819/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 30.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

betreffend Verpflichtung, Gentechnik-Lebensmittel in gesonderten Regalen
anzubieten

Etwa 90 Prozent der österreichischen KonsumentInnen wollen keine gentechnisch
veränderten Lebensmittel. Einerseits, weil die Risiken und Langzeitfolgen nicht
ausreichend erforscht sind und anderseits, weil den Risiken für Gesundheit und
Umwelt kein Nutzen gegenübersteht.

Im Gegensatz zur Saatgut- und Lebensmittelindustrie orientiert sich der Handel
derzeit (noch) an den Wünschen der KonsumentInnen und ist bisher äußerst
zurückhaltend mit gentechnisch veränderten Produkten in den Verkaufsregalen.
Denn gentechnisch veränderte Produkte, die als solche gekennzeichnet und
ausgewiesen werden, werden derzeit praktisch als unverkäuflich angesehen.

Seit April 2004 müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel EU-weit
gekennzeichnet werden, die Kennzeichnungspflicht greift ab der Schwelle 0,9
Prozent. Ein wesentliches Argument für diese Kennzeichnungspflicht war, dass die
KonsumentInnen „Wahlfreiheit" haben sollen. Sie können jedoch nur eine bewusste
Wahl treffen, wenn gentechnisch veränderte Produkte im Handel klar als solche
erkennbar sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, einen
Gesetzesentwurf vorzulegen, wonach der Lebensmittelhandel verpflichtet wird,
Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder daraus
hergestellt sind, in jeweils gesonderten und deutlich gekennzeichneten Regalen,
getrennt von den übrigen Lebensmitteln, zum Verkauf anzubieten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss
vorgeschlagen.