814/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 29.03.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Helene Partik-Pablé, Werner Amon MBA, Mares Rossmann,

 

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der schulischen Integration behinderter Kinder

 

Mit dem Gleichstellungspaket der Bundesregierung wird die Integration von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen sukzessive umgesetzt. Auch der Bildungsbereich ist davon wesentlich betroffen: im Etappenplan für die Adaptierung von Bundesgebäuden, welche gemäß Behindertengleichstellungsgesetz bis Ende 2006 unter Einbeziehung der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zu erstellen ist, werden auch alle Bundesschulgebäude miterfasst. Durch die Streichung der „körperlichen Eignung“ , wie sie das Begleitgesetz vorsieht, wird der Berufszugang für Menschen mit Behinderungen zum Lehrerberuf geöffnet. Das neue Gesetz für die pädagogischen Hochschulen sieht keine Aufnahmebeschränkungen für behinderte Student/innen vor, wie es bei den pädagogischen Akademien der Fall war. 

 

Im Rahmen des Schulpaketes II wurde die „Schulunfähigkeit“, welche von Behinderten – und Elterninitiativen als Diskriminierung empfunden wurde, gestrichen. Die Vielfalt der pädagogischen Möglichkeiten bis hin zur basalen Stimulation rechtfertigten den Ausschluss behinderter Kinder von der Schulpflicht nicht mehr. Das Recht auf Schulintegration und die Wahlmöglichkeit der Eltern zwischen Integrationsklasse oder Sonderschulklasse im Pflichtschulbereich besteht seit 1993.

 

Um die Qualität der schulischen Integration zu sichern bzw. schrittweise auszubauen, ist eine umfassende Evaluierung des Ist-Zustandes erforderlich. Dabei sollten vor allem die Entscheidungsgründe der Eltern für die eine oder andere Schulform beleuchtet werden sowie die Zufriedenheit und die Rahmenbedingungen für Kinder, Eltern und Pädagog/innen.

 

Integration muss auch nach der Schule ihre Fortsetzung finden. Durch die „integrative Berufsausbildung“ wurde für behinderte Jugendliche eine wichtige Übergangsmöglichkeit von der Schule in den Arbeitsmarkt geschaffen. Im Jahr 2005 wurden 1.757 Lehrverträge im Rahmen der IBA abgeschlossen, das zeigt, dass die Wirtschaft dieses Angebot sehr gut angenommen hat. In allen Bundesländern - außer in Wien - finden die Lehrausbildungen direkt in Unternehmungen statt. Lediglich in Wien werden die behinderten Lehrlinge nahezu ausschließlich in überbetrieblichen Einrichtung ausgebildet. Gute Erfahrungen gibt es bei der dualen Ausbildung auch bei der Teilqualifizierung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle daher beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, eine Studie mit folgendem Inhalt durchzuführen:

·        Evaluierung des IST-Standes der Integration an Schulen, wobei vor allem die Rahmenbedingungen für Kinder, Eltern und Pädagogen/innen durchleuchtet werden.

·        Evaluierung der Effizienz verschiedener Ausbildungsangebote im Sinne einer nachhaltigen Integration der betroffenen Kinder und Jugendlichen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt.

Weiters werden der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur ersucht, auf Grundlage der Evaluierung der integrativen Berufsausbildung zu prüfen, welche weiteren Entwicklungsschritte zielführend erscheinen.

 

 

In formaler Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen.