805/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 02.03.2006
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
betreffend Liegenschaftsverkäufe durch die Bundesforste –
Veto durch Aufsichtsräte
Die Vermögensregelung zwischen Bund und Ländern, die im Zusammenhang mit der Bundesverfassung 1920 ausgeklammert geblieben ist, wurde einer späteren Regelung vorbehalten. Diese Regelung ist bislang nicht erfolgt.
Am 29. Juni 2002 hat dann der Verfassungsgerichtshof aufgrund einer vom Land Salzburg eingebrachten Klage eine Entscheidung gefällt, die für alle österreichischen Bundesländer von geradezu historischer Bedeutung ist. Es geht um das Vermögen aus der Zeit der Monarchie, das im Jahr 1920 vorläufig dem Bund zur treuhändischen Verwaltung zugeschlagen wurde. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass es dies Vermögensregelung zwischen Bund und Länder bisher – entgegen der Behauptung des Bundes – nicht gegeben hat. Rechtsgrundlage dieses Erkenntnisses war das Übergangsgesetz (ÜG) 1920. Die Bundesländer haben mit Beschluss der Landeshauptmännerkonferenz angekündigt, an den Bund diesbezüglich heranzutreten, was auch am 24. April 2003 vorgenommen wurde.
In dem Erkenntnis heißt es auch, dass der Bund
den Ländern hinsichtlich dieser Vermögensteile verantwortlich ist und er diese
beispielsweise nicht ohne weiteres einfach verkaufen
darf. Die im Verfassungsraum stehende Substanzerhaltungspflicht nach § 1 Abs. 1
Bundesforstgesetz dient damit auch einer Absicherung der Rechte der Länder,
solange die Vermögensauseinandersetzung mit dem Bund nicht abgeschlossen ist.
Eben der zunehmende Verkauf von Liegenschaften
hat die Bundesländer – insbesondere Salzburg – auf den Plan gerufen. Es geht um
Veräußerungen von Liegenschaften durch die
Bundesforste ebenso wie um den möglichen Verkauf
von historischen Gebäuden (z.B. BIG-Verkäufe).
Gefordert wird dabei von den Ländern nicht nur die Herausgabe von Liegenschaften wie die von den Bundesforste, sondern auch von zahlreichen historischen Gebäuden, Kunstschätzen und Urkunden. Das Land Salzburg hat 2003 eine Liste vorgelegt (Schreiben vom 24. April 2003), die allein in der Stadt Salzburg 23 Objekte – von der Festung Hohensalzburg bis zur Universitätsdirektion – umfasst. In diesem Schreiben wird u.a. auch ein Anteil an jenen 22 Prozent der Bundesforste gefordert, die auf Salzburger Landesgebiet liegen.
Mit Schreiben des Bundesministeriums für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 17. Februar 2003
wurde dem Bundesministerium für Finanzen ein Schreiben des Landeshauptmannes
von Salzburg vom 7. Februar 2003 an die Österreichische Bundesforste AG
(ÖBf-AG) vorgelegt, in dem Landeshauptmann Dr. Schausberger ersuchte, bei
künftigen Veräußerungen von Grundstücken „...die Position des Landes in dieser
Vermögensfrage zu berücksichtigen und daher keine größeren Veräußerungen aus
diesem (Anm.: aus dem Reichsfürstentum Salzburg herrührenden) Vermögen
vorzunehmen...“.
Der aktuelle Verkauf von 800 Hektar
Bundesforstfläche im Salzburger Tennengebirge bzw. der Verkauf von
24 Hektar im Pass Lueg Gebiet durch die Österreichischen Bundesforste hat
die Notwendigkeit dieser Vermögensabwicklung zwischen Bund und den Ländern
erneut bestätigt. Diese „Privatisierung“ von Teilen des Tennengebirges führte
daher in Salzburg u.a. auch zur Gründung einer Bürgerinitiative gegen den
Ausverkauf der Bergwelt. Entschieden abgelehnt wurde dieser Verkauf zur Geldbeschaffung
bzw. Budgetsanierung der Bundesforste. Gleiches gilt auch für den Verkauf von
rund 24 Hektar des Tennengebirges um den Pass Lueg mit dem „Struber-Denkmal“.
Darüber wurde nicht einmal die Gemeinde informiert. Gefordert wurde daher u.a.
eine Rückabwicklung dieser Verkäufe.
Neben den befürchteten Einschränkungen der
Wegefreiheit für Wanderer und Ski-Tourengeher wird konkret mit dem Verkauf von
800 Hektar in bedeutende Grundwasservorkommen eingegriffen. Im Gutachten
„Wasserversorgung Zentralraum Salzburg“ aus dem Jahr 1995 wird dargestellt,
dass im Bereich des Tennengebirges und des nördlich vorgelagerten Lammertales
ein Trinkwasserpotential von mehr als 1.000 l/s vorhanden ist. Demnach müssen diese Wasserressourcen
als überregional bedeutsam und strategisch wichtig eingestuft werden.
Aus Sicht des Landes Salzburg ist daher der
Verkauf solcher Flächen ohne genaue rechtliche Prüfung schlichtweg
verantwortungslos. Strategisch wichtige Wasserressourcen müssen für die
kommenden Generationen bewahrt werden, betonte auch Landeshauptfrau
Gabi Burgstaller, die erneut zu Geschlossenheit im Sinne der Salzburger
Interessen aufrief.
Der Salzburger Landtag hat daher auch
nachstehenden Beschluss (auch mit den Stimmen der ÖVP) gefasst:
1. Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, den Verkauf von Liegenschaften des Bundes durch die Österreichische Bundesforste AG im Land Salzburg – unter Beiziehung der obersten Wasserrechtsbehörde – im Hinblick auf die Rechtslage in § 1 Abs. 3a Bundesforstegesetz (Verkaufsverbot bei strategisch wichtigen Wasserressourcen) und § 5 Abs. 2 Grundverkehrsgesetz zu prüfen.
2. Die Bundesregierung und die Landesregierung werden aufgefordert, die begonnenen Gespräche über die Vermögensauseinandersetzung rasch und ergebnisorientiert zu führen und zügig zum Abschluss zu bringen.
3. Sofern es nicht zu ernsthaften inhaltlichen Gesprächen mit dem Bund (laut Punkt 2) kommt, wird die Landesregierung aufgefordert den VfGH neuerlich anzurufen.
Aus Sicht der Antragsteller soll diesem Antrag des
Salzburger Landtages u.a. auch dahingehend entsprochen werden, dass die
Eigentümervertreter des Bundes im Aufsichtsrat von ihrem Vetorecht Gebrauch
machen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher
folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, in Abstimmung
mit dem Bundesminister für Finanzen über die Eigentümervertreter des Bundes –
somit auch über die des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft – im Aufsichtsrat der Österreichischen Bundesforste
AG sicherzustellen, dass Liegenschaftsverkäufe durch die Bundesforste AG bis
zum Abschluss dieser Vermögensauseinandersetzung ausgesetzt werden und die
Aufsichtsräte bei geplanten Verkäufen ihr Vetorecht ausüben.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss
für Land- und Forstwirtschaft