795/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 01.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Maga. Christine Muttonen und GenossInnen
betreffend Änderung
des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes
Der
österreichische Nationalrat hat am 24.11.2000 das Künstler-
Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) beschlossen, mit dem ein
Pensionszuschusssystem für selbstständig erwerbstätige KünstlerInnen
eingerichtet
wurde. Seit einigen Monaten überprüft nun der Fonds, ob im Jahr 2001 die
Einkommensgrenzen für den Erhalt des Zuschusses eingehalten wurden. Laut
Angaben
des Fonds ist davon auszugehen, dass 600 KünstlerInnen den Zuschuss zum
Pensionsversicherungsbeitrag zurückzahlen müssen, weil sie im Jahr 2001 zu
wenig
verdient haben und somit das im § 17 Abs. 1
Z 2 vorgeschriebene Mindesteinkommen aus
künstlerischer Tätigkeit nicht erreicht haben. Weitere 300 KünstlerInnen
sind von
Rückzahlungen betroffen, da sie die Verdienstobergrenze überschritten haben.
Die Rückforderungen wegen Nichterreichens der unteren Einkommensgrenze
sind hierbei
besonders problematisch. Die
betroffenen Personen haben in dem Glauben die untere
Einkommensgrenze zu überschreiten einen
Antrag beim Künstlersozialversicherungsfonds
gestellt und Zuschüsse zu den Pensionsversicherungsbeiträgen erhalten.
Durch das
Nichterreichen der unteren Einkommensgrenze befinden sie sich ohnehin in einer
sozial
schwierigen Lage. Durch die Rückforderungen des Fonds, der eigentlich die
Aufgabe
hätte, die soziale Lage von KünstlerInnen zu verbessern, wird ihre Situation
noch einmal
zusätzlich verschärft.
Obwohl die Forderung einer grundsätzlichen Reform der
Künstlersozialversicherung weiter
besteht, scheint es kurzfristig
dringend notwendig, das derzeit bestehende System
raschest zu verändern, um zu verhindern, dass sozial schwächere Gruppen Schaden
nehmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesregierung wird ersucht, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz
dahingehend zu reformieren, dass das Vorliegen eines Mindesteinkommens nach §
17
Abs. 1 Z 2 keine Anspruchsvoraussetzung mehr für die Gewährung eines
Pensionszuschusses nach dem Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz darstellt.
Darüber hinaus soll sie Sorge tragen, dass
keine Rückforderungen von bereits seit dem
Jahr 2001 geleisteten Zuschüssen wegen der Unterschreitung der
Mindesteinkommens-
grenze aus künstlerischer Tätigkeit vorgenommen werden."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.