826/A(E) XXII. GP
Eingebracht am
27.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, DDr. Niederwieser
und GenossInnen
betreffend "Inklusive Pädagogik an den Schulen“
Es gibt einen Unterschied zwischen Integration und
Inklusion. Der gängige Begriff
„Integration“
bezieht sich stärker auf den gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht
behinderter Kinder und Jugendlicher, die entsprechend ihrem Entwicklungsstand
in offenen
Unterrichtsformen individuell gefördert werden. Inklusion geht über die
Definition „eine
Mehrheit integriert unter bestimmten
Umständen eine Minderheit“ hinaus. Inklusion bedeutet
ein selbstverständliches Miteinander vor Ort und lässt Verschiedenheit
im Gemeinsamen
bestehen.
Verschiedenheit wird als bereichernder Wert erlebt und ist Ausgangspunkt
für jegliches
pädagogisches Handeln. Um Inklusion zu erreichen, müssen Integration
flächendeckend
ausgebaut und bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das bedeutet, dass
Integration verstärkt werden muss, um dem großen Ziel „Inklusive Bildung“ näher
zu
kommen. Voraussetzung dafür ist auch eine Bewußtseinsänderung aller am
Schulsystem
beteiligten Menschen (SchülerInnen,
LehrerInnen, Eltern und MitarbeiterInnen der
Verwaltung), denn sensibel auf
Verschiedenartigkeit zu reagieren und Unterschiedlichkeit als
Bereicherung und nicht als Hemmschuh anzusehen, erfordert persönliche
und pädagogische
Stärke.
Eine moderne Schule darf Kinder nicht selektieren: alle
Kinder, egal ob diese behindert, nicht
behindert,
lernschwach, ohne deutsche Muttersprache, mit deutscher Muttersprache,
verhaltenssauffällig, schüchtern oder hoch begabt sind, haben das gleiche Recht
auf eine
bestmögliche Ausbildung durch individuelle Förderung. Integration in den
Schulen ist die
Voraussetzung, um den Kindern die optimalen Entfaltungs- und Lernmöglichkeiten
anzubieten. In Integrationsklassen erwerben alle SchülerInnen besondere soziale
Kompetenzen, die aufbauend sind für ein späteres gemeinsames und erfolgreiches
Miteinander. Beim integrativen Unterricht muss die Schule auf die Bedürfnisse
und
Fähigkeiten der Kinder eingehen. Durch Verbesserungen im Schulsystem
profitieren alle
SchülerInnen, egal ob behindert, nicht behindert, begabt oder nicht begabt.
Durch die
Integration
von Kindern mit Behinderungen, können diese sich in der Gesellschaft besser
positionieren und selbstständig bzw. selbstständiger werden. Auch nicht
behinderte Kinder
erfahren einen enormen sozialen Nutzen für ihre spätere Aufgabe in der
Gesellschaft.
Deswegen brauchen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen genauso viel
Angebote für
das Lernen und ihre Ausbildung, wie Kinder
und Jugendliche ohne Behinderungen und zwar
in allen Schulstufen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur wird ersucht, dem Nationalrat
Gesetzesentwürfe
vorzulegen sowie Maßnahmen mit folgenden Zielsetzungen zu setzen:
•
Gesetzliche Verankerung der Inklusiven Bildung
•
Um Inklusion zu erreichen, muss Integration
flächendeckend ausgebaut und bessere
Rahmenbedingungen
geschaffen werden, wie:
•
Gleiche Rahmenbedingungen für Integration in allen Bundesländern
•
Gesetzliche Grundlagen und klare Rahmenbedingungen für
Integration auch nach der
Pflichtschule,
Integration darf nicht mit der 8. Schulstufe enden
•
Kompetenzzentren zur Unterstützung der Integration, die z. B. Unterrichtsmaterial,
Schulbücher in Brailleschrift,
GebärdendolmetscherInnen, Computer mit Sprachausgabe)
zur Verfügung stellen
•
Mehr (rechtliche) Informationen und Aufklärung der Eltern
über die Möglichkeiten der
Integration von
Seiten der Schulbehörden
•
Informationen durch Elternvereinigungen über „best practice“ Modelle
•
Eltern von Kindern mit Behinderungen sollen die
notwendigen Hilfsmittel für die
Teilnahme ihrer
Kinder am Unterricht erhalten (Informationen, finanzielle
Unterstützungen)
•
Während der LehrerInnenausbildung bereits persönlichen
Kontakt zu Menschen mit
Behinderungen
herstellen, um einen unbeschwerten Umgang zu ermöglichen
•
Informationen über Behinderungen für LehrerInnen,
Verwaltungskräfte, Eltern und
SchülerInnen
•
Verbesserung der Arbeitsbedingungen für LehrerInnen um Inklusion umzusetzen
• In der LehrerInnenausbildung und -Weiterbildung
aller Schularten muss darauf geachtet
werden, dass Inklusive Bildung einen
Schwerpunkt darstellt, um diesen Schwerpunkt in
der Berufspraxis mit Leben zu erfüllen und umzusetzen.“
Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss