInnen den Zuschuss zum
Pensionsversicherungsbeitrag zurückzahlen müssen, weil sie im Jahr 2001 zu wenig
verdient haben und somit das im § 17 Abs. 1 Z 2 vorgeschriebene Mindesteinkommen aus
künstlerischer Tätigkeit nicht erreicht haben. Weitere 300 KünstlerInnen sind von
Rückzahlungen betroffen, da sie die Verdienstobergrenze überschritten haben.

Die Rückforderungen wegen Nichterreichens der unteren Einkommensgrenze sind hierbei
besonders problematisch. Die betroffenen Personen haben in dem Glauben die untere
Einkommensgrenze zu überschreiten einen Antrag beim Künstlersozialversicherungsfonds
gestellt und Zuschüsse zu den Pensionsversicherungsbeiträgen erhalten. Durch das
Nichterreichen der unteren Einkommensgrenze befinden sie sich ohnehin in einer sozial
schwierigen Lage. Durch die Rückforderungen des Fonds, der eigentlich die Aufgabe
hätte, die soziale Lage von KünstlerInnen zu verbessern, wird ihre Situation noch einmal
zusätzlich verschärft.

Obwohl die Forderung einer grundsätzlichen Reform der Künstlersozialversicherung weiter
besteht, scheint es kurzfristig dringend notwendig, das derzeit bestehende System
raschest zu verändern, um zu verhindern, dass sozial schwächere Gruppen Schaden
nehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz
dahingehend zu reformieren, dass das Vorliegen eines Mindesteinkommens nach § 17
Abs. 1 Z 2 keine Anspruchsvoraussetzung mehr für die Gewährung eines
Pensionszuschusses nach dem Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz darstellt.
Darüber hinaus soll sie Sorge tragen, dass keine Rückforderungen von bereits seit dem
Jahr 2001 geleisteten Zuschüssen wegen der Unterschreitung der Mindesteinkommens-
grenze aus künstlerischer Tätigkeit vorgenommen werden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.