825/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 26.04.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Elmar Lichtenegger, Manfred Lackner, Dr. Kurt Grünewald

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Ausbau der ambulanten Neuro-Rehabilitation“

 

 

In den Jahren 2003 und 2004 wurde im Auftrag des (damaligen) Strukturfonds eine Studie über „Neurorehabilitation in Österreich“ erarbeitet. Darin wurde eine umfassende Bestandsanalyse der derzeitigen stationären und ambulanten Angebote und eine Bedarfsschätzung vorgenommen sowie ein Konzept der ambulanten Neurorehabilitation erarbeitet. Die Bedarfsschätzungen wurden differenziert nach drei „Neurorehabilitations-Indikationsgruppen“ vorgenommen:

·   cerebrovaskuläre Erkrankungen,

·   neurologische Traumen/Schädel-Hirn-Traumen/spinale Traumen,

·   sonstige neurologische Erkrankungen.

 

Die oben angeführte Studie erbrachte die folgenden Ergebnisse:

Im Jahr 2003 wurden insgesamt 1545 Betten für Neurorehabilitation vorgehalten:

·   rund 770 Betten im stationären Akutbereich und

·   insgesamt 775 Betten in Rehabilitationszentren.

Bezüglich der ambulanten Neurorehabilitation besteht eine Heterogenität der vorhandenen Strukturen hinsichtlich Organisationsform, Finanzierung, Leistungsumfang und Kapazitäten.

 

Die Bedarfsschätzung ergab einen Fehlbestand von rund 700 Betten sowie rund 1.600 ambulanten Plätzen.

 

Im Rahmen der Studie wurden auch Vertreter/innen der Länder und der Sozialversicherung befragt mit dem Ergebnis, dass der ambulanten Neurorehabilitation aufgrund der erwartbaren demographischen Entwicklung ein sehr hoher Stellenwert beigemessen wird und in einzelnen Bundesländern entsprechende Konzepte bereits in Ausarbeitung bzw. in Planung sind.

 

Es ist geplant, die vorliegenden Ergebnisse der oben angeführten Studie nach deren Abstimmung mit dem Rehabilitationsplan 2004 der Sozialversicherung in den Österreichischen Strukturplan Gesundheit zu integrieren. Dieser Prozess findet derzeit gerade statt.

 

Die Umsetzung der Ergebnisse bzw. der Ausbau der ambulanten/stationären Rehabilitation liegt im Zuständigkeitsbereich der Sozialversicherung und der Länder, wie schon in Artikel 3 Absatz 1 Ziffer 3 der Art.15a B-VG Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens festgehalten worden ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

 

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, Initiativen für den Ausbau der ambulanten Neurorehabilitation zu setzen. Voraussetzung dafür ist eine raschest mögliche Initiative zur Klärung der Finanzierung durch alle für die diversen Gesundheitsbudgets Verantwortlichen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.