814/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 29.03.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg,
Dr. Helene Partik-Pablé, Werner
Amon MBA, Mares Rossmann,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der schulischen Integration behinderter Kinder
Mit dem
Gleichstellungspaket der Bundesregierung wird die Integration von Menschen mit
Behinderungen in allen Lebensbereichen sukzessive umgesetzt. Auch der
Bildungsbereich ist davon wesentlich betroffen: im Etappenplan für die Adaptierung
von Bundesgebäuden, welche gemäß Behindertengleichstellungsgesetz bis Ende 2006
unter Einbeziehung der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
zu erstellen ist, werden auch alle Bundesschulgebäude miterfasst. Durch die
Streichung der „körperlichen Eignung“ , wie sie das Begleitgesetz vorsieht,
wird der Berufszugang für Menschen mit Behinderungen zum Lehrerberuf geöffnet.
Das neue Gesetz für die pädagogischen Hochschulen sieht keine
Aufnahmebeschränkungen für behinderte Student/innen vor, wie es bei den
pädagogischen Akademien der Fall war.
Im Rahmen des
Schulpaketes II wurde die „Schulunfähigkeit“, welche von Behinderten – und
Elterninitiativen als Diskriminierung empfunden wurde, gestrichen. Die Vielfalt
der pädagogischen Möglichkeiten bis hin zur basalen Stimulation rechtfertigten
den Ausschluss behinderter Kinder von der Schulpflicht nicht mehr. Das Recht
auf Schulintegration und die Wahlmöglichkeit der Eltern zwischen
Integrationsklasse oder Sonderschulklasse im Pflichtschulbereich besteht seit
1993.
Um die Qualität der schulischen Integration zu sichern bzw. schrittweise auszubauen, ist eine umfassende Evaluierung des Ist-Zustandes erforderlich. Dabei sollten vor allem die Entscheidungsgründe der Eltern für die eine oder andere Schulform beleuchtet werden sowie die Zufriedenheit und die Rahmenbedingungen für Kinder, Eltern und Pädagog/innen.
Integration muss auch nach der Schule ihre Fortsetzung finden. Durch die „integrative Berufsausbildung“ wurde für behinderte Jugendliche eine wichtige Übergangsmöglichkeit von der Schule in den Arbeitsmarkt geschaffen. Im Jahr 2005 wurden 1.757 Lehrverträge im Rahmen der IBA abgeschlossen, das zeigt, dass die Wirtschaft dieses Angebot sehr gut angenommen hat. In allen Bundesländern - außer in Wien - finden die Lehrausbildungen direkt in Unternehmungen statt. Lediglich in Wien werden die behinderten Lehrlinge nahezu ausschließlich in überbetrieblichen Einrichtung ausgebildet. Gute Erfahrungen gibt es bei der dualen Ausbildung auch bei der Teilqualifizierung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle daher beschließen:
Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, eine Studie mit folgendem Inhalt durchzuführen:
· Evaluierung des IST-Standes der Integration an Schulen, wobei vor allem die Rahmenbedingungen für Kinder, Eltern und Pädagogen/innen durchleuchtet werden.
· Evaluierung der Effizienz verschiedener Ausbildungsangebote im Sinne einer nachhaltigen Integration der betroffenen Kinder und Jugendlichen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt.
Weiters werden der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur ersucht, auf Grundlage der Evaluierung der integrativen Berufsausbildung zu prüfen, welche weiteren Entwicklungsschritte zielführend erscheinen.
In formaler Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen.