819/A(E) XXII. GP
Eingebracht am
30.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend Verpflichtung,
Gentechnik-Lebensmittel in gesonderten Regalen
anzubieten
Etwa 90 Prozent der österreichischen
KonsumentInnen wollen keine gentechnisch
veränderten Lebensmittel. Einerseits, weil die Risiken und Langzeitfolgen nicht
ausreichend
erforscht sind und anderseits, weil den Risiken für Gesundheit und
Umwelt kein Nutzen gegenübersteht.
Im Gegensatz zur Saatgut- und
Lebensmittelindustrie orientiert sich der Handel
derzeit (noch)
an den Wünschen der KonsumentInnen und ist bisher äußerst
zurückhaltend
mit gentechnisch veränderten Produkten in den Verkaufsregalen.
Denn gentechnisch veränderte Produkte, die als solche gekennzeichnet und
ausgewiesen werden, werden derzeit
praktisch als unverkäuflich angesehen.
Seit April 2004 müssen gentechnisch
veränderte Lebensmittel EU-weit
gekennzeichnet
werden, die Kennzeichnungspflicht greift ab der Schwelle 0,9
Prozent. Ein
wesentliches Argument für diese Kennzeichnungspflicht war, dass die
KonsumentInnen „Wahlfreiheit" haben sollen. Sie können jedoch nur eine
bewusste
Wahl treffen, wenn gentechnisch veränderte Produkte im Handel klar als solche
erkennbar
sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der
Bundesregierung werden ersucht, einen
Gesetzesentwurf
vorzulegen, wonach der Lebensmittelhandel verpflichtet wird,
Produkte, die
gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder daraus
hergestellt
sind, in jeweils gesonderten und deutlich gekennzeichneten Regalen,
getrennt von den übrigen Lebensmitteln,
zum Verkauf anzubieten.
In formeller Hinsicht wird die
Zuweisung an den Gesundheitsausschuss
vorgeschlagen.