834/A(E) XXII. GP
Eingebracht am
24.05.2006
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Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Mag. Johann Maier,
Mag. Werner Kogler
Kolleginnen und Kollegen
betreffend
Vorlage eines jährlichen Berichtes über die Vollziehung des
Produktpirateriegesetzes 2004
Mit dem
Produktpirateriegesetz 2004 wurden einerseits die sich aus der Verordnung (EG)
Nr. 1383/2003 (EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004) ergebenden ergänzenden
Durchführungsbestimmungen erlassen und andererseits die Befugnisse der
Zollorgane beim Vollzug der Bekämpfung der Produktpiraterie näher definiert.
Die EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004 selbst gilt in Österreich unmittelbar.
Damit wird ein Instrumentarium geschaffen, das es den Zollbehörden erlaubt,
schutzrechtsverletzende Waren möglichst frühzeitig aus dem Verkehr zu ziehen.
Produktpiraterie
in den verschiedensten Formen stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr für
die europäischen Volkswirtschaften dar. Der finanzielle Verlust, der den
Unternehmen durch die Fälschungen entsteht, und der finanzielle Einsatz zur
Bekämpfung der Produktpiraten führen zwangsläufig zu Einsparungen. Dadurch
gehen nicht zuletzt auch in Österreich zahlreiche Arbeitsplätze verloren. Ganz
zu schweigen von entgangenen Steuereinnahmen sowohl für die Regierungen der
Herstellerländer als auch der Verbraucherländer. Ein neuer, alarmierender
Aspekt dieses Phänomens ist die zunehmende Gefährdung der Konsumenten. Während
sich vor zehn Jahren Produktpiraterie vornehmlich auf Luxusgüter beschränkte,
werden nun immer mehr Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel,
Mobiltelefone, Akkus, Kinderspielzeug, Autoteile und sogar (lebenswichtige)
Arzneimittel gefälscht.
Gemäß
Artikel 22 der EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004 sind die Mitgliedstaaten
verpflichtet, der Kommission alle zweckdienlichen Angaben zur Anwendung dieser
Verordnung zu übermitteln. Artikel 23 der EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004
verpflichtet sodann die Kommission, dem Rat anhand der Angaben der Mitgliedstaaten
jährlich Bericht über die Anwendung dieser Verordnung zu erstatten.
Analog
dazu soll der Bundesminister für Finanzen auch dem Österreichischen Parlament
einen jährlichen Bericht über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003
und des Produktpirateriegesetzes 2004 vorlegen.
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Der
Nationalrat hat beschlossen:
„Der
Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Parlament einen jährlichen
Bericht über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 und des
Produktpirateriegesetzes 2004 bis zum 31. März des Folgejahres zu erstatten.“
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss