831/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 27.04.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten
Dr. Stummvoll, Dr. Matznetter, Bucher, Mag. Kogler, Glaser, Petra Bayr,
Neudeck, Mag. Ulrike Lunacek
Kolleginnen und
Kollegen
betreffend Prüfung steuerlicher Maßnahmen zur
Finanzierung supranationaler Aufgaben wie Eigenfinanzierung der Europäischen
Union und Entwicklungszusammenarbeit
Zentraler
Bestandteil der Einigung der Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat
in Brüssel vom 15. und 16.12.2005 betreffend der finanziellen Vorausschau 2007
bis 2013 ist die Review-Klausel, die eine umfassende Neubeurteilung des
EU-Finanzrahmens vorsieht.
In diesem
Zusammenhang soll auch die nachhaltige und langfristige Finanzierung der EU-Eigenmittel
unter Berücksichtigung einer Entlastung der nationalen Haushalte gewährleistet
bleiben.
Zur Erreichung der
UN-Millenniumsziele ist ein erhöhter Mitteleinsatz notwendig. Um diese
Finanzierung abzusichern und von den nationalen Budgets unabhängig zu machen,
sind autonome Finanzquellen zu schaffen.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, in Fortsetzung ihrer bisherigen Initiativen im
Rahmen der europäischen Institutionen die Durchführbarkeit einer EU-weiten
Steuer wie z.B.: einer Devisentransaktionssteuer, einer Steuer im Bereich des
Flugverkehrs, des Schiffsverkehrs, natürliche Ressourcen, etc. zu überprüfen
und sich für einheitliche Umsetzungsschritte – ohne die Lissabon-Ziele zu
gefährden - einzusetzen.
Die lukrierten
Finanzmittel sollen einem EU-Fonds zugeführt werden, aus dem die Aufteilung für
supranationale Aufgaben wie EU-Eigenfinanzierung und Entwicklungszusammenarbeit
ausgewogen erfolgt.
Die Umsetzung soll
auf einer EU-Richtlinie basieren und verpflichtend für alle EU-Mitgliedsstaaten
sein.
Die autonomen Eigenmittelquellen sollen unter dem
Gesichtpunkt der Gleichmäßigkeit und des freien Wettbewerbes beurteilt werden.
Die Einführung einer EU-weiten Steuer muss im europäischen
Kontext angedacht und so implementiert werden, dass es zu keiner Störung des
Wettbewerbs kommt. Es soll zu keiner Mehrbelastung der Bürger führen, sondern
durch gleichzeitige Senkung der Mitgliedsbeiträge neutral erfolgen.“
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss