817/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 30.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Krainer, Steier
und GenossInnen

betreffend Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge - Erweiterung
der Begutachtungsplakette (§ 57a KFG) um eine Kennzeichnung
nach Schadstoffklassen

Das „Optionenpapier zur Verminderung der Feinstaubbelastung in
Österreich" vom 23.11.2005 beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, die
aus ExpertInnensicht dazu geeignet sind, die Feinstaubbelastung
nachhaltig zu verringern. Als Maßnahme 13 im Sektor Verkehr finden
sich „Fahrverbote bzw. Fahrbeschränkungen, etwa in
Sanierungsgebieten bzw. an belasteten Tagen" als kurz- bzw.
mittelfristige Maßnahme. Dazu wird ausgeführt, dass wesentliche
technische und rechtliche Fragestellungen zu klären wären. Unter
anderem auch die Frage, wie die Kennzeichnung von Fahrzeugen
erfolgen soll, für welche die Fahrverbote gelten.

Deutschland ist bei der Lösung dieser Kennzeichnung bereits einen
Schritt weiter: Das deutsche Bundeskabinett hat im Feber 2006 eine vom
Bundesumweltminister vorgelegte Verordnung zur Kennzeichnung
emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Dadurch soll eine
bundesweit einheitliche Kennzeichnung von PKW, LKW und Bussen
nach der Höhe der Partikelemissionen erfolgen. Durch eine Einteilung
nach Schadstoffgruppen soll den nach Landesrecht zuständigen
Behörden ermöglicht werden, lokal und regional angepasste
Maßnahmen zur Verkehrsbeschränkung zu ergreifen. Mit einer
Kennzeichnung (Zuordnung nach Schadstoffgruppen nach den
europäischen Grenzwertstufen Euro 2 bis Euro 5) ist auch eine leichtere
Überwachung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen möglich.
AutobesitzerInnen entscheiden selbst über den Erwerb der Plakette;
durch eine Nachrüstung der Fahrzeuge kann die Eingruppierung in eine
bessere Schadstoffgruppe erreicht werden. Die Plaketten sollen von den
nach Landesrecht zuständigen Behörden sowie von den zur
Abgasuntersuchung nach § 47 a Abs. 2 der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung genannten Stellen (technische
Überwachungsstellen und Werkstätten) erfolgen; die Kosten für die
Plakette werden bei rund 1 € geschätzt.


Es stellt sich nun die Frage, welches Modell für Österreich eine
praktikable Lösung zur Kennzeichnung jener Fahrzeuge darstellen
könnte, für die Fahrverbote bzw. Fahrbeschränkungen z.B. in
Sanierungsgebieten bzw. an belasteten Tagen verhängt werden.

Dass eine bundeseinheitliche Regelung in Österreich dringend
notwendig ist, zeigt eine aktuelle politische Auseinandersetzung in
Kärnten: der PM10-Maßnahmenkatalog Klagenfurt enthält u.a. die
Möglichkeit von Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrverboten.
Nach deutlichen Feinstaub-Grenzwertüberschreitungen wurde für den
20.3.2006 die Sperre der Osteinfahrt nach Klagenfurt überlegt; 20.000
PendlerInnen hätten Umwege und lange Verzögerungen in Kauf nehmen
müssen. Nach Aussagen des Klagenfurter Bürgermeisters wäre „eine
Sperre aber auch so nicht möglich gewesen, weil das zu einem Chaos
geführt hätte" (ORF Kärnten, 19.3.2006)

Eine relativ unkomplizierte Möglichkeit zur Kennzeichnung von
Fahrzeugen würde eine farbliche Markierung - differenziert nach
Schadstoffklassen nach den europäischen Abgas-Grenzwertstufen - auf
der Begutachtungsplakette gem. § 57a (5) KFG darstellen. Von einer
derartigen bundesweit einheitlichen Regelung könnte aufgrund der
geltenden Begutachtungsintervalle innerhalb relativ kurzer Zeit der
Großteil des Fahrzeugbestandes erfasst werden. Zusätzliche Anreize
wären für Personen zu treffen, die ihr Fahrzeug bereits vor Ende des
regulären „Pickerl-Intervalls" mit dieser nach Schadstoffklassen
differenzierenden Plakette ausstatten lassen möchten.

Mit einer flächendeckenden Kennzeichnung könnten schadstoffarme
Autos, Lastwagen und Busse künftig gezielt von innerörtlichen
Fahrverboten wegen hoher Feinstaubbelastung ausgenommen werden.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine bundesweit einheitliche
Regelung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge auszuarbeiten
und dem Nationalrat bis 30.6.2006 vorzulegen.

Konkret wird vorgeschlagen, unterschiedliche farbliche Markierungen auf
der Begutachtungsplakette gem. § 57a (5) KFG vorzusehen, welche sich
an den geltenden EURO-Abgasnormen orientieren. Fahrzeuge, die z.B.


mit Partikelfilter-Systemen nachgerüstet wurden, haben dabei ebenfalls
Berücksichtigung zu finden. Für LKW und Busse wäre auf der
Windschutzscheibe eine zusätzliche Plakette zur Kennzeichnung nach
Schadstoffklassen vorzusehen, die sich von der Größe und
Beschaffenheit an der Tafel zur Kennzeichnung lärmarmer Fahrzeuge (§
8b Abs. 5 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967) orientieren
sollte; damit wäre eine optimale Sichtbarkeit der Kennzeichnung nach
Schadstoffgruppen bei diesen Fahrzeugen gewährleistet.

Gleichzeitig ist für Personen, die ihr Fahrzeug bereits vor Ende des
regulären Begutachtungsintervalls mit dieser nach Schadstoffklassen
differenzierenden Plakette ausstatten lassen möchten, ein Anreizmodell
vorzusehen (kostenloser Tausch der Plakette).

Mit einer derartigen flächendeckenden Kennzeichnung könnten
schadstoffarme Autos, LKW und Busse künftig gezielt von innerörtlichen
Fahrverboten wegen hoher Feinstaubbelastung ausgenommen werden.

Nachdem den Gebietskörperschaften gerade beim ökologischen
Verhalten eine ganz besondere Vorbildwirkung zukommt, ist auch für
Fahrzeuge im Besitz des Bundes, der Länder, der Gemeindeverbände
und der Gemeinden, ein entsprechendes Modell zur Kennzeichnung
emissionsarmer Fahrzeuge vorzusehen.

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss