834/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 24.05.2006
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Mag. Johann Maier,
Mag. Werner Kogler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Vorlage eines jährlichen Berichtes über die Vollziehung des Produktpirateriegesetzes 2004

 

Mit dem Produktpirateriegesetz 2004 wurden einerseits die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 (EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004) ergebenden ergänzenden Durchführungsbestimmungen erlassen und andererseits die Befugnisse der Zollorgane beim Vollzug der Bekämpfung der Produktpiraterie näher definiert. Die EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004 selbst gilt in Österreich unmittelbar. Damit wird ein Instrumentarium geschaffen, das es den Zollbehörden erlaubt, schutzrechtsverletzende Waren möglichst frühzeitig aus dem Verkehr zu ziehen.

 

Produktpiraterie in den verschiedensten Formen stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die europäischen Volkswirtschaften dar. Der finanzielle Verlust, der den Unternehmen durch die Fälschungen entsteht, und der finanzielle Einsatz zur Bekämpfung der Produktpiraten führen zwangsläufig zu Einsparungen. Dadurch gehen nicht zuletzt auch in Österreich zahlreiche Arbeitsplätze verloren. Ganz zu schweigen von entgangenen Steuereinnahmen sowohl für die Regierungen der Herstellerländer als auch der Verbraucherländer. Ein neuer, alarmierender Aspekt dieses Phänomens ist die zunehmende Gefährdung der Konsumenten. Während sich vor zehn Jahren Produktpiraterie vornehmlich auf Luxusgüter beschränkte, werden nun immer mehr Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Mobiltelefone, Akkus, Kinderspielzeug, Autoteile und sogar (lebenswichtige) Arzneimittel gefälscht.

 

Gemäß Artikel 22 der EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission alle zweckdienlichen Angaben zur Anwendung dieser Verordnung zu übermitteln. Artikel 23 der EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004 verpflichtet sodann die Kommission, dem Rat anhand der Angaben der Mitgliedstaaten jährlich Bericht über die Anwendung dieser Verordnung zu erstatten.

 

Analog dazu soll der Bundesminister für Finanzen auch dem Österreichischen Parlament einen jährlichen Bericht über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 und des Produktpirateriegesetzes 2004 vorlegen.

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Nationalrat hat beschlossen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Parlament einen jährlichen Bericht über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 und des Produktpirateriegesetzes 2004 bis zum 31. März des Folgejahres zu erstatten.“

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss