831/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 27.04.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dr. Matznetter, Bucher, Mag. Kogler, Glaser, Petra Bayr, Neudeck, Mag. Ulrike Lunacek

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend  Prüfung steuerlicher Maßnahmen zur Finanzierung supranationaler Aufgaben wie Eigenfinanzierung der Europäischen Union und Entwicklungszusammenarbeit

 

 

Zentraler Bestandteil der Einigung der Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat in Brüssel vom 15. und 16.12.2005 betreffend der finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013 ist die Review-Klausel, die eine umfassende Neubeurteilung des EU-Finanzrahmens vorsieht.

 

In diesem Zusammenhang soll auch die nachhaltige und langfristige Finanzierung der EU-Eigenmittel unter Berücksichtigung einer Entlastung der nationalen Haushalte gewährleistet bleiben.

 

Zur Erreichung der UN-Millenniumsziele ist ein erhöhter Mitteleinsatz notwendig. Um diese Finanzierung abzusichern und von den nationalen Budgets unabhängig zu machen, sind autonome Finanzquellen zu schaffen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Fortsetzung ihrer bisherigen Initiativen im Rahmen der europäischen Institutionen die Durchführbarkeit einer EU-weiten Steuer wie z.B.: einer Devisentransaktionssteuer, einer Steuer im Bereich des Flugverkehrs, des Schiffsverkehrs, natürliche Ressourcen, etc. zu überprüfen und sich für einheitliche Umsetzungsschritte – ohne die Lissabon-Ziele zu gefährden - einzusetzen.

 

Die lukrierten Finanzmittel sollen einem EU-Fonds zugeführt werden, aus dem die Aufteilung für supranationale Aufgaben wie EU-Eigenfinanzierung und Entwicklungszusammenarbeit ausgewogen erfolgt.

 

Die Umsetzung soll auf einer EU-Richtlinie basieren und verpflichtend für alle EU-Mitgliedsstaaten sein.

 

Die autonomen Eigenmittelquellen sollen unter dem Gesichtpunkt der Gleichmäßigkeit und des freien Wettbewerbes beurteilt werden.

 

Die Einführung einer EU-weiten Steuer muss im europäischen Kontext angedacht und so implementiert werden, dass es zu keiner Störung des Wettbewerbs kommt. Es soll zu keiner Mehrbelastung der Bürger führen, sondern durch gleichzeitige Senkung der Mitgliedsbeiträge neutral erfolgen.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss