838/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 21.06.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Änderung des Notariatsaktgesetzes
Im Entwurf für ein Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz war in Artikel 20
eine Änderung des Notariatsaktsgesetzes vorgesehen.
Diese beinhaltete Lockerungen der Notariatsaktspflicht für Urkunden über Rechtsgeschäfte blinder und der lautsprachlichen Kommunikation nicht mächtiger Personen, insbesondere für UnternehmerInnen.
Im Begutachtungsverfahren wurden vom Forum Gleichstellung mögliche Unklarheiten bei der Vollziehung aufgezeigt, die Maßnahme jedoch als einen ersten wichtigen Schritt in Richtung Führung eines selbstbestimmten Lebens ausdrücklich begrüßt.
Es ist für die behinderten Menschen sehr enttäuschend, dass der Entwurf nicht verbessert wurde, sondern die geplante Änderung des Notariatsaktsgesetzes zur Gänze nicht in die Regierungsvorlage aufgenommen wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend eine Änderung des Notariatsaktsgesetzes zuzuleiten, das Lockerungen der Notariatsaktspflicht für Urkunden über Rechtsgeschäfte blinder und der lautsprachlichen Kommunikation nicht mächtiger Personen vorsieht.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.