825/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 26.04.2006
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Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Elmar Lichtenegger, Manfred Lackner, Dr. Kurt
Grünewald
Kolleginnen
und Kollegen
betreffend
„Ausbau der ambulanten Neuro-Rehabilitation“
In den Jahren 2003 und
2004 wurde im Auftrag des (damaligen) Strukturfonds eine Studie über
„Neurorehabilitation in Österreich“ erarbeitet. Darin wurde eine umfassende
Bestandsanalyse der derzeitigen stationären und ambulanten Angebote und eine
Bedarfsschätzung vorgenommen sowie ein Konzept der ambulanten
Neurorehabilitation erarbeitet. Die Bedarfsschätzungen wurden differenziert
nach drei „Neurorehabilitations-Indikationsgruppen“ vorgenommen:
·
cerebrovaskuläre Erkrankungen,
·
neurologische Traumen/Schädel-Hirn-Traumen/spinale Traumen,
·
sonstige neurologische Erkrankungen.
Die oben angeführte
Studie erbrachte die folgenden Ergebnisse:
Im Jahr 2003 wurden
insgesamt 1545 Betten für Neurorehabilitation vorgehalten:
·
rund 770 Betten im stationären Akutbereich und
·
insgesamt 775 Betten in Rehabilitationszentren.
Bezüglich der
ambulanten Neurorehabilitation besteht eine Heterogenität der vorhandenen
Strukturen hinsichtlich Organisationsform, Finanzierung, Leistungsumfang und
Kapazitäten.
Die Bedarfsschätzung
ergab einen Fehlbestand von rund 700 Betten sowie rund 1.600 ambulanten
Plätzen.
Im Rahmen der Studie
wurden auch Vertreter/innen der Länder und der Sozialversicherung befragt mit
dem Ergebnis, dass der ambulanten Neurorehabilitation aufgrund der erwartbaren
demographischen Entwicklung ein sehr hoher Stellenwert beigemessen wird und in
einzelnen Bundesländern entsprechende Konzepte bereits in Ausarbeitung bzw. in
Planung sind.
Es ist geplant, die
vorliegenden Ergebnisse der oben angeführten Studie nach deren Abstimmung mit
dem Rehabilitationsplan 2004 der Sozialversicherung in den Österreichischen
Strukturplan Gesundheit zu integrieren. Dieser Prozess findet derzeit gerade
statt.
Die Umsetzung der
Ergebnisse bzw. der Ausbau der ambulanten/stationären Rehabilitation liegt im
Zuständigkeitsbereich der Sozialversicherung und der Länder, wie schon in
Artikel 3 Absatz 1 Ziffer 3 der Art.15a B-VG Vereinbarung über die Organisation
und Finanzierung des Gesundheitswesens festgehalten worden ist.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht,
Initiativen für den Ausbau der ambulanten Neurorehabilitation zu setzen.
Voraussetzung dafür ist eine raschest mögliche Initiative zur Klärung der
Finanzierung durch alle für die diversen Gesundheitsbudgets Verantwortlichen.“
In
formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss
zuzuweisen.