801/A XXII. GP
Eingebracht am 02.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Mag. Hoscher
und GenossInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz,
mit dem das
Einkommensteuergesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I
Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert
durch BGBl. I Nr.
124/2003, wird wie folgt geändert:
§8 Abs. 1 lautet:
„(1) Von den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten der Gebäude beträgt die Absetzung für
Abnutzung ohne Nachweis der
Nutzungsdauer
- bis zu 3%, soweit diese
unmittelbar der Betriebsausübung eines Land- und Forstwirtes oder
Gewerbetreibenden dienen und bis zu
2,5% oder 2%, soweit diese den in der Folge
genannten Zwecken dienen; dient ein Gebäude zu mindestens 80% unmittelbar der
Betriebsausübung, dann beträgt die
Absetzung für Abnutzung für das ganze Gebäude bis zu
3% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
- bis zu 4% soweit diese
unmittelbar der Betriebsausübung im Bereich des Gast- und
Beherbergungsgewerbes dienen
- bis zu 2,5%, soweit diese unmittelbar dem
Betrieb des Bank- und Versicherungswesens
sowie unmittelbar dem Betrieb ähnlicher Dienstleistungen (zB der
Kreditvermittlung)
dienen; dient ein solches Gebäude zu
mindestens 80% dem Kundenverkehr, dann beträgt die
Absetzung für Abnutzung für das ganze Gebäude bis zu 3% der
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten
- bis zu 2%, soweit diese anderen betrieblichen Zwecken dienen."
Artikel II
Inkrafttretensbestimmung
§ 8 Abs.l ist auf
Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2005 enden.
Gemäß § 69 Abs. 4 GOG wird verlangt, über diesen Antrag eine Erste
Lesung innerhalb von
drei Monaten anzuberaumen.
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss
Begründung:
Die Freizeit- und Tourismuswirtschaft hat sich in Österreich zu einem
besonders wichtigen
Teil der personenbezogenen
Dienstleistung und damit zu einem der wichtigsten
Wirtschaftszweige entwickelt.
Dieser
großartige Erfolg gebührt neben den hunderttausenden Beschäftigten auch den
zehntausenden erfolgreichen, vor allem
klein- und mittelbetrieblich strukturierten Tourismus-
und Freizeitunternehmungen in Österreich. Alle nationalen wie
internationalen Studien
weisen die Freizeit- und Tourismuswirtschaft als einen der wenigen
Wachstumsbereiche der
Zukunft aus.
Nach wie vor muss dieser Wirtschaftszweig in Österreich allerdings als
„Hochsteuerbranche"
betrachtet werden. Eine zielgerichtete, steuerliche Entlastung ist seit einigen
Jahren überfällig.
Als erster
Schritt wurde am 25.3.2004 seitens Mag. Hoscher ein Initiativantrag eingebracht
und am 5.5.2004 dem Finanzausschuss in Erster Lesung zugewiesen, mit dem das
Einkommenssteuergesetz dahin gehend
geändert wird, dass die Abschreibung für Abnutzung
von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Gebäude im Bereich des
Gast- und
Beherbergungsgewerbes auf 4% erhöht werden
sollte. Dies vor allem auch deshalb, weil der
deutlich höhere Erneuerungsbedarf in der Tourismusbranche eine differenzierte
Behandlung
rechtfertigt.
Bis heute - also
nahezu zwei Jahre - haben die Regierungsfraktion eine Diskussion und
Behandlung im Ausschuss verweigert!
Das ist deshalb
besonders unverständlich, da erst kürzlich auch während des ÖHV-
Hotelierkongresses 2006 in Saalfelden diese
Problematik in den Diskussionen breiten Raum
fand.