837/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 21.06.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend weitere notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des Bundesbehindertengleichstellungs-Begleitgesetzes

 

 

Im Regierungsprogramm aus dem Jahr 2003 setzte sich die Bundesregierung folgende Ziele:

-         „Erarbeitung eines Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes unter Einbeziehung der Betroffenen, sowie Vorlage eines Bündelgesetzes auf Grundlage der Ergebnisse aus 1999 einer Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst über die Diskriminierung behinderter Menschen in den verschiedenen Gesetzesmaterien;

-         Durchforstung der Berufsausbildungs-, -ausübungs- und Zugangsgesetze auf Diskriminierung behinderter Menschen;

-         Sicherstellung einer barrierefreien Nutzung bei Um- und Neubauten im gesamten öffentlichen Bereich inklusive des öffentlichen Verkehrs und der Verkehrsflächen;

-         Ermöglichung eines barrierefreien Zugangs zum E-Government und E-Learning;

-         Verbesserung der Voraussetzungen für Gebärden- und Lautsprache.“

Mit der Beschlussfassung über ein Bundesbehindertengleichstellungsgesetz sowie seines Begleitgesetzes wurden bereits Schritte zur Schaffung einer diskriminierungsfreien Rechtsordnung gesetzt.

Um den Weg fortzusetzen, ist allerdings noch eine Reihe von weiteren Bündelgesetzen, insbesondere für den Bildungs- und Verkehrsbereich, notwendig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend ein Bündelgesetz auf Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst aus dem Jahr 1999 über die Diskriminierung behinderter Menschen in den verschiedenen Materiengesetzen, insbesondere für die Bereiche Bildung und Verkehr, zuzuleiten.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.